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1. Der Verkäufer sichert zu:
1.1 daß das Motorrad mit Zusatzausstattung und Zubehör sein
unbeschränktes Eigentum ist.
1.2 daß das Motorrad folgende Zusatzausstattung bzw. folgendes
(z.B. als Mietfahrzeug, Fahrschulmotorrad).Zubehör
aufweist:
1.3 daß das Motorrad in der Zeit, in der es sein Eigentum war,
keinen Unfallschaden
keine sonstigen Beschädigungen
lediglich folgende Beschädigungen
oder Unfallschäden (Zahl, Art und Umfang) erlitten hat:
1.4 daß das Motorrad
mit dem Originalmotor
mit einem anderen Motor ab
km (Austausch-, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist.
2. Der Verkäufer erklärt:
2.1 daß das Motorrad auch in der übrigen Zeit - soweit ihm
bekannt -
keinen Unfallschaden
keine sonstigen Beschädigungen
lediglich folgende Unfallschäden
oder sonstige Beschädigungen hatte:
2.2 daß das
Motorrad, soweit ihm bekannt
nicht
gewerblich genutzt wurde
gewerblich
genutzt wurde (z.B. als Mietfahrzeug, Fahrschulmotorrad).
2.3 daß es sich um ein Importfahrzeug
ja
nein
(sog. Grau- od. Parallelimport) handelt.
3.1 Der Käufer verpflichtet sich, das Motorrad unverzüglich,
spätestens innerhalb einer Woche
bzw. bis spätestens zum
umzumelden.
3.2 Der Käufer bestätigt, daß das Motorrad bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleibt.
Ort/Datum:
Unterschrift des Verkäufers:
Unterschrift des Käufers:
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