
Stellungnahme der verunklimpften Werkstatt:
Man sollte immer beide Seiten kennen.
Eine Aussage entspricht nicht der Wahrheit nur weil sie ausgesagt wird.
Da dieser Bericht eines ehrlichen Bikers nicht würdig ist beziehen wir hierzu Stellung.
Dem Verfasser des Berichtes erging nach einem Drohmail ein Antwortmail das wir hiermit vorstellen zu.
Sehr geehrter Herr...,
selbstverständlich hat dieses Fahrzeug 2 Jahre Gewährleistung, die auch für Sie weiter gültig ist. Aber bei Ihrem Problem handelt es sich nicht um einen Gewährleistungsfall. Denn das Fahrzeug wurde 4000km ohne Probleme gefahren, erst seit das Fahrzeug in Ihren Besitz gewechselt hat soll das Fahrzeug einen Höhenschlag im Vorderrad haben.
Bei Ihrem Besuch am Montag den 06.08.07 um 15.00 Uhr bei dem ein Ölwechsel durchgeführt wurde, haben Sie nichts von einem Höhenschlag am Vorderrad erwähnt. Im Gegenteil Sie waren hoch zu frieden mit Ihrem von Frau ... erworbenen Fahrzeug.
Wir teilten Ihnen mit, dass an dem Fahrzeug nach Herstellervorgabe der 4000km Service fällig ist.
Einen Tag später hat Frau ... bei uns angerufen und uns von einem angeblichen Höhenschlag am Vorderrad berichtet, von welchem sie aber seltsamerweise 4000 km lang nichts gemerkt hatte. Sie wäre mit Sicherheit, wäre ein solches Problem, von Anfang an gewesen bei uns vorbeigekommen um dies beheben zu lassen.
Auch wenn Sie der Meinung sind dass ein durch Gebrauch hervorgerufener Höhenschlag ( beim 1. Service war dieser bei der Probefahrt nicht vorhanden) einen Gewährleistungsanspruch nach sich zieht, so wird dies durch Ihre Uneinsichtigkeit, nichts an dem Zustand ändern.
Wir haben Sie nur darauf hingewiesen, dass eine solche Reperatur nicht auf Gewährleistung abgewickelt werden kann. Bitte lesen Sie hierzu die Gewährleistungsbedingungen im Bedienerhandbuch, welches der 1. Besitzer von uns erhalten hat, nach.Eine Gewährleistung wird immer dann abgewickelt, wenn ein Schaden durch Materialfehler oder etwas hervorgerufen wird das nicht durch den Halter/Fahrer hervorgerufen wurde. Auch der Importeur wird keinerlei Gewährleistungsansprüche begleichen, wenn diese nicht berechtigt sind. Keine Werkstatt wird in einem solchen Fall eine Reperatur unentgeltlich durchführen.
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Wir sind auch überzeugt davon, dass Biker sehr wohl selbst entscheiden können in welcher Werkstatt sie gut betreut werden und gut aufgehoben sind.
Denn auch Frau ... die 1. Besitzerin der VL125 Daystar war immer hochzufrieden mit unserem Service.
MfG
Seltsamer Weise war der Verfasser der Verunklimpfungen am Montag den 13.08.2007 in unserem Betrieb und hat Zubehörteile im Wert von 600 Euro erworben. Desweiteren hat er einen Servicetermin nach unseren Betriebsferien vereinbart.
Da wir zu diesem Zeitpunkt nichts von diesen Verunklimpfungen wussten, fragen wir uns nun natürlich warum ging er nicht zur Werkstatt seines Vertrauens???????
Wir denken echter Biker haben so ein Verhaltens nicht nötig.
Gruß
an alle echten Biker