Da ich noch nicht 18 bin aber schon über einen A1 Ausweiss besitze wollte ich euch fragen ob man einen 125ccm kaufen kann ( Yamaha YZF r 125 ) und ihn dann drosseln auf die 80km/h beschränken kann also sozusagen wie auf einen 50ccm die man schon ab 16 fahren kann !
und wenn man das 18lebensjahr erreicht hat wieder ihn "auf" drosseln auf die volle geschwindigkeit ?
wasn das fürn post ? xD
1. A1-Schein nicht Ausweis
2. Ja die Geschwindigkeit kannst du sozusagen auf 80km/h drosseln dass du damit fahren darfst
Die YZF wird von Yamaha übrigens auch schon fertig mit Drosseln angeboten und es ist keine Drossel die PS wegnimmt falss dir das was sagt
Bei mir hat google folgendes ausgespuckt: Welche motorisierten Zweiräder darf ich seit dem 01.04.03 mit 16 Jahren fahren?Antwort: Es dürfen motorisierte Zweiräder mit max. 11 kW resp. 50 ccm gefahren werden. Neu dürfen diese Fahrzeuge ab 01.04.03 mit unlimitierter Geschwindigkeit gefahren werden (bis zum 01.04.03 nur mit max. 45 km/h möglich). Unter "unlimitierter Geschwindigkeit" ist ein Entdrosseln des Zweirades mit "werksmässigen" Mitteln (gemäss Typengenehmigung) zu verstehen. Rennteile etc. bleiben weiterhin verboten. Voraussetzung für das legale Entdrosseln ist aber dass das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Es muss zwingend als Fahrzeug mit unlimitierter Geschwindigkeit typengeprüft sein. Ueber die genauen Modell-spezifischen Anforderungen informieren wir Sie gerne. Die dafür nötige Prüfungskategorie heisst "Kat. A1".
Das heißt er dürfte ein ungedrosseltes Motorrad mit 50ccm und 11kw fahren. Insofern es vor dem 1.04.03 gekauft ist.
Wenn das so stimmt, dann darfst du die Yamaha YZF r 125 nicht vor deinem 18 Lebensjahr fahren, da man keinen Hubraum drosseln kann....
Es gibt aber auch Maschinen die wie eine 125er aussehen, aber 50ccm haben. Sowas drüftest du dann fahren.