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duunkey

Mo24-Probefahrer

  • »duunkey« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1

Registriert: 05.10.2009

Region: Schweiz

Motorrad: Am liebsten einen suzuki GSX r 1000 :-)

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1

Montag, 5. Oktober 2009, 22:05

Kann man einen Yamaha YZF r 125 drosseln ?

Hallo zusammen !

Da ich noch nicht 18 bin aber schon über einen A1 Ausweiss besitze wollte ich euch fragen ob man einen 125ccm kaufen kann ( Yamaha YZF r 125 ) und ihn dann drosseln auf die 80km/h beschränken kann also sozusagen wie auf einen 50ccm die man schon ab 16 fahren kann !
und wenn man das 18lebensjahr erreicht hat wieder ihn "auf" drosseln auf die volle geschwindigkeit ?

danke !!!!!!!!
No risik no fun

cris

Mo24-Fan

Beiträge: 402

Registriert: 17.04.2009

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Blaue YZF-R125 :)

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2

Montag, 5. Oktober 2009, 22:30

wasn das fürn post ? xD
1. A1-Schein nicht Ausweis
2. Ja die Geschwindigkeit kannst du sozusagen auf 80km/h drosseln dass du damit fahren darfst
Die YZF wird von Yamaha übrigens auch schon fertig mit Drosseln angeboten und es ist keine Drossel die PS wegnimmt falss dir das was sagt
Yamaha ich komme. :)

Xiviliai

Mo24-Fan

Beiträge: 355

Registriert: 12.07.2008

Region: Bayern

Motorrad: Honda CBR 125 R

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3

Dienstag, 6. Oktober 2009, 19:40

Mit 16 darfst du schon 125 ccm fahren, wenn du den A1 besitzt :grin: .


Edit:
Sehe gerade du lebst in der Schweiz.
Aber da müsste das auch so sein wie bei uns oder?
Moderne Prinzen haben das Pferd durch das Motorrad ersetzt!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Xiviliai« (6. Oktober 2009, 19:41)


Silence

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 67

Registriert: 12.04.2009

Motorrad: CBR125 BJ.06

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4

Dienstag, 6. Oktober 2009, 21:24

Darf man in der Schweiz nicht schon mit 16 die 125er offen fahren oder kappier ich meinen gegoogelten Kram grad nicht?!

FireBiker

Mo24-Fan

Beiträge: 252

Registriert: 10.05.2009

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki ER-6f

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5

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 12:58

Bei mir hat google folgendes ausgespuckt:
Welche motorisierten Zweiräder darf ich seit dem 01.04.03 mit 16 Jahren fahren? Antwort: Es dürfen motorisierte Zweiräder mit max. 11 kW resp. 50 ccm gefahren werden. Neu dürfen diese Fahrzeuge ab 01.04.03 mit unlimitierter Geschwindigkeit gefahren werden (bis zum 01.04.03 nur mit max. 45 km/h möglich). Unter "unlimitierter Geschwindigkeit" ist ein Entdrosseln des Zweirades mit "werksmässigen" Mitteln (gemäss Typengenehmigung) zu verstehen. Rennteile etc. bleiben weiterhin verboten. Voraussetzung für das legale Entdrosseln ist aber dass das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Es muss zwingend als Fahrzeug mit unlimitierter Geschwindigkeit typengeprüft sein. Ueber die genauen Modell-spezifischen Anforderungen informieren wir Sie gerne. Die dafür nötige Prüfungskategorie heisst "Kat. A1".
Das heißt er dürfte ein ungedrosseltes Motorrad mit 50ccm und 11kw fahren. Insofern es vor dem 1.04.03 gekauft ist.

Wenn das so stimmt, dann darfst du die Yamaha YZF r 125 nicht vor deinem 18 Lebensjahr fahren, da man keinen Hubraum drosseln kann....

Es gibt aber auch Maschinen die wie eine 125er aussehen, aber 50ccm haben. Sowas drüftest du dann fahren.
Kawasaki ER-6f

Davor:
Derbi Terra 125

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