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1

Montag, 27. Februar 2006, 12:53

Neuer Führerschein erforderlich?

Hallo!

Habe letztes Jahr im Herbst meinen Führerschein A gemacht. Allerdings auf 25 KW beschränkt - also den "kleinen Motorradfüherschein". Nun möchte ich - sobald es das Wetter zulässt - wieder in die Fahrschule und den "großen Führerschein" machen (A unbeschränkt). Frage: Muss ich neue Bilder für den Führerschein machen lassen? Oder "malt/stempelt" der Prüfer nach der bestandenen Prüfung auf meinem bisherigen Führerschein rum? :danke:

DieLegende

Master of desaster

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2

Montag, 27. Februar 2006, 13:04

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Hallo Anke!
Dazu erst ein paar Gegenfragen:
Hast Du seit deiner Prüfung 25 Lebensjahr vollendet? Das ist ja das Mindestalter, um die Klasse A direkt zu machen.
Andernfalls brauchst Du meines Wissens einfach nur zwei Jahre warten, bis die Beschränkung hinfällig wird, ohne daß Du nochmal in die Fahrschule mußt.

Servus!

3

Montag, 27. Februar 2006, 13:14

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Als ich im Herbst den Führerschein machte, war ich 24. Bin im Winter nun 25 geworden und seitdem 6 tkm mit 34 PS durch die Lande geschaukelt. Dabei ist mir verdammt schnell klar geworden, dass ich mit den 34 PS auf GAR keinen Fall 2 Jahre leben kann... Deswegen mach ich jetzt (brauche nur die 6 Sonderfahrten machen) den großen FS (bin ja nun 25.). Meine Frage ist aber, ob ich schon wieder nen neuen Führerschein beantragen muss.... ? (Ich befürchte das ja fast... denn wenn der Staat einem Geld aus der Tasche ziehen kann.....dann nutzt er das auch..) Das neue Beantragen eines neuen Führerscheins raubt ja auch nochmal 6-8 Wochen Zeit....*grmpf*

4

Montag, 27. Februar 2006, 14:55

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Hallo Anke!

Auf jeden Fall wirst Du bei einer bestandenen Prüfung einen neuen Lappen bekommen! Die alte mußt Du dann abgeben, da sie ja net mehr stimmt.
Also, wenn Du die Kohle hast, mach es. Ich an Deiner Stelle würde lieber noch ein Jahr warten und so auf diese Weise mir das Geld sparen.

Letzendlich ist es Deine Entscheidung!!!

NipponBiker

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5

Montag, 27. Februar 2006, 16:01

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Die Nomina hat´s gesagt. Du wirst einen neuen Führerschein beantragen müssen mit allem drum und dran. Mit den notwendigen Fahrstunden, Prüfung, neuen FS musst Du natürlich auch (schonwieder) mit Kosten rechnen.
Ganz ehrlich gesagt und ohne Dir zu nahe treten zu wollen finde ich den ganzen Ablauf, so wie Du ihn gemacht und getimed hast etwas "unglücklich", aber das kann man im nachhinein natürlich leicht sagen.

Viel Erfolg und viel Spaß trotzdem beim "großen" Schein.

markusbandit

unregistriert

6

Dienstag, 28. Februar 2006, 10:00

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Häää?

Versteh ich das ganze hier falsch oder macht ihr´s euch schwerer als es ist?
Ich glaube hier wird der A1 mit dem 125er Schein verwechselt?!

Alles quatsch!

Wenn du einen Tag vor deinem 25 Geburtstag deinen "beschränkten" Führerschein machen würdest, so könntest du am Folgetag (also Geburtstag) sofort unbeschränkt losdüsen.
Ohne Änderung am Führerschein!
Relevant sind 2 Dinge:
1. 2 Jahre "Probezeit"
2. Vollendung des 25 Lebensjahres
Je nach dem was zuerst Eintritt, also wie beschrieben!


Wichtig und nicht vergessen ist jedoch die Umtragung der Leistung im Fahrzeugbrief und bei der Versicherung!
Also doch wieder mit Kosten verbunden :down:

Wenn noch Fragen offen sind...

Du sagtest 34 PS würden dir nicht ausrreichen?! Warum?

Gruss Markus

7

Dienstag, 28. Februar 2006, 11:05

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Nein, so ist es leider nicht.
Dann hätte ich ja (in deinem Beispiel)nur noch einen Tag warten müssen und hätte dann gleich den großen gemacht. Habe das in der fahrschule abgeklärt. Wenn ich vor dem 25. den "kleinen" mache, dann muss ich den 2 Jahre haben, bevor ich offen fahren darf. Dann ist es völlig unerheblich, ob ich nun 25 bin oder nicht.

So, wie ich es jetzt gemacht habe, finde ich, war es die Beste Lösung. Denn so konnte ich erst mal mit der "kleinen" üben (zu diesem Zeitpunkt war auch nicht abzusehen, dass ich es damit keine 2 Jahre aushalte)und mach nun nur noch die 6 Sonderfahrten und die Prüfung und eben wohl leider auch mit Beantragung eines neuen Führerscheins, den offenen FS. So habe ich wenigstens schon etwas Übung und muss mich nicht an extra Fahrstunden tot zahlen. Was ich jedoch - dummerweise - nicht bedacht habe, ist, dass ich nochmal nen Lappen beantragen muss ...*grmpf*
Mein altes Möff verkauf´ich dann, weil ich ne neue (2005er) R6 bestellt habe....*freufreufreu*

Warum die 34 PS nicht reichen?! Weil ich mit den 34 PS hinter jedem Opa auf der Landstrasse hinterherkrabbeln muss. An Überholen ist ohne mit dem Tod zu rechnen, fast nicht möglich. ich möchte einfach nur etwas mehr Leistung als 34 PS. Aber nicht zum Heizen, sondern einfach, um im Notfall etwas Reserve zu haben.
Soooo fit mit dem fahren ist man nach einem halben Jahr doch noch nicht;-)

markusbandit

unregistriert

8

Dienstag, 28. Februar 2006, 17:05

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Kurze Zwischenfrage, woher kommst du?

Wenn du aus Deutschland kommst, so würde ich dir ganz dringend empfehlen mal eine andere Fahrschule, oder am besten gleich das verwaltende Amt aufzusuchen! Das klingt mir irgendwie nach Abzocke (sofern wir von Deutschland reden)

Die Unterschiede zwischen unbeschränkt und beschränkt ist einzig und allein auf die zwei beschriebene Regelementierung (Alter o. 2 Jahre) bezogen.
Du machst ja den "kleinen" Schein auf nem ganz normalen Mopped, nur eben auf 34 PS gedrosselt!

Ich bin mir 100 % sicher! Mein Kumpel hat letzten August zum 25 Geburtstag sein Töff aufgemacht, hatte aber erst im April seinen Schein gemacht. Umschreiben war auch nix... :motorrad:

NipponBiker

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9

Dienstag, 28. Februar 2006, 19:19

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

[Zitat]

Ich bin mir 100 % sicher! Mein Kumpel hat letzten August zum 25 Geburtstag sein Töff aufgemacht, hatte aber erst im April seinen Schein gemacht. Umschreiben war auch nix... :motorrad:
[/Zitat]



Dann, Markus, fährt er ohne gültigen Führerschein.
Ich hab lange gegoogelt um den eindeutigen Gesetzestext dazu zu finden, denn ich kenne die Version auch so wie Anke.
Ich werde mal weiter suchen, vorerst hab ich nur das hier bei www.bikerwiki.de gefunden.


Zitat:

- Klasse A(unbeschränkt) (früher Klasse 1) Mindestalter für den Direkteinstieg ist 25 Jahre. Ab dem 25 Lebensjahr kann der Motorradführerschein sofort ohne die Einschränkungen der Klasse A(beschränkt) erworben werden. Ist man beim Erwerb der Klasse A(beschränkt) im Alter von 23 oder 24 Jahren kann die zweijährige Wartezeit zur Aufhebung der Beschränkung durch eine Aufbauschulung und anschließender Prüfung verkürzt werden. Angesichts der Kosten dürfte das aber wohl eher eine akademische Möglichkeit statt einer praktikablen Lösung sein.

Von "http://bikerwiki.de/index.php/Motorradf%C3%BChrerschein"

markusbandit

unregistriert

10

Dienstag, 28. Februar 2006, 20:08

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Ja mein liebes Googel...
Warum ist das dann bei der letzten Polizeikontrolle nicht bemerkt worden?

Warum einfach wenn´s auch kompliziert geht? Ganz einfach: Mit Vollendung des 25 Lebensjahres endet auch die 34 PS Zeit, ganz gleich welche Umstände oder Konstelation sonst noch ne Rolle spielen. Ist wirklich so...

NipponBiker

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11

Dienstag, 28. Februar 2006, 20:23

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Am besten ich frag mal meinen Fahrlehrer, das interessiert mich jetzt nämlich wirklich. Ich dachte eigendlich auch mir darüber 100%ig sicher zu sein aber ich lass mich auch gern eines Besseren belehren.
Irgendwo muss dieser Grenzfall doch eindeutig geregelt und niedergeschrieben sein, das Net is voller Mist zu allen unmöglichen Themen aber darüber find ich nichts, weder Für noch Wider.

NipponBiker

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12

Dienstag, 28. Februar 2006, 21:01

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Wenn ich mich mal an etwas festgebissen hab..... ;)

www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fuehrerschein/Die_Neuregelungen_beim_Motorradfuehrerschein/default.asp?ComponentID=2765&SourcePageID=10213


13

Dienstag, 28. Februar 2006, 21:51

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Oh Mann, ich hätte drauf schwören können das man mit 25 direkt offen fahren kann (auch wenn man noch keine 2 jahre gefahren ist)

dann bin ich wohl mal nen halbes jahr ohne führerschein gefahren ohne es zu wissen. Ich glaube selbst die Polizei weiss da nicht so genau bescheid, weil ich wurde auch in dieser zeit einmal angehalten und es war auch alles ok. Also die Maschine war offen usw.
Wie gut das die 2 jahre längst um sind und ich nun wirklich auch offen fahren darf :)

Persius

unregistriert

14

Mittwoch, 1. März 2006, 00:21

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Dieses Thema (mehr oder weniger) ist schon unter Recht und Verkehr diskutiert worden:
Schau mal die Threads "Fuehrerschein umschreiben lassen" und "Fuehrerschein umschreiben lassen (part 2)"

Wie ich damals sagte:

"Schau mal was auf deinem Führerschein steht. Bei Klasse A hat man ein dickes und ein dunnes Motorrad. Wenn bei Spalte 10 (Erteilungsdatum) nichts neben dem dicken Motorrad steht (und nur etwas neben dem dunnen), heisst das, dass du nur Motorräder bis 34 Ps fahren darfst. Deshalb sollst du deinen Führerschein umschreiben lassen."

So, egal was ihr denkt logisch ist, oder wie es "logischerweise" sein soll.

Fakt ist, dass du NICHT automatisch mit 25 oder nach 2 Jahren "offen" fahren darfst. Du darfst nur "offen" fahren wenn es auf deinem Fuehrerschein so steht. So nach 2 Jahren, solltest du den Lappen umschreiben lassen. Ansonsten hast du immer noch nur einen Fuehrerschein, der dich berechtigt, Motorraeder bis 34 Ps zu fahren.

Nach deinem 25 Geburtstag (aber vor Ablauf der 2 Jahre), musst du machen wie NipponBiker es beschrieben hat, einschliesslich Lappen umschreiben lassen.

15

Mittwoch, 1. März 2006, 16:57

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

So... zunächst erst mal vielen lieben Dank für die vielen Antworten und dass ihr euch alle so viele Gedanken gemacht habt.

Aber um das ganze nun zum Schluss zu bringen und dass sich auch alle wieder beruhigen können, folgendes:

Ich war gestern in der Fahrschule (habe mich gleich mal für die ersten Sonnenstrahlen angemeldet) und habe das komplette Thema mal durchleuchtet:

1.) Fakt ist, wenn ich meinen "kleinen" Führerschein behalte, darf ich nach 2 Jahren automatisch UND OHNE Umschreibung offen fahren. Auf dem Führerschein ist hinter dem ersten Motorrad ganz oben ein Sternchen (A1) und in der Reihe drunter kommen 2 Möffs (A) . Davon ist eins dick und eins dünn. Hinter dem ersten Moped (dünn) ist ebenfalls ein Sternchen und neben den ganzen aufgelisteten Fahrzeugen steht das Datum an dem ich den FS gemacht habe (06.01.05). Auf Nachfrage heisst es definitif: Ich darf nach 2 Jahren OHNE Umschreiben automatisch offen fahren. Das Datum neben dran zeigt an, wann die Beschränkung aufgehoben ist (2005 + 2 Jahre draufrechnen).

2.) Ja, leider ist es so, dass ich nun einen neuen FS (wieder mit Kosten verbunden) beantragen muss. Dann bekomme ich einen Lappen, in dem dann auch das dicke Möff (A) ein Datum dahinter bekommt (so wie es beim Auto auch dahinter steht).

Hoffe, dass es viell. nun auch anderen weiterhelfen kann.

Ansonsten muss ich mich über dieses Forum mal äußern: KOMPLIMENT! Und vielen Dank für die rege Anteilnahme an meinem "Problem"

Saarländer

unregistriert

16

Mittwoch, 1. März 2006, 17:29

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Eins ist mir bei deinen Ausführungen nicht ganz klar:
Den neuen Führerschein beantragen kostet so roundabout 50 Taler. Okay - ärgerlich.
6 Sonderstunden und eine Prüfung kosten mehr als das 10fache.
Ob man das so wie du macht oder nicht ist ja eins, aber ärgerst du dich da nicht über einen Nebenkriegsschauplatz?

Allerdings muss ich dir bei deiner Denkensweise zumindest teilweise beipflichten. Wenn man ungeduldig ist und es sich leisten kann - why not?
Ich hab den Führerschein erst mit 35 gemacht - also gleich unbeschränkt. Hab dann meine ersten Erfahrungen auf einer leistungsbeschränkten Maschine gemacht (freiwillig) - nach nem halben Jahr war ich es leid. Und ich bin alles andere als ein Raser (sonst hätte ich bestimmt keine 600er Diva).
Außerdem - ich bin in einem Alter, in dem man ...
ach, lassen wir das ;)

Trotzdem - mir wär das Geld dafür irgendwie zu schade.
Und wenn du's dann doch machst - Viel Glück von mir.

NipponBiker

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17

Mittwoch, 1. März 2006, 17:30

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Ja Anke, so hab ich mir das gedacht, aber gut das Du gefragt hast und wir nun definitiv wissen wie das abläuft, ich war mir nämlich letztlich auch nicht mehr so 100% sicher.
Natürlich wird aus dem "A beschränkt" nach 2 Jahren automatisch und ohne Umschreiben ein "A offen", das ist logisch. (@ Persius: Da hast Du wohl was verwechselt.)

Ich hab gestern Abend lange nach etwas passendem zu dem Thema gesucht, zwar nicht den passenden Gesetztestext gefunden überall sonst hies es so sinngemäß: Wenn der Fürerschein vor dem vollendeten 25.Lebensjahr gemacht wurde ist es auf jeden Fall ein A beschränkt mit der 34 PS Regelung für 2 Jahre, und zwar unabhängig davon ob man nun gerade 18 geworden ist oder 24 einhalb. Der Punkt ist der: Bis 25 darf man die Ausbildung und Prüfung nur auf Motorrädern mit 34 PS (25 kw) machen, die automatisch eine zwei-Jahres Frist mit 34 PS beinhaltet. Für den offenen ist aber eine Ausbildung und Prüfung mit mindestens 60 PS (44 kw) vorgeschrieben.

Meine persönliche Meinung zum Thema "Du hast jetzt eine halbe Saison mit 34 PS gefahren und willst nun ne offene R6" ist wieder ne andere Sache. Da kommen mir ehrlich gesagt ein paar Bedenken da ich nicht gaube das Du Dein jetztiges Motorrad uneingeschränkt am Limit bewegen kannst und beherrschst. Aber das ist Deine Entscheidung, es liegt mir fern jemandem bei sowas reinzureden.

:motorrad:

Persius

unregistriert

18

Mittwoch, 1. März 2006, 23:19

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Ich muss zugeben, daß ich mich geirrt habe. Unter http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-offen.php steht auch "Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig)."

Auch ADAC sagt "Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen."

Ich glaube ich habe andere EU Führerscheine gesehen, wo bei dem dunnen Motorrad den Erteilungsdatum eingetragen worden ist, und bei dem dicken Motorrad ein Datum zwei Jahre nach Erteilung des Führerscheins eingetragen worden ist. Aber wie oben zittiert, ist das in D nicht notwendig, und sollte auch im EU Ausland richtig anerkannt werden.

19

Freitag, 3. März 2006, 18:14

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Meine erste Reaktion war genau die selbe wie Markus´. Aber es sieht wohl tatsaechlich anders aus.

Waere ja aber nicht das erst Mal, dass die Rennleitung mal wieder keinen Plan von gar nichts hat. Bei den 125ern sieht es doch aehnlich aus. Wieviele RS- und NSR-Treiber kenne ich, die bei einer Polizeikontrolle den A1-Lappen und den 34PS-Brief vorzeigen und weiterfahren...

20

Sonntag, 5. März 2006, 21:11

Re: Neuer Führerschein erforderlich?

Die Faherlaubnisverordung sagt: Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der
Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25
kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die
Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. Leichtkrafträder mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der
Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40
km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von
der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von
einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und 42 im Rahmen
von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.

Also: A beschränkt wird zu A nach zwei Jahren. Umschreibung ist nicht nötig. Die Wartefrist ist immer einzuhalten, auch wenn man zwischenzeitlich 25 geworden ist. Abkürzen kann man nur durch Nachprüfung.

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