Hallo, ich habe eine frage, und zwar habe ich mir ein Motorrad gekauft, welches gedrosselt IST aber dies noch nicht in den Papieren eingetragen ist! Die Unterlagen sind vorhanden und ich muss das Motorrad mit roten Kennzeichen überführen! Da ich jedoch gedrosselt fahren muss, da ich 18 Jahre alt bin, ist meine Frage ob ich das Motorrad nun überführen darf, wenn die Drossel im Fahrzeugschein noch nicht eingetragen ist, sie jedoch eingebaut und die notwendigen papiere vorhanden sind!?
Mit freundlichem Gruß, Basti