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1

Samstag, 1. April 2006, 19:01

Leistungsbegrenzung

Hab da mal ne Frage. Habe mit 20 Jahren meinen Motorradschein gemacht. Kann man dann schon mit 21 offen Fahren oder erst mit 22 Jahren?

Danke für jede Antwort

2

Samstag, 1. April 2006, 19:10

Re: Leistungsbegrenzung

2 Jahre nachdem du den Schein gemacht hast, bzw. ab 25 Jahren gleich offen.

Gruß, Marius

3

Sonntag, 2. April 2006, 00:23

Re: Leistungsbegrenzung

...und soviel ich weiß muss man auch bis 26 warten wenn man mit 24 den Schein gemacht hat...
Gruce, Dorian.

DivaRolla

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4

Sonntag, 2. April 2006, 01:23

Re: Leistungsbegrenzung - Klasse Abeg und Aunb

Was meine Vorredner sagten ist korrekt, allerdings muss man das ganze etwas einschränken.

Es ist ein Irrglaube, wenn es immer heisst, ab 25 kann man offen Fahren. Man [i]kann[/i]mit dem 25 Lebensjahr die Führerscheinprüfung in der offen Klasse A machen - man muss aber nicht. Ist man allerdings zum zZeitpunkt der Prüfung noch keine 25 Jahre alt muss man die Führerscheinklasse A begrenzt machen.

Beispiel : Jemand (30 Jahre alt) macht seinen Führerschein auf seiner schon vorhandenen, eigenen Maschine. Diese hat, aus welchen Gründen auch immer, weniger als 25 KW. Er legt auf dieser auch seine Prüfung ab. Somit erhält er automatisch den Führerschein der Klasse A begrenzt [b]und nicht[/b] A unbegrenzt. Er hat allerdings 2 Jahre nach seiner bestandenen, praktischen Prüfung auch ohne Umtragen oder andere Auflagen automatisch die Führerscheinklasse A unbegrenzt.

Ich hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben :grin: .

wheelyfahrer

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5

Sonntag, 2. April 2006, 20:11

Re: Leistungsbegrenzung

[Zitat]...und soviel ich weiß muss man auch bis 26 warten wenn man mit 24 den Schein gemacht hat...
Gruce, Dorian. [/Zitat]

Oder man macht dann, wenn man 25 gworden ist, nochmal eine Prüfung, dann fällt die Beschränkung auch weg.

blahwas

Asphaltschinder

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6

Sonntag, 2. April 2006, 22:45

Re: Leistungsbegrenzung

... aber auch 34 PS machen jede Menge Spass und ziehen jedes Auto ab - nur vielleicht auf der Autobahn nicht.

7

Dienstag, 4. April 2006, 08:00

Re: Leistungsbegrenzung

Das stimmt, vom Stand weg kommt dir kein Auto nach ! :)
Aber sie werden dich bei 130 wieder einholen... :)

Gruß, Marius

NipponBiker

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8

Dienstag, 4. April 2006, 10:48

Re: Leistungsbegrenzung - Klasse Abeg und Aunb

@ TT600:
Wenn man vorher nur 50er Roller gewohnt war, stell ich mir vor das man, zumindest am Anfang, 34 PS als unheimlich brachial empfinden wird. Natürlich muss man sich auf der BAB mit Reisegeschwindigkeit um die 130 zufrieden geben, aber wer fährt schon gern Autobahn.

@ DivaRolla

[Zitat]
Beispiel : Jemand (30 Jahre alt) macht seinen Führerschein auf seiner schon vorhandenen, eigenen Maschine. Diese hat, aus welchen Gründen auch immer, weniger als 25 KW. Er legt auf dieser auch seine Prüfung ab. Somit erhält er automatisch den Führerschein der Klasse A begrenzt [b]und nicht[/b] A unbegrenzt. Er hat allerdings 2 Jahre nach seiner bestandenen, praktischen Prüfung auch ohne Umtragen oder andere Auflagen automatisch die Führerscheinklasse A unbegrenzt. [/Zitat]

Eigendlich wollte ich auch auf meinem eigenen Motorrad die Fahrschule machen, da ich Ü25 bin A unbeschränkt.
Mit 46 PS ist mein Motorrad aber zu schwach für die Fahrschulausbildung A direkt, denn:
Die Ausbildung, zumindest alle Pflichtstunden und die Prüfung für A direkt muss auf einem Motorrad mit mindestens 44kw (60 PS) gemacht werden.
Das Problem dabei ist, ne Fahrschule zu finden die ne offene Maschine hat, zumindest bei mir war das nicht so einfach, bissel suchen musst ich da schon... A direkt ist eben nicht so gefragt wie A beschränkt.


DivaRolla

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9

Dienstag, 4. April 2006, 11:27

Re: Leistungsbegrenzung - Klasse Abeg und Aunb

[Zitat]@ TT600:

@ DivaRolla

[Zitat]

Mit 46 PS ist mein Motorrad aber zu schwach für die Fahrschulausbildung A direkt, denn:
Die Ausbildung, zumindest alle Pflichtstunden und die Prüfung für A direkt muss auf einem Motorrad mit mindestens 44kw (60 PS) gemacht werden. [/Zitat]

Das ist wieder mal eine der merkwürdigen Vorschriften, welche den Führerschein heute so teuer machen. Die Fahrschule, die A unb. ausbilden wollen, sind gezwungen, auch eine solche Maschine zu haben. So sinnig ich die Geschichte der Leistungsbegrenzung finde - ich find das wirklich gut, sollte es im PKW-Bereich auch geben - so unsinnig finde ich diese Regelung, denn der Fahrschüler kann seine Ausbildung auf 60 PS machen, und sich anschliessend auf ´ne Hayabusa setzten. Ich weiss nicht, welcher Unterschied größer ist von 34 auf 60 PS oder von 60 PS auf 175 PS :grin: .

NipponBiker

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10

Dienstag, 4. April 2006, 11:35

Re: Leistungsbegrenzung - Klasse Abeg und Aunb

Wo Du recht hast, hast Du recht....
Wenn ich was zu sagen hätte gäbs den Stufenführerschein auch fürs Auto, aber wir schweifen ab...

DivaRolla

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11

Dienstag, 4. April 2006, 13:01

Re: Leistungsbegrenzung - Klasse Abeg und Aunb

Jop, hast recht, ist ein anderes Thema. Dafür sollte wohl dann ein neues Thema geöffnet werden.

Wichtig ist, dass du eine Fahrschule gefunden hast, die A unb. ausbildet und du dich da wohl fühlst, dann klappt´s auch mit dem "Lappen".

Viel Spass dabei. Kannst ja mal über deine Erfahrungen berichten.

dormissimo7

unregistriert

12

Freitag, 24. September 2010, 01:58

Stop hack the program!!!

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