Hab jetzt nochmal nachgesehen und demnach ist es so, dass man, wenn man die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.80 gemacht hat damit die heutigen Klassen A1, M und L fahren darf. Demnach also 125ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.
Mit einem Führerschein nach dem 31.03.80 darf man dann tatsächlich nur M und L fahren.