Führerscheinklasse A1:
"Mindestalter 16 Jahre, berechtigt dich Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ jedoch nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16-17 jährige, und unbegrenzt ab 18 Jahre. §6 (1/2) F e V zu fahren."
Also ab 18 keine Beschränkng mehr mit den 80km/h...aber die 11kW bleiben!!! Das gilt übrigens auch für den Autoführerschein vor 1980 der ebenfalls zum Führen einer 125er berechtigt....