Hallo Ingo, ich muß Dich in einer Kleinigkeit korrigieren.
Zitat:
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Jo den angaben von Fischi in bezug auf den a1 kann ich zustimmen, genauso wie denen von biboty
dazu kommt noch du kannst den A auch erst mit 25 machen, dann hast du keine beschränkung auf 34 ps mehr sondern darfst direkt alles offen fahren, machst du ihn unter 25 dann 2 jahre lang (oder bis vollendung des 25. lebensjahres) beschränkung auf 34 ps.
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Das ist so nicht richtig.
Wer die Fahrerlaubnis Klasse A absolviert und das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat, der ist nur zum Führen eines Motorrades (oder sonstigen motorbetriebenen Zweirades) mit höchstens 34 PS berechtigt. Die Gewichtsbeschränkung ist hierbei ebenfalls zu beachten, zu leicht dürfen die Maschinchen dann auch nicht sein. Diese Beschränkung gilt dann durchgängig für zwei Jahre, egal, wann man 25 Jahre alt wird.
Bekommt man z.B. den Schein am Tag vor seinem 25. Geburtstag, dann darf man erst nach Ablauf von besagten zwei Jahren, mithin also ab dem 27. Geburtstag, 00.00 Uhr, eine Maschine unbegrenzter Leistung fahren. Ob diese Regelung einen Sinn ergibt ist oder nicht, sei dahingestellt. So ist aber die Rechtslage.
In solchen Fällen ist es sinnvoller, den Prüfungstag frühestens auf den 25. Geburtstag zu legen.
Eine Extra-Prüfung, wie manchmal fälschlich behauptet wird, gibt es dafür allerdings nicht mehr, ebensowenig muß man den Führerschein deshalb ändern lassen, und ein Nachweis der gefahrenen Kilometer ist auch nicht nötig.
Servus,
Holger