Vollgutachen ist erst nötig wenns länger als 18 Monate abgemeldet isch!
Wenn Du überziehst kosts Strafe(keine Ahnung wie Lang man überziehn darf,glaub aber irgensowas wie 4 Wochen.Was es kostet weiss ich au net) wenn se Dich erwischen und der TÜV wird zurück datiert. Heisst wenn Du ein Jahr überziehst(und Dich die Grünen nicht erwischen)dann gibts halt bloss noch 1 Jahr TÜV anstatt 2....
Das mit den 18 Monaten ist so nicht ganz richtig. Im Normalfall ist eine Vollabnahme nach §21 fällig,wenn das Motorrad länger als 12 Monate stillgelegt war. Die 18 Monatsfrist gilt nur bei verlängerter Löschungsfrist. Das ist eine Verlängerung der Zeit um 6 Monate,die auf Antrag von der Zulassungsstelle erteilt werden kann. LG Sabine
[Zitat]Wenn Du überziehst kosts Strafe(keine Ahnung wie Lang man überziehn darf,glaub aber irgensowas wie 4 Wochen.Was es kostet weiss ich au net) wenn se Dich erwischen und der TÜV wird zurück datiert. [/Zitat]
...und ab 8 überzogenen Monaten gibt's Punkte in Flensburg.
Jo, danke erstmal. Is ja nur so, weil ich immer noch einem Gutachten hinterherlaufe. Das Bike steht momentan ganz friedlich in der Garage - muß halt nur dann, hoffentlich nächste Woche, zum Tüv hinfahren, ... wird schon schiefgehen ;-)
[Zitat]Das mit den 18 Monaten ist so nicht ganz richtig. Im Normalfall ist eine Vollabnahme nach §21 fällig,wenn das Motorrad länger als 12 Monate stillgelegt war. Die 18 Monatsfrist gilt nur bei verlängerter Löschungsfrist. Das ist eine Verlängerung der Zeit um 6 Monate,die auf Antrag von der Zulassungsstelle erteilt werden kann. LG Sabine
[/Zitat]
Aha...na dann.
Das das früher so war wusste ich.War aber der Meinung das das geändert worden ist!