Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

1

Donnerstag, 20. Juli 2006, 07:39

Rückwärtsgang beim Quad

Hallo,

ich möchte mir ein Quad zulegen (Bombardier), leider stellen sich mir da vorab einige Fragen, muß ein Rückwärtsgang sein oder nicht, wofür wird er benötigt? Quad soll als ZM zugelassen werden, was kostet mich das an Steuer gegenüber der VKP- Zulassung. Ist ein Fzg. aus EU- Importen problematischer, sollte ich lieber auf deutsche Fzg. zurückgreifen, die bekanntlich teurer sind...

Benino

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 293

Registriert: 07.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: BMW R1200RT

  • Private Nachricht senden

2

Donnerstag, 20. Juli 2006, 08:17

Re: Rückwärtsgang beim Quad

Hi!

Ein Rückwärtsgang ist schon sinnvoll, da ein Quad/ATV eine deutlich höhere Rollreibung als ein Moped hat. Besonders im Bogen zu schieben geht relativ schwer, da die Räder ohne Differential kräftig rubbeln. Bei einem kleinen, leichten Quad kann man eventuell auch drauf verzichten. Beser ist mit Rückwärtsgang.
Steuer, Versicherung und Zusassung sind verschiedene Dinge. Auch bei Zulassung als Zugmaschine zahlst Du die gleiche Steuer wie bei Zulassung als VKP, es sei denn, sie ist mit grüner Nummer steuerfrei zugelassen, das geht aber nur bei landwirtschaftlicher Nutzung und darf genau genommen auch nur zu solchen Zwecken bewegt werden und außerdem nur regional. Grenzübertritt ist dann auch nicht möglich.
Bei Grauimporten hast Du üblicherweise keine Herstellergarantie, meist bekommst Du vom Händler eine zweijährige Händlergarantie, die ähnliches leistet. Wenn allderdings der Händler pleite machen sollte, hast Du von der Garantie nichts mehr. Ansonsten sind die Grauimporte meist baugleich wie die als deutsche Maschinen vertriebenen.
Bei Zugmaschinenzulassung ist zu beachten, daß die Beleuchtungseinrichtung entsprechend umgebaut ist (je zwei Leuchten /Rückleuchten, Bremslichter, Nebelschlußleuchte)und eine Anhängeeinrichtung vorhanden sein muß, alle mit E-Prüfzeichen.

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung