[Zitat]@sabine
Mich wundert, dass das Aufheben der Beschränkung nach 2 Jahren bei euch was kostet.
Denn in deinem Führerschein ist doch vermerkt, wann du die jeweilige Prüfung abgelegt hast, und dieses Datum ist verbindlich. Sollte eure Führerscheinstelle dafür Gebühren verlangen, ist dieses nicht zulässig, denn was machen Leute, die zwischendurch umgezogen sind? [/Zitat]
Genauso ist es!
Mein Sohn ist gerade im Augenblick zum erstenmal auf die entdrosselte aufgestiegen (und hat bei mir ein komisches Gefühl hinterlassen).
Hab mich aber vorher auch erkundigt.(Zulassungsstelle, Polizei).
Um zum Thema zurückzukommen, wenn du schon 30 bist müsstest du schon soviel Hirn besitzen, dass du mit dem Gasgriff entscheiden kannst ob du offen oder gedrosselt fährst. :motorrad: