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1

Donnerstag, 21. September 2006, 18:47

Ohne Drosslung im Ausland?

Hallo wollte mal Fragen wie das ist wenn ich mit A beschränkt ins ausland fahre. welche regeln gelten da? dürfte ich da offen fahren?

mfg

tim

Dogan

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 632

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Motorrad: Suzuki SV650s

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2

Donnerstag, 21. September 2006, 21:37

Re: Ohne Drosslung im Ausland?

Es gab vor ein paar Wochen schon mal so eine Frage. ICh glaube das Resultat war, dass Du es nicht darfst und wenn Du es machst, erlischt Dein Versicherungsschutz. Du hast einen deutschen FS und eine deutsche VS. Dein deutscher FS gilt auch im Ausland und wenn Du laut FS noch gedrosselt fahren musst, dann sieht es in einem Unfallfall (was für ein Wort!) ganz schlehct mit der Hapftpflicht aus...

BikerBitch

Mo24-Probefahrer

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3

Montag, 28. Juli 2008, 10:51

Aber eine ganz ähnliche Frage habe ich mir auch schon gestellt...
Ich fahre öfters mal in die USA um Verwandtschaft zu besuchen und werde bei meinem nächsten Besuch die offene Honda CBR eines Freundes fahren. Somit verstoße ich ja im Grunde gegen meine "Auflage", nur mit 34PS zu fahren. Es ist klar, das somit mein Versicherungsschutz erlischt, aber was passiert, wenn ich dort kontrolliert werde? Gut...nicht, dass ich bisher IRGENDWANN mal gesehen hätte, dass dort drüben Moppedfahrer von der Polente kontrolliert wurden, aber man weiß ja nie. Im Grunde wäre es aber egal, oder? Verstehen tun die wahrscheinlich eh nicht, was auf den Schein druff steht ^^
I'm not so good at the advice...can I interest you in a sarcastic comment?

schokorossi

unregistriert

4

Montag, 28. Juli 2008, 11:37

Leute, ich kann ja verstehen, daß ihr auf glühenden Kohlen sitzt! Aber...

...ihr habt eine Fahrerlaubnis gemacht für genau die Fahrzeuge und unter sämtlichen Auflagen, wie sie im FS vermerkt sind. Nicht mehr und nicht weniger.
Wie in anderen Ländern außerhalb der EU mit dem Delikt "Fahren ohne Fahrerlaubnis" umgegangen wird, weiß ich nicht. Innerhalb der EU ist euch eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren sicher.

Und in den USA kommt es vermutlich sehr auf den Bundesstaat an. Von freundlichem Handschellengeklappere bis elektr. Stuhl ist da vermutlich alles drin... :grin: ...aber im Ernst: Ich würde es nicht ausprobieren wollen.

BikerBitch

Mo24-Probefahrer

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5

Montag, 28. Juli 2008, 12:16

Hehe, also um's "auf heißen Kohlen sitzen" geht's bei mir gar nicht unbedingt. Ich würde nur einfach gern im Urlaub die Touren mitfahren und nicht nur hinten druff sitzen ^^ Das habe ich bisher immer gemacht.
Und da das Mopped, was ich fahren könnte, nicht mir gehört, sondern einem Freund, ist es NATÜRLICH nicht gedrosselt. Und ich werde ihn sicherlich nicht bitten, extra für 5 Wochen mal sein Möp drosseln zu lassen, damit ich es benutzen kann ^^
I'm not so good at the advice...can I interest you in a sarcastic comment?

schokorossi

unregistriert

6

Montag, 28. Juli 2008, 12:23

Bitch, es ist mir persönlich egal, wie du das machst. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß 34 PS keine "Auflage" sind, sondern deine Fahrerlaubnis nur Motorräder bis zu dieser Leistung beinhaltet.

Mit dem US-amerikanischen Rechtssystem bin ich überhaupt nicht vertraut, aber wie gesagt... am Ende überfährste irgendeinen Straßenfiffi und wirst auf 10 Mio. Dollar Schadensersatz verklagt - ok, das passiert vermutlich auch, wenn du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist :P

Sportyzilla

Schüttelshaker

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7

Montag, 28. Juli 2008, 15:42

Zitat

Original von schokorossi
am Ende überfährste irgendeinen Straßenfiffi und wirst auf 10 Mio. Dollar Schadensersatz verklagt - ok, das passiert vermutlich auch, wenn du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist :P



ist doch egal, wenn sie versichert ist!

dann muss die versicherung halt berappen.

sind ja nur dollar... :grin:


naja, überfahre einen fußgänger und dein leben ist fürn arsc*. ;)

blahwas

Asphaltschinder

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8

Montag, 28. Juli 2008, 18:35

Die einzige Erleichterung ist eigentlich, dass sie dir im Ausland nicht deinen Schein knipsen können und dir auch keine Punkte nach Flensburg schicken. Im allgemeinen sind Bußgelder und Strafen für Delikte in sämtlichen westlichen Ländern aber höher als bei uns, und zwar teils dramatisch! Knast für Rasen ist in den USA durchaus drin. Und wenn du dein Bußgeld nicht direkt zahlen kannst, behalten sie das Fahrzeug und/oder deinen Reisepass. Darum im Ausland lieber extranett sein. :D

Ob der kleine amerikanische Dorfsherrif jetzt nen EU-Führerschein lesen kann weiss ich nicht - mehr als 1x würd ich's nich riskieren.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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9

Montag, 28. Juli 2008, 18:44

"Die USA" gibt es verkehrsrechtstechnisch nicht. Es gelten die Gesetze der jeweiligen Bundesstaaten, und nicht wenige von denen möchten den internationalen Führerschein sehen - die deutsche Karte alleine wird nicht unbedingt akzeptiert.

Was Vrsicherung betrifft ist es zumindest bei Autos - und damit nehme ich auch an, bei Motorrädern - so, dass nicht das Fahrzeug, sondern der Fahrer persönlich versichert ist. Mit der Folge, das man nicht einfach so irgendein Auto fahren darf. Bei Leihwagen müssen die Fahrer vorher angemeldet werden, ihren Führerschein vorzeigen und dann i.d.R. gegen ziemlich viel Kohle eine Versicherung buchen (Zusatzfahrer kosten extra). Damit hätte sich dann auch "mal das Möp ausleihen" schon erledigt - der Verleiher sagt einem dann schon, ob man darf oder nicht.

Wie gesagt, ich kenne das aber nur von Autos dort. Wenn jemand eine für Möp abweichende Regelung kennt, raus damit.

"Im Ausland" ist eigentlich immer doof zu beantworten, weil jedes "Ausland" unterschiedliche Regeln ansetzt. Das fängt schon beim A1 in manchen Nachbarländern an. Prinzipiell würde ich aber davon ausgehen, dass ich bestenfalls zu dem befugt bin, was auf meinem Schein steht. Manchmal weniger, wohl selten aber mehr.


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Bobby

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10

Montag, 28. Juli 2008, 22:26

Wie sieht das eigentlich aus, wenn jemand, der gedrosselt fahren muss, dieses aber nicht tut und einen Unfall hat, wo er selbst Verletzt wird?

Bleiben wir in den Staaten.

Kann die Krankenkasse sich weigern, diese Kosten zu übernehmen, oder bezahlt sie erstmal und holt sich das Geld zurück?

Wenn dem so sein sollte, ist es ja ein extremes Risiko!?

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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11

Montag, 28. Juli 2008, 22:54

Tja, jetzt braucht es eine der wohl insgesamt fünf Personen auf diesem Planeten, die sich sowohl mit dem amerikanischen Schadenersatz- als auch dem Gesundheitssystem auskennen...

Hier würde ich behaupten, dass die Krankenkasse keine großartigen Ansprüche gegen den Verunfallten geltend machen wird. Wenn Du Dich selber bei anderen Gelegenheiten verletzt, übernimmt die das ja auch.


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