Rein rechtlich ist man noch nicht "im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis".
Das bedeutet, dass, wenn man noch nicht das Dokument besitzt (also die Plastikkarte), noch nicht ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen darf. Und hierbei ist es egal, ob man die Prüfung abgelegt hat. Sollte man nur mit der Prüfbescheinigung angehalten werden, gilt das als fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafe siehe oben.
Es gibt noch ein viel besseres Beispiel :
Ein Jugendlicher, der beim Führerschein mit 17 mitgemacht hat, muss so lange mit einer Begleitperson fahren, bis er bei der Führerscheinstelle die Plastikkarte abgeholt hat. Sollte er z.B. erst 4 Wochen nach seinem 18 Geburtstag die Möglichkeit haben zur Führerscheinstelle zu kommen (z.B. weil er im Urlaub ist), darf er vorher nicht alleine Auto fahren. Es muss immer noch eine Begleitperson neben sich sitzen haben.
Deutsche Gesetze haben schon echt in sich :).