Straßenverkehrs-Ordnung § 38 (3)
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. [...] Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 52 (4)
Mit einer [..] Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen [...]
2. Kraftfahrzeuge, die [...] nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. [...]
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung [...]
4. Fahrzeuge, die [...] als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. [...]
Folge: Mach einen Pannendienst auf, und änder die Zulassung zum Pannenhilfs(leicht)kraftrad. Der ADAC kann da u.U. behilflich sein :grin:
PS: Was die Mehrtonfanfare anbelangt wäre die Zulassung als Amphibienpannenhilfs(leicht)kraftrad eine Möglichkeit um zumindest ein Nebelhorn legal montieren zu können.