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1

Samstag, 2. Dezember 2006, 14:07

Frage zur Probezeit.

Hallo.
Hab da mal ne frage wegen der Probezeit beim Mototrad.
Und zwar habe ich damals den Motoradführerschein a-b, und B (Auto) gemacht.(Also Motorad mit 34PS!!!!)
In 3 wochen läuft ja meine Probezeit aus.
Kann ich nach der Probezeit automatisch auf einer großen maschine fahren,(50 oder 100PS) oder wie ist das???.
Oder muß ich mein Führerschein umändern lassen.
Weil auf der Rückseite stehen bei mir bei A1 und A zwei sternchen, wärend bei B, M, L das Datum eingetragen, wo ich den Lappen bekommen habe.

2

Samstag, 2. Dezember 2006, 14:29

Re: Frage zur Probezeit.

Hab noch was vergessen was auch komisch ist,
Auf der Rückseite hat groß A ja 2 Spalten.
Auf dem sind 2 Motoräder abgebildet. Ein kleines und ein größeres.
bei dem oberen Motorad von A ist ein Sternchen, genau wie bei dem Motorad von A, aber bei dem unteren Motorad von A ist garnix in der Spalte.

Ronin

Kurvenfetischist

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3

Samstag, 2. Dezember 2006, 14:33

Re: Frage zur Probezeit.

2 Jahre nach erhalt des A-Scheins darf man offen fahren hat eigendlich nichts mit der Probezeit zutun.

Hättest du z.B. dein A-schein erst 1 Jahr später gemacht als den B wär die Probezeit ja nschon rum aber du müsstest dennoch 1 Jahr mit 34PS fahren.

Ne du musst nix umschreiben lassen, ich war extra auf dem Amt und hab nachgefragt. Un du kannst dann fahren was du willst.

4

Samstag, 2. Dezember 2006, 14:40

Re: Frage zur Probezeit.

Toll danke dir für deine hilfe.
Weil ich hat damals ja beides zusammen gemacht. :musik:

Ronin

Kurvenfetischist

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5

Samstag, 2. Dezember 2006, 14:44

Re: Frage zur Probezeit.

Ne dann darfst du fahren

stiffler16

unregistriert

6

Samstag, 2. Dezember 2006, 14:50

Re: Frage zur Probezeit.

dann wünsch ich dir viel spaß in der neuen saison! probezeit rum, das ist schon mal gut! und uneingeschränkte motorrad-auswahl is noch besser*g*

viel spaß

lieben gruß

stiffler

7

Dienstag, 19. Dezember 2006, 17:55

Re: Frage zur Probezeit.

Hallo hatte auch den stufenschein musste auch gedrosselt fahren und dann zum amt gehen und den offenen beantragen dabei aber musste ich ne eidenstattliche erklärung unterschreiben dass ich mindestens 5000km gefahren bin . nachfragen is besser als inne röhre zu guggn . Gruss roland :smirk:

DieLegende

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8

Dienstag, 19. Dezember 2006, 21:08

Re: Frage zur Probezeit.

Das ist aber auch schon etwas her, nicht wahr?
Diese Regelung gibt es nämlich nicht mehr...

Servus,

Holger

biboty

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9

Dienstag, 19. Dezember 2006, 21:14

Re: Frage zur Probezeit.

Ja...bei mir war das auch so....aber das ist schon so lange her,das es garnicht mehr wahr ist.

LG Sbine

fearistic

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10

Sonntag, 4. März 2007, 14:23

Re: Frage zur Probezeit.

Ich habe da auch noch eine Frage. Hoffe bin hier richtig. In den Punktefrei-Thread passte es einfach nicht. ;-)

Also:
Wenn ich den A(eingeschränkt)-Führerschein habe hatte ich schon ein Jahr B. Also nur noch ein Jahr Probezeit.
Ist dann meine Probezeit insgesamt (A+B) bei einem Jahr, oder habe ich bei A dennoch zwei (damit meine ich nicht die Drosselung).

Danke schonmal für eine Antwort.

11

Sonntag, 4. März 2007, 22:32

Re: Frage zur Probezeit.

1 jahr haste dann noch

blahwas

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12

Montag, 5. März 2007, 08:52

Re: Frage zur Probezeit.

Probezeit und 34 PS-Zeit haben miteinander nix zu tun. Du hast also 2 Jahre A beschränkt.

fearistic

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13

Montag, 5. März 2007, 15:08

Re: Frage zur Probezeit.

blahwas: Äh... genau das meinte ich doch vorhin. Aber ich will wissen wie lange ich dann noch Probezeit habe, ob eine Probezeit nicht nur für jede Klasse einzelnd gilt.

Also: Meinst du das gleich wie den?

DivaRolla

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14

Mittwoch, 7. März 2007, 11:47

Re: Frage zur Probezeit.

Kleiner Auszug aus § 2a Abs. 1 Satz 1 StVG

Bei [b]erstmaligem[/b] Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Ich hoffe, dass ist eindeutig :)

blahwas

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15

Mittwoch, 7. März 2007, 12:42

Re: Frage zur Probezeit.

Oops :)

Probezeit, Fahrverbote, Punkte usw gelten für alle. Ich kann auch durch verkehrswidriges Fahrradfahren den PKW- und Motorrad-Schein verlieren. Zur Probezeit stehts schon eins drüber, die verlängert sich nicht durch neue Führerscheinklassen und gilt bei allen Klassen gleich lang. Man kann sich auch durch Klasse M mit 16 die Probezeit mit 18 vom Hals schaffen.

fearistic

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16

Mittwoch, 7. März 2007, 17:21

Re: Frage zur Probezeit.

Danke für die Info, besonders den Auszug.

Wenn ich so drüber nachdenke, wäre es gar nicht schlecht gewesen Klasse M zu machen (auch wenn ich Mofas überhaupt nicht mag... die stinken nur!), da 1. Probezeit schneller fertig wäre und 2. wohl schon Prozente sinken, wenn man ein Mofa versichert...


Mit FS muss man wirklich sich überaus exakt verhalten. Ich kenne jemanden, der hat einen Punkt in Flensburg bekommen, musste zum Aufbauseminar, weil die Person bei Rot zu Fuß über die Ampel gegangen ist. Naja, selber Schuld!

blahwas

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17

Mittwoch, 7. März 2007, 19:00

Re: Frage zur Probezeit.

ZU FUSS?! Mit Fahrrad kenn ich das (selbst erlebt), aber zu Fuß - das ist mal arg. Süddeutschland? :)

Eine Mofa Versicherung bringt keine Prozente, denke ich. Vielleicht lieg ich da auch falsch. Aber Mofas haben mich auch nie interessiert.

18

Mittwoch, 7. März 2007, 23:39

Re: Frage zur Probezeit.

Liegste richtig. Kennzeichen kaufen, dranpappen, Thema durch. Hach, wie herrlich unbürokratisch das sein kann...

CaptFarrell

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19

Donnerstag, 8. März 2007, 11:23

Re: Frage zur Probezeit.

Das mit Klasse M funktioniert so nicht, man muss A1 machen, damit die Probezeit startet. Wenn man mit 16 fahren will, dann also am besten gleich richtig. :grin: Hätt ich auch machen sollen...

DivaRolla

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20

Donnerstag, 8. März 2007, 11:34

Re: Frage zur Probezeit.

[Zitat]Oops :)

Man kann sich auch durch Klasse M mit 16 die Probezeit mit 18 vom Hals schaffen. [/Zitat]

Falsch !

§ 32 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Ausnahmen von der Probezeit

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen L, M, S und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen L, M, S, oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.


Ich denke das hat was mit EU-weiten Führerscheinen und Führerscheinen, die nur in Deutschland zu haben sind.

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