Eine Bescheinigung der Werkstatt über die Entdrosselung (am besten vom Vorbesitzer, ansonsten der nächsten Fachwerkstatt den Sachverhalt erklären), damit zum TÜV und abnehmen lassen - und dann ab in die Papiere bei der Zulassungsstelle. Ach ja, die Versicherung sollte spätestens dann auch bescheid wissen.
Servus,
Holger