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1

Dienstag, 13. März 2007, 23:12

Gesetzgebung bei ungenügender Fahrerlizenz

Hi,
kennt sich einer mit Gesetzgebungen gut aus?
Was würde ich, mit einer Faherlaubnis A begrenzt, bekommen wenn ich eine große Maschine fahren würde (unerlaubt natürlich. Was würde bei einer routine Kontrolle oder bei einem Unfall gesetzlich passieren?

Mit freundlichen grüßen cue :verdaechtig:

Wawy

Team Mo24

Beiträge: 5 781

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Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Bock und Böckchen

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2

Dienstag, 13. März 2007, 23:17

Re: Gesetzgebung bei ungenügender Fahrerlizenz

Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz. Dazu dann eventuell noch Fahrzeug ohne Zulassung, je nachdem, ob du es gedrosselt oder offen eingetragen hast.
Bei einer Routinekontrolle bekommst du eine Anzeige und die schicken dich, solltest du noch in der Probezeit sein, zum Idiotentest oder in die Nachprüfung im schlimmsten Fall. Dazu die Vorstrafe wegen Fahren ohne Führerschein.

Kommt ein Unfall dazu, kannst du dich an den Kosten für die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs beteiligen, auch wenn du Vollkasko hast. Außerdem musst du die Versischerungsgebühren nachzahlen und natürlich bekommst du an einem Unfall, an dem du nicht verschuldet bist, automatisch eine Teilschuld, wenn nicht sogar mehr.

Las sie lieber gedrosselt...

NipponBiker

Mo24-Bewohner

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3

Dienstag, 13. März 2007, 23:18

Re: Gesetzgebung bei ungenügender Fahrerlizenz

Ist im Prinzip genauso als ob Du ganz ohne Führerschein fährst. Da werden kaum Unterschiede gemacht. Eigendlich ne klare und logische Sache, denn Du hast nun mal keinen Lappen für das was Du nicht fahren darfst.
Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn was passiert wirst Du unter Umständen im Leben nicht mehr froh, also lass es.

Bobby

Freebiker

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4

Dienstag, 13. März 2007, 23:22

Re: Gesetzgebung bei ungenügender Fahrerlizenz

Ich schlimmsten Fall wirst Du bei einem tödlichem Unfall der Fahrlässigkeit verurteilt. Das sollte die Sache nicht Wert sein.

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