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MoriniDriver

unregistriert

1

Montag, 19. März 2007, 01:07

Garantiefall?

Hallo,
ich hab mir im September 2006 ne Neue MotoMorini Corsaro 1200
gekauft. Bei den ersten 800Km verlohr ich unterwegs durch die Vibration 2 Schrauben, mit denen der hintere Bremssattel befestigt war.
Bis ich bemerkte, daß der Bremssattel neben der Schwinge Rumhing,
war meine Schwinge an 2 stellen verkratzt.
Jetzt würde ich gern wissen, ob ich die Schwinge entweder ausgetauscht oder Reperiert bekomme und zwar auf Garantie
da es ja kein Fehler von mir war.
Mein Händler hat immer noch keine Zusage vom verantwortlichen, was zu unternehmen ist und ich würde gern vorab wissen, welche rechte ich hab.
Wenn sich jemand mit sowas auskennt, bitte schreiben.

klanor

Team MO24 - deus ex machina

Beiträge: 7 409

Registriert: 24.08.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ホンダ, Honda, Transalp

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2

Montag, 19. März 2007, 01:15

RE: Garantiefall?

Dein Händler braucht keine Zusage von irgendwem.
Er ist dafür verantwortlich, dass seine Kunden ordentlich zusammengeschraubte Motorräder bekommen.
Wenn er sich - gerade in so einem Fall mit potenziell gefährlichen Umständen - von irgendwem irgendeine Zusage einholen will, klingt das für mich ein wenig nach Hinhalten.
Getreu dem Motto "Ist ja nix passiert, und der Kunde beruhigt sich schon wieder. Dann polieren wir ein wenig an der Schwinge, geben ihm 50 € und 'nen warmen Händedruck und sind ihn los."
Kann sein, dass ich mich irre, aber du hast auf jeden Fall das Recht, den Schaden vollständig von ihm ersetzt/behoben zu bekommen.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 115

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

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3

Montag, 19. März 2007, 06:33

RE: Garantiefall?

Zitat

Original von klanor
aber du hast auf jeden Fall das Recht, den Schaden vollständig von ihm ersetzt/behoben zu bekommen.


Jepp. Der Vertrag über den Verkauf eines mangelfreien Möps besteht zwischen Dir und dem Händler, nicht zwischen Dir und dem Hersteller. Also ist aus Deiner Sicht ausschließlich der Händler verantwortlich.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

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4

Montag, 19. März 2007, 07:07

RE: Garantiefall?

Genau so iss´et !

Der Töff
*Flott mit Schrott!*

some1

Mo24-Kultanhänger

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5

Montag, 19. März 2007, 11:17

RE: Garantiefall?

Zitat

Original von Coyote

Zitat

Original von klanor
aber du hast auf jeden Fall das Recht, den Schaden vollständig von ihm ersetzt/behoben zu bekommen.


Jepp. Der Vertrag über den Verkauf eines mangelfreien Möps besteht zwischen Dir und dem Händler, nicht zwischen Dir und dem Hersteller. Also ist aus Deiner Sicht ausschließlich der Händler verantwortlich.



Nennt man übrigens Gewährleistung, nicht zu verwechseln mit Garantie!!!

Innerhalb der Gewährleistung liegt die Pflicht sogar beim Händerl. Das Geld kann er sich später vom Hersteller zurückholen lassen, über die Garantie

xxknulli

Mo24-Fan

Beiträge: 309

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Motorrad: cbr1100xx

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6

Montag, 19. März 2007, 15:39

RE: Garantiefall?

Ich hätt sie komplett wieder hingestellt da ich bei einem Möp wo der Bremssattel nach 800 km neben der Schwinge rumbömmelt nicht das unbedingte vertrauen in die Technik mehr bei diesem Händler gehabt hätte.
Überleg mal was dir hätte passieren können ! :down:

:gruss:

gimeine

unregistriert

7

Montag, 19. März 2007, 18:52

RE: Garantiefall?

Japps so sehe ich es auch. Sieh zu das er den Schaden ersetzt...und zwar ganz.
Sollte er sich weigern...ANWALT, aber sofort.

Gruß...Guido

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