Laß das in der Werkstatt machen, denn es muß gem. StVZO ja eh eingetragen werden.
Falls Du hingegen noch nicht volljährig bist und nicht mit der Drossel leben kannst:
Vergiß es.
Der Ärger, wenn Du erwischt wirst, lohnt sich nicht.
Fahren ohne Führerschein, Versicherungsbetrug, Bewegen eines Kraftfahrzeuges ohne Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr, Wegfall der Leistungsverpflichtung des Versicherungsgebers...
Nö, meine Zukunft wären mir die paar km/h mehr nicht wert, insbesondere, da maximal zwei Jahre nun wirklich überschaubar sind.
Servus,
Holger