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1

Samstag, 6. Oktober 2007, 11:40

Tüv gutachten

Moin,
ich habe da mal eine frage, und zwar habe ich gestern meine Kawasaki -Er5 auf 25Kw gedrosselt, und bin grade etwas verwirrt, da ich mich mit dem ganzen tüv krams wie eintragen und dies und jenes überhaupt nicht auskenne.
Also, ich hab hier ein kleines gelbes Tüv-Gutachten mitgeschickt bekommen und frage mich, was ich mi dem jetzt machen muss, muss ich jetzt mit Mopped und Gutachten zum tüv, dem schöne augen machen und mir eine gestätigung abholen?
Und, das Mopped ist zwar schon versichert, aber noch nicht angemeldet, gibts da eine andere möglichkeit das Mopped zum tüv zu bekommen als nen Hänger oder schieben? :D


Danke schonmal

mfg blaman

leroy

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2

Samstag, 6. Oktober 2007, 11:56

RE: Tüv gutachten

Verstehe ich das jetzt richtig, dass du die Drossel selbst eingebaut hast? Also ab zum TÜV, damit du das da abnehmen lassen kannst. Die Eintragung macht dann mit der TÜV- Bescheinigung das KVA. Du darfst auf direktem Weg zum TÜV fahren, wenn die Mühle schon über die Doppelkarte versichert ist, von da aus übrigens auch auf direktem Weg zur Zulassungsstelle.

Gruß
Leroy
"Früher war mehr Lametta!"

3

Samstag, 6. Oktober 2007, 12:04

jo, die drossel hab ich eingebaut, die Doppelkarte hab ich auch, ich hab allerdings kein kennzeichen, und so darf ich dann einfach zum tüv fahren?(is klar auf direktem weg).

aber vielen dank leroy, dass hat mir schonmal geholfen.

Fischi

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4

Samstag, 6. Oktober 2007, 12:06

Wenn Du die Doppelkarte hast darfst Du das.....aber wie gesagt, direkter Weg!

Ruf vorher beim TÜV an ob auch an dem Tag ein Ingenieur da ist....denn nur der darf Eintragungen vornehmen....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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5

Samstag, 6. Oktober 2007, 12:24

Das ist ja genial, ich hätte nicht gedacht, dass so etwas in deutschland möglich ist, wo doch normal immer alles 5 mal gründlichst kontrolliert wird usw......

Also ich denke ich mach mich dann montag mal auf den weg, also danke euch beiden und ich glaub ich registrier mich gleich hier mal :D

leroy

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6

Samstag, 6. Oktober 2007, 12:28

Na dann sieh zu.

Gruß
Leroy
"Früher war mehr Lametta!"

7

Samstag, 6. Oktober 2007, 12:55

halt, eine sache noch, dieser Artikel §23 STVZO sagt aber, dass ich ein kennzeichen benötige:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind"

Beny

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8

Samstag, 6. Oktober 2007, 13:05

Ich verstehe nicht warum du kein Kennzeichen hast. wenn du die Mühle anmeldest bekommst du doch ein Täfelchen von der Zulassungsstelle wenn auch ohne Stempel. Den macht wiederum der TÜV rein.
Beny
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Meise

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9

Samstag, 6. Oktober 2007, 14:07

Zitat

Original von Beny
Ich verstehe nicht warum du kein Kennzeichen hast. wenn du die Mühle anmeldest bekommst du doch ein Täfelchen von der Zulassungsstelle wenn auch ohne Stempel. Den macht wiederum der TÜV rein.
Beny



...vielleicht ist das Bike gerade gebraucht gekauft worden, und der Verkäufer hat das alte Kennzeichen nicht mit übergeben.
Also, IMMER drauf achten und um die Übergabe des alten Kennzeichens bitten !
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





10

Samstag, 6. Oktober 2007, 14:20

[quote][i]Original von Beny[/i]
Ich verstehe nicht warum du kein Kennzeichen hast. wenn du die Mühle anmeldest bekommst du doch ein Täfelchen von der Zulassungsstelle wenn auch ohne Stempel. Den macht wiederum der TÜV rein.
Beny[/quote]

Sie ist ja noch nicht angemeldet, da sie noch (offiziel) auf 49Ps läuft, ich sie aber auf 34Ps versichern lassen habe, darum muss ich auch zum Tüv, damit die mir einen Wisch ausfüllen, der mir bestätigt das das moped jetzt auf 34Ps läuft.
Oder kann ich mir auch bei der Zulassungsstelle so ein kennzeichen holen und dann erst zum Tüv?

Fischi

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11

Samstag, 6. Oktober 2007, 17:07

Erst TÜV dann Zulassung.....

oder aber erst Zulassung, dann TÜV, dann wieder zur Zulassung und umschreiben lassen :P :grin:....inkl. doppelt bezahlen bei der Zulassung...
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12

Samstag, 6. Oktober 2007, 18:37

Wenn ich aber erst zum tüv fahre muss ich da noch ohne Kennzeichen hinfahren, da ich keins habe, da ich das Motorrad ohne Kennzeichen gekauft habe. Darum dachte ich dass man evtl sich bei dem Straßenverkehrsamt ein kennzeichen besorgenkann, ohne stempel, mit dem man dann zum tüv fahren darf wie es in §23 STVZO steht.

leroy

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13

Sonntag, 7. Oktober 2007, 15:22

Gott ist das kompliziert. Wenn du ganz sicher gehen willst, hol dir ein Kurzzeitkennzeichen. Das kostet dich nur das Kennzeichen und die Verwaltungsgebühr, wenn du das Mopped bei der gleichen Versicherung anmeldest. Dann hast du überhaupt kein Problem.

Gruß
Leroy
"Früher war mehr Lametta!"

14

Sonntag, 7. Oktober 2007, 16:29

wo kann ich so ein kennzeichen herbekommen?
versichert ist es schon, hab halt nur kein kennzeichen.

leroy

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15

Sonntag, 7. Oktober 2007, 16:42

Auch auf der Zulassungsstelle. Du brauchst dazu aber eine andere Doppelkarte. Oder frag halt mal, ob du dein Kennzeichen schon vorher kriegen kanst. Erklär denen das mit der Dossel und vielleicht klappt´s ja.

Gruß
Leroy
"Früher war mehr Lametta!"

16

Sonntag, 7. Oktober 2007, 17:34

ja, das mit dem fragen hab ich auch schon überlegt, da dass kennzeichen ja dann noch keinen stempel hat dürfte das ja gehen und nach §23 auch erlaubt sein, dass ich dann direkt zumn tüv fahren darf.
Was für eine andere Dopplerkarte? ich bin bei der Huk24, die haben mir eine per e-mail geschickt, muss ich sonst noch eine zweite beantragen?

leroy

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17

Sonntag, 7. Oktober 2007, 18:26

Für das Kurzzeitkennzeichen brauchst du extra eine.

Gruß
Leroy
"Früher war mehr Lametta!"

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