Soweit die dürftigen Daten, de Du uns hier zukommen läßt, überhaupt eine Antwort zulassen:
Solange die Fußrastenaufnahme nicht geändert worden ist (i.d.R. Schraubverbindungen), kann man das rückgängig machen.
Schwieriger wird es schon, wenn man folgendes betrachtet:
Wurde das Heck modifizert? Oder wurde nur das Sitzbrötchen für den Sozius mit einer Abdeckung versehen?
In letzterem Falle besteht eine gute Chance, daß auch die Haltegriffe für den Sozius wieder montierbar sind.
Ohne nähere Kenntnisse des Umbaus aber (und die kann Dir in erster Linie der "Täter" selbst geben) wird Dir hier niemand eine detaillierte Auskunft geben können.
Nur soviel: Wenn Du es schaffst, die gesetzlichen Bestimmungen für die Mitnahme einer Zweitperson zu erfüllen (Sprich darüber mal mit dem TÜV), kannst Du den zweiten Platz auch wieder eintragen lassen.
Stellt sich nur die Frage, wer freiwillig auf einem Heizeisen als Knoten sitzen mag.

Nix für ungut.
Servus,
Holger