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ksckatze

unregistriert

1

Dienstag, 8. Januar 2008, 18:32

vorläufiger Führerschein

Hallo, ich habe vor drei monaten meinen motorradführerschein gemacht und mache gerade noch pkw. darum habe ich nur einen vorläufigen roten lappen für motorrad bekommen, der am 11.1.2008 abläuft.
kann ich den verlänger, bzw was passiert, wenn ich angehalten werde nach dem 11.1 ?

Coyote

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2

Dienstag, 8. Januar 2008, 19:43

RE: vorläufiger Führerschein

Fahren ohne gültige Papiere, 10 Euro. Irgendsowas um den Dreh. Ja, den kannst und solltest Du verlängern lassen.


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Sportyzilla

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3

Dienstag, 8. Januar 2008, 19:52

RE: vorläufiger Führerschein

über die kosten bin ich mir nicht im klaren, abr wäre es, zynisch gesagt, nicht billiger einfach die strafe zu zahlen, wenn diese bei 10€ liegt.

:grin:

aber ansonsten, den führerschein hast du ja, also dürfte es sich um eine lapalie handeln.


:gruss:

Knoxi

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4

Mittwoch, 9. Januar 2008, 03:27

Ich habe bei meiner verlängerung des vorläufigen FS nix bezahlt, kommt aber evtl. auf die Führerscheinstelle an.
17.10.07 Fahrer aller wichtigen Klassen ;)

Xelf

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5

Mittwoch, 9. Januar 2008, 03:43

Glaube das kostet 35€

Du hast einen roten vorläufigen Füherschein?
Meiner war einfach ein weißes Blatt wo alle Füherscheinklassen draufstanden.
Aber den hatte ich auch nur, weil die Plastikkarte noch nicht fertig war.

ksckatze

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6

Mittwoch, 9. Januar 2008, 15:45

ja bei mir ist es so, das ich die fertige karte erst bekomme, wenn ich noch auto bestanden hab...

Free Willy

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7

Mittwoch, 9. Januar 2008, 16:07

Seid ihr euch sicher das das nur so eine "kleine" strafe wie geldstrafe gibt ?? weil das ja eigendlich dann fahren ohne zulässsigen führerschein ist und das gibt doch sicherlich mehr. *denk ratter ratter*?(
also ich glaube nicht das das mit ein bisschen geld aufm tisch legen getan ist :P

Und meiner war auch nur weiß.
Wieso macht man den motorradführerschein denn vor dem autoführerschein ??
Also gut mopet fahren bringt spass aber leichter ist es denke ich mit dem auto anzufangen...

Free Willy

Xelf

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8

Mittwoch, 9. Januar 2008, 17:47

Ähm na also ich denke das ist Fahren ohne Nachweis bzw. Nichtmitführen des Füherscheines.
Weil Prüfung ist ja bestanden, und der Prüfungsnachweis liegt ja auch auf der Füherscheinstelle.

Nur wie das genau aussieht weiß ich auch nicht.
Könnte natürlich sein, dass es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, weil der Füherschein ja noch gar nicht ausgestellt worden ist.

Coyote

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9

Mittwoch, 9. Januar 2008, 20:14

@Xelf: doch, die Fahrerlaubnis ist erteilt worden. Der Führerschein ist nur vorläufig.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (9. Januar 2008, 20:15)


Xelf

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10

Mittwoch, 9. Januar 2008, 20:57

Ja das ist klar.
Aber was ist wenn man halt den vorläufigen Füherschein gar nicht hat, bzw. dieser wie hier abgelaufen ist?

Coyote

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11

Mittwoch, 9. Januar 2008, 23:37

Dan ist das Dokument ungültig. Die Fahrerlaubnis hast Du trotzdem.


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