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1

Mittwoch, 8. April 2009, 23:57

Polizeiliche Verkehrskontrolle

Hallo Community...
Ich habe einen Motorroller (50ccm, mechanisch auf 45Km/h gedrosselt), habe auch nichts an ihm verändert, weder getuned noch sonst irgendwas. Er fährt Spitze ("normale" Strecke, gerad, ohne Gefälle) 60...
Soweit zu den Angaben. Wenn ich jetzt von der Polizei angehalten werde, bin ich prinzipiell nur dazu verpflichtet, denen meinen Führerschein, Ausweis und Fahrzeugpapiere zu zeigen. Irgendwelche Gepäckteile zu öffnen bin ich ja NICHT verpflichtet, zumindest nicht solange, wie die Polizei keinen "Durchsuchungsbefehl" hat... Bzw der richterliche Bechluss vorliegt, welcher ja nur bei Verdacht auf WasAuchImmer ausgestellt wird...
Wenn die Polizei jetzt aber einen "mobilen Leistungskontroller" dabei hat, sonen Teil, wo der Hinterrad des Rollers draufkommt und die Geschwindigkeit gemessen wird, bin ich dann dazu verpflichtet, denenzu gestatten, diesen an meinem Roller ""anzuschließen""? Eigentlich doch nicht, oder? Ich mein, kostet ja meinen Sprit (auch das bissel einmal für ne Minute Vollgas^^) und die Polizei hat nicht mal mehr nen Verdacht wenns ne simple Kontrolle ist.

Bansidhe

Mo24-Fan

Beiträge: 395

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2

Donnerstag, 9. April 2009, 00:50

Interessantes Gedankenspiel ^^ könnte glatt von der Scherbenwelt stammen ^^

Ne Spaß beiseite.

Die dürfen Deinen Roller prüfen, ohne wenn und aber. Und selbst wenn es das Teil dabei in 1000 Teile zerlegt, steht das Wort von zwei Beamten gegen Deines.

Durchsuchen dürfen sie Dich, wenn sie irgendeinen Verdacht gegen Dich haben. Dann sagen Sie:

"Personenkontrolle"

und fertig ist das. Die ganze rechtliche Spielerei kannst Du Dir sparen. Solange die Polizei ihren normalen Dienst macht und dazu zählen Personenkontrollen, Verkehrskontrollen bzw. spezielles Verkehrskontrollen, solltest Du gar nicht erst anfangen, ihnen in die Suppe spucken zu wollen. Du ziehst den Kürzeren in 9,9 von 10 Fällen ...

Was Deinen Roller angeht:

Er darf nicht mehr wie 45 laufen, tut er es doch, unterstellen die Beamten Dir event. vorort, das das Ding manipuliert ist. Ob Du das nun warst, ob Du das wusstest, spielt eine relativ geringe Rolle (vielleicht später bei der Straffestsetzung).
Can't you hear, can't you hear the thunder?
You better run, you better take cover

Weltking

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3

Donnerstag, 9. April 2009, 03:02

In den meisten Fällen werden sie von dir dann verlangen, dass du den Roller nach Hause SCHIEBST und ihn dann innerhalb von einer Woche oder so am Revier vorzeigst mit ner Bestätigung des Tüvs o.ä.
So war es zumindestens in meiner Rollerzeit vor ca 2 Jahren=)
Aber dazu berechtigt sind sie allemal.

MfG Weltking

Dirk U.

Team Mo24

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4

Donnerstag, 9. April 2009, 05:19

Und wenn er 50 km/h anzeigt, kannst du davon ausgehen das er nur 45 km/h läuft das alle Tachos eine Toleranz haben und zwar nach oben.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (9. April 2009, 05:19)


Big R

Mo24-Hobbyist

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Motorrad: Ducati Monster 1000 S

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5

Donnerstag, 9. April 2009, 10:21

RE: Polizeiliche Verkehrskontrolle

Zitat

Original von EVILZ
Irgendwelche Gepäckteile zu öffnen bin ich ja NICHT verpflichtet, zumindest nicht solange, wie die Polizei keinen "Durchsuchungsbefehl" hat... Bzw der richterliche Bechluss vorliegt, welcher ja nur bei Verdacht auf WasAuchImmer ausgestellt wird...

Das stimmt so nicht, denn bei Gefahr im Verzug (drohende Vernichtung von Beweismaterialien) darf die Polizei das selbstverständlich auch ohne richterlichen Beschluß.

6

Donnerstag, 9. April 2009, 13:09

Ja, aber einfach so, Verkehrskontrolle, dann dürfen sie im Normalfall NICHT einfach so meinen zB TopCase durchsuchen... WEnn ich mit nem Auto unterwegs bin und angehalten werde (egal wegen was) dann dürfen sie nicht einfach so mein Auto durchsuchen... Darum gehts mir ja.

Wenn die Polizei hinter mir hergefahren ist und daraufhin mich anhält, dann haben sie ja einen Verdacht...
Wenn sie aber einfach so vor meiner Schule stehen, alle anhalten und diese Kontrolle machen wollen - Dann unterstellen sie mir im Prinzip ja schon ne Straftat... Und ich finde, dass das es irgendwie nich sein kann...

biboty

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7

Donnerstag, 9. April 2009, 13:47

Nur weil sie dich kontrollieren,unterstellen sie dir doch keine Straftat.
Sie unterstellen dir auch bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle keine Straftat.
Aber sie sind durchaus berechtigt,dein Fahrzeug ( Roller ) auf den Prüfstand zu nehmen.
Da kannnste nix machen..

LG Sabine

Inukshuk

Lebende Forenlegende

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8

Donnerstag, 9. April 2009, 13:50

Ich frage mich so langsam, was denn da in Deinem Topcase so drin ist, dass Du Dir solche Sorgen machst, dass es durchsucht wird.
Inukshuk

und meine Isabelle

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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9

Donnerstag, 9. April 2009, 13:52

Zitat

Original von EVILZ
Wenn sie aber einfach so vor meiner Schule stehen, alle anhalten und diese Kontrolle machen wollen - Dann unterstellen sie mir im Prinzip ja schon ne Straftat... Und ich finde, dass das es irgendwie nich sein kann...


Das ist das, wo unser allseits beliebter Innenminister einmal sagte, "die Unschuldsvermutung gelte nicht". Was einen Riesenaufschrei gab, in dem Kontext aber korrekt ist. Die Polizei darf einem Verdacht, und sei es nur ein Bauchgefühl, innerhalb geweisser Grenzen einfach ermittelnd nachgehen. Ansonsten dürfte die Polizei ja erst mit Ermittlungen gegen eine Person beginnen, wenn sie Beweise für ihre Schuld vorliegen hat. Das wäre ja widersinnig - ohne Beweise keine Ermittlung und ohne Ermittlung keine Beweise.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

10

Donnerstag, 9. April 2009, 23:51

Okay, dann danke für eure Meinungen...

Fischi

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11

Freitag, 10. April 2009, 09:57

Zitat

Ja, aber einfach so, Verkehrskontrolle, dann dürfen sie im Normalfall NICHT einfach so meinen zB TopCase durchsuchen... WEnn ich mit nem Auto unterwegs bin und angehalten werde (egal wegen was) dann dürfen sie nicht einfach so mein Auto durchsuchen... Darum gehts mir ja.


Was bringt Dich auf das schmale Brett? Wenn sie vermuten Du hast z.B. Drogen in deinem TopCase werden sie es sich auch von innen anschauen...die nehmen wenn´s sei muss den Roller komplett auseinander.

Dann durchsuchen sie auch deine Hose, Jacke usw....

Wozu die Prinzipienreiterei, wenn Du nichts zu verbergen hast kann es Dich ja auch nicht stören....

Und nur mal so am Rande, die Polizei kennt ihre Kundschaft...die merken recht schnell das was nicht stimmt....
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

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12

Freitag, 10. April 2009, 21:32

Zitat

, wenn Du nichts zu verbergen hast kann es Dich ja auch nicht stören.


Ich hasse den Spruch (ja, Spruch, Argument ist was anderes). Willkommen Polizeistaat. :(

madeye

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13

Freitag, 10. April 2009, 23:05

Polizeistaat, oder Rechtsstaat lieber x-stars?

Was die Polizei darf und was nicht ist in in den Polizeigesetzen (auch: Polizeiaufgabengesetze) geregelt, jedes Bundesland hat sein eigenes, es gibt da auch gewisse Unterschiede.
Identitätskontrollen und Fahrzeugkontrollen unterliegen zwar auch bestimmten Voraussetzungen, können aber nahezu immer begründet werden. Alles andere aber, also Durchsuchung von Personen oder Durchsuchung von Sachen (z.B. das Topcase) unterliegt schon besonderen Voraussetzungen, sog. Verdachtsmomenten auf Straftaten o.ä., brauchen aber keinen richterlichen Beschluss. Aber auch dagegen kann man sich wehren, wenn eben die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, realistisch betrachtet aber erst im nachhinein Gibts nicht? Doch, kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Auch Polizisten unterliegen gesetzlichen Schranken und Richter verweisen auch Polizisten in diese, nicht nur biker!

Das ist aber nicht der Punkt:
Was den einen oder anderen biker stört, ist ja dass die blöden Gesetze Geschwindigkeitsbegrenzungen vorschreiben, oder man geblizt und rausgeholt wird, obwohl man vorne kein Kennzeichen hat und sich "sicher" fühlt, oder dass ein Dosenfahrer ... oder oder oder ....
Die Gesetze machen andere, die Polizei sorgt nur dafür, dass sie eingehalten werden. Also sollte man den Frust, dass man erwischt wurde, nicht an den Polizisten auslassen, da zieht man tatsächlich im Zweifel den kürzeren, aber nicht weil Polizisten alles dürfen, sonderen weil sie die Aufgabe haben, zu kontrollieren und zu "erwischen". Und wer unsachlich wird, beleidigt o.ä. der lenkt natürlich den Verdacht auf sich, dass da noch mehr ist ...
Spricht man freundlich und sachlich mit den Polizisten, so gibt es auch keinen Grund zur Panik.
Aber umgekehrt, den Satz: "wer nichts zu verbergen hat, kann die Polizei ruhig in alles reingucken lassen", das würde ich nie sagen. Frage die Polizei in einer solchen Situation eingfach freundlich: Warum?

Also: Die Polizei macht einen schweren Job, und dan macht sie nach meinen Erfahrungen meistens ziemlich gut.
Sind also die Gesetze schlecht? Manche sicher, aber:
wer würde schon ernsthaft sagen: Verkehrsregeln gelten für alle, nur nicht für Motorradfahrer?

Seit dem ich selber fahre, kann ich ja verstehen, dass die eine oder oder andere Verkehrsregel "kreativ" ausgelegt wird. Aber bitte nicht jammern, wenn man dabei erwischt wird.


P.S.: viele Polizisten sind biker!


:gruss:
:) Allzeit gut Bodenhaftung :)

14

Freitag, 10. April 2009, 23:06

Stimmt schon...
Aber wie Vorposter sagte, ich hasse den Spruch auch: Hört sich so nach "Wenn du nichts gemacht hast, dann musst du jetzt mal alles über dich ergehen lassen, dir sonst wie viel Zeit nehmen lassen, nur weil du ja "nichts zu verbergen hast" -.-
Ich lasse halt nicht gerne alles mit mir machen ;) Da stört mich auch ne Uniform nicht, zu sagen, dass mir das dann doch etwas zu weit geht... Sollen sie mich vorladen. Dann komme ich doch gerne vorbei. Aber einfach so...? Sehe ich eig nicht ein. Vll hat mans noch ein wenig eiliger? Und die Polizisten sehens nicht ein und nehmen alles zu ernst? Da sag ich dann doch lieber freundlich, aber bestimmt STOP. Von mir aus können sie mich zur Wache "einladen", dann hab ich aber auch Zeit... Und weiß zumindest ungefähr, was auf mich wartet.

Übrigends war ich bei der Polizei... Hab mal nachgefragt... Prinziepell dürfen sie NICHT ohne Verdachtsmomente und/ oder richterlichen Beschluss (telefonisch, paar Minuten^^) dein Auto durchsuchen (gilt auch für Topcase/ Helmfach), weil das offiziell nach Gesetz zu deinem PRIVATEIGENTUM/ (Hab das genau Wort vergessen, verdammt...) gehört. Daher müssen sie einen zumindest telefonisch Bestätigten Beschluss/ Durchsucheungsbefehl haben.

Genauso wie man Polizisten NICHT in die eigene Wohnung lassen muss - Wohnung, Auto und Roller (Topcase) zählen im Gesetz als gleich =)


Roller kontrollieren... Nun, das wurde nicht so ganz geklärt... Ich darf mich zumindest dagegen weigern... Auch wenn dann wahrscheinlinch ne Vorladung kommen würde... Aber...

Nochmal @Vorposter:
Sehe das genauso. Wenn die Polizei alles nach belieben einfach mal so machen darf... Find ich das echt krass...
Was anderes ist es, wenn du zB auf ner Innerstädtischen "Haupt"straße die Polizei mit sonstwievielen Km/h überhohlst xD Dann haben die nen Verdacht (sogar mit Augenzeugen ) und dann DÜRFEN sie sogar den Roller einkassieren. Sie MÜSSEN zumindest dir ne Strafanzeige stellen... Und davor deinen Roller genau prüfen... Was sie dann auch 100% DÜRFEN^^ - Was ich dann ja auch einsehe, so ist das ja nicht!!!

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15

Freitag, 10. April 2009, 23:19

Zitat

Polizeistaat, oder Rechtsstaat lieber x-stars?


Stimme deinen Ausführungen zu, gut zusammengefasst. Was mich stört (und was Fischi eigentlich auch gar nicht gesagt hat) ist halt der Satz "Wer nichts zu verbergen hat...". Solange die Polizei auch wirklich nur das macht, was ihr durch die Gesetze erlaubt ist, passt die Sache ja auch. Probleme gibts, und davon liest man in den letzten Jahren immer mehr, wenn die Polizei (oder auch der Staatsanwalt oder der Richter dahinter) ihre Grenzen nicht kennt. Prominentes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: Hausdurchsuchung beim Betrieber der deutschen Wikileaks-Domain wegen der auf der eigentlichen Wikileaks-Seite veröffentlichen KiPo-Sperrliste. Die nachvollziehbare Begründung für die Notwendigkeit der Durchsuchung muss erst noch erfunden werden :P.
Zu der Thematik: "Die Polizei macht nur das, was sie darf - weiß aber gar nicht immer was sie darf" gibts übrigens einen netten Eintrag bei Udo Vetter: http://www.lawblog.de/index.php/archives…-wissen-sollte/
Gibt so viele Themen, wo der Kern eigentlich ok ist. Natürlich bin ich gegen Alkohol am Steuer und auch die Kinderpornographie soll bekämpft werden - trotzdem wehre ich mich gegen Blutalkoholtests und Blacklists. Wobei der Blutalkoholtest wenigstens nicht so leicht missbraucht werden kann die persönlichen Freiheiten einzuschränken :smirk:

Fischi

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16

Freitag, 10. April 2009, 23:45

Zitat

Original von EVILZ
Übrigends war ich bei der Polizei... Hab mal nachgefragt... Prinziepell dürfen sie NICHT ohne Verdachtsmomente und/ oder richterlichen Beschluss (telefonisch, paar Minuten^^) dein Auto durchsuchen (gilt auch für Topcase/ Helmfach), weil das offiziell nach Gesetz zu deinem PRIVATEIGENTUM/

Genauso wie man Polizisten NICHT in die eigene Wohnung lassen muss - Wohnung, Auto und Roller (Topcase) zählen im Gesetz als gleich =)



Eben...Verdachtsmoment....der ist ganz schnell gegeben!

Und den Rest kannst Du komplett knicken, nur die Wohnung ist nach dem Grundgesetz (Art. 13) geschützt, da darf keiner rein ohne richterlichen Beschluss.....zumindest muss aber ein sehr deutlicher Verdachtsmoment vorliegen um es auch hinterher zu rechtfertigen...

Dein Auto, Roller, Topcase, Handtasche, LKW komplett voll mit Ladung zählt nicht unter "Wohnung"!!!

Nach Deiner etwas irrigen Annahme dürfte auch der Zoll am Flughafen nicht in Deinen "Privatbesitz" reinschauen :smirk:


Und ob der Spruch "wenn ich nix gemacht hab hab ich auch kein Problem" nicht gefällt....dann bitte erst weiterlesen in dem gleichen Post!
Die Polizei sieht es sofort wenn jemand etwas verbergen will, die Leute sind geschult auf leichtes schwitzen, irritierte Blicke usw. die typischerweise jemand hat der etwas verbergen möchte....die riechen das regelrecht!
Der Polizist MUSS den Verdacht äußern, einfach so darf er tatsächlich nicht reinschauen....aber wo ist das Problem für ihn? "Ich habe den Eindruck bei ihnen stimmt etwas nicht und möchte ihr Gepäck untersuchen"....fertig ist die Laube....grundlos und aus niederen Gründen macht er das nicht, der macht nur seinen Job und der besteht bei der Polizei auch aus Instinkt....


Ja was liegt denn so drin in dem Topcase? Illegal gebrannte Musik, DVD´s oder sonstiges in der Art? Oder gar gleich Drogen? Oder willst Du nur jemandem etwas "heimzahlen" der seit Jahren in dem Metier arbeitet und tagtäglich damit zu tun hat....also auch Erfahrung damit hat?



Mein Tipp, fahr Fahrrad, da hält Dich so schnell keiner an :P
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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rebell enduro

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17

Samstag, 11. April 2009, 00:01

Hallo,
weiß jetz ned obs so zum Thema passt, aber wurde heut das erste mal angehalten mit meiner 30 Jahre alten 50er (100pro Originalzustand!). Is meine erste Moped-Saison dieses Jahr.
Naja, nachdem sie sich das gute Stück sowie die Papiere ne Weile angeschaut hatten, meinten die so: "Dein Rücklicht leuchtet aber ganz schön schwach!" und habm gemeint des Ding wollten sie sich mal am Tag anschaun.

Nen mehr oder weniger Bekannten von mir habm se kurz vorher angehalten, dem habm se das selbe gesagt und dass er demnächst mal bei der nächsten Prüfstelle vorbeifahren müsse. Das habm se eben bei mir nicht extra erwähnt.
Weiß eben auch nicht, ob die sich das Kennzeichen, sowie meine Anschrift notiret haben.
Nun zu meiner Frage:
Was meint ihr? Muss ich mir nun irgendwelche Gedanken machen? Oder soll ich erst mal abwarten, ob ich in den nächsten Tagen nen Brief im Briefkasten hab? Ich mein, hinterher rennen brauch ich ihnen doch ned, wenn die mir nichts sagen oder? Die können mir ja im Prinzip nix anhaben!

mfg. Andi

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18

Samstag, 11. April 2009, 00:05

Ich kann da nur aus meiner Erfahrung etwas dazu sagen.Unser jüngster sollte seinen Roller auch vorführen...das hat er bis heute noch nicht gemacht.
Das er angehalten wurde ist aber auch schon fast ein halbes Jahr her,und bis jetzt hat sich noch niemand von der Polizei bei uns gemaldet.

LG Sabine

rebell enduro

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19

Samstag, 11. April 2009, 00:08

Hallo,
dann versuch ich mir mal keine Gedanken zu machen ;-)
Mensch war ich aufgeregt..
Ich wart jetz einfach mal ab. Und wenn ich wirklich Post bekommen sollte, dann besuch ich die Kollegen halt mal..
mfg. Andi

biboty

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20

Samstag, 11. April 2009, 00:13

Mach das mal...kein Grund zur Aufregeung.
Aber falls du Post bekommst,schreib hier mal wieder,ich würde gerne wissen,wie die Sache weitergeht.
Oder melde dich einfach hier an..das kostet ja nix. ;)

LG Sabine

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