könnte glatt von der Scherbenwelt stammen 
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Registriert: 18.04.2008
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Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (9. April 2009, 05:19)
Zitat
Original von EVILZ
Irgendwelche Gepäckteile zu öffnen bin ich ja NICHT verpflichtet, zumindest nicht solange, wie die Polizei keinen "Durchsuchungsbefehl" hat... Bzw der richterliche Bechluss vorliegt, welcher ja nur bei Verdacht auf WasAuchImmer ausgestellt wird...
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Registriert: 14.08.2007
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Zitat
Original von EVILZ
Wenn sie aber einfach so vor meiner Schule stehen, alle anhalten und diese Kontrolle machen wollen - Dann unterstellen sie mir im Prinzip ja schon ne Straftat... Und ich finde, dass das es irgendwie nich sein kann...
Zitat
Ja, aber einfach so, Verkehrskontrolle, dann dürfen sie im Normalfall NICHT einfach so meinen zB TopCase durchsuchen... WEnn ich mit nem Auto unterwegs bin und angehalten werde (egal wegen was) dann dürfen sie nicht einfach so mein Auto durchsuchen... Darum gehts mir ja.
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Zitat
, wenn Du nichts zu verbergen hast kann es Dich ja auch nicht stören.
Allzeit gut Bodenhaftung
Zitat
Polizeistaat, oder Rechtsstaat lieber x-stars?
.
Zitat
Original von EVILZ
Übrigends war ich bei der Polizei... Hab mal nachgefragt... Prinziepell dürfen sie NICHT ohne Verdachtsmomente und/ oder richterlichen Beschluss (telefonisch, paar Minuten) dein Auto durchsuchen (gilt auch für Topcase/ Helmfach), weil das offiziell nach Gesetz zu deinem PRIVATEIGENTUM/
Genauso wie man Polizisten NICHT in die eigene Wohnung lassen muss - Wohnung, Auto und Roller (Topcase) zählen im Gesetz als gleich =)

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