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1

Montag, 31. August 2009, 12:53

mündliche Zusage des Händlers

Hallo zusammen,
da Ihr mir schon einmal so super weitergeholfen habt, hoffe ich auch dieses Mal auf Eure Hilfe :)
Ich habe bei meinem Roller-Händler nachgefragt, ob er mir meinen alten Roller abkaufen würde. Er machte mir ein super mündliches!! Angebot. Als ich ein paar Stunden später das Angebot annehmen wollte, machte er einen Rückzieher und meinte, er müsse das erst mit seinem Partner besprechen. Jetzt also will er den Roller gar nicht merh kaufen oder zu einem total niedrigereren Preis.
Ist ein Händler nicht an sein mündliches Angebot gebunden?
Im voraus vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
susann

Wombi

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2

Montag, 31. August 2009, 13:20

RE: mündliche Zusage des Händlers

so lange du es beweisen kannst das er dir das angebot mündlich angeboten hat
kannst du das denk ich einfordern. allerdings wird das natürlich blöd wenn er ebenfalls
zeugen hat die das gegenteil beweisen.

in meinen augen hast du keine chance, ich würde mir das schriftlich geben lassen das nächste mal...

3

Montag, 31. August 2009, 15:57

RE: mündliche Zusage des Händlers

ja, danke.
Mein Mann war mit dabei, als ich das Angebot bekam. Allerdings waren noch 3 Kollegen vom Händler daneben, die, denke ich, bestimmt das Gegenteil aussagen werden.
Danke für die Antwort, das nächste Mal bin ich (hoffentlich) schlauer.

klanor

Team MO24 - deus ex machina

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4

Montag, 31. August 2009, 16:07

RE: mündliche Zusage des Händlers

Dadurch, dass der Händler ein Angebot für den Ankauf eines Fahrzeugs nicht aufrecht erhält, entsteht dir ja kein Schaden.

Er würde im Zweifelsfall auch sicher angeben, das Fahrzeug sei ihm zuvor positiver beschrieben worden, als er es dann zu Gesicht bekam, wodurch er das Angebot nicht aufrecht erhalten konnte.

Vielleicht ist es ja auch so, oder er hat nur "bis zu xxx €" gesagt, und du hast nur das gehört, was du hören wolltest. Sowas ist ganz normal.

Wie dem auch sei. Juristisch festnageln kannst du niemanden, wenn er ein Angebot für ein Fahrzeug abgibt, das er noch nicht einmal gesehen hat.
Es sei denn, es handelt sich dabei um eine Rarität und er äußert aufgrund des Seltenheitswertes eine Kaufabsicht und gibt dabei an, dass er dir unabhängig vom Zustand mindestens xxx € dafür geben würde.

Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien die Kauf- und Verkaufsabsicht eindeutig geäußert und besiegelt haben. Schriftlich oder per Handschlag.

Coyote

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5

Montag, 31. August 2009, 16:29

RE: mündliche Zusage des Händlers

Zitat

Original von klanor
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien die Kauf- und Verkaufsabsicht eindeutig geäußert und besiegelt haben. Schriftlich oder per Handschlag.


Handschlag ist überhaupt nicht erforderlich. Willenserklärungen reichen. Im Zweifel reicht es sogar, wenn der Händler wortlos die Schlüssel nimmt und Dir die Kohle in die Hand drückt. (Oder hast Du jemals mit Handschlag an der Supermarktkasse bezahlt?)


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

klanor

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6

Montag, 31. August 2009, 16:37

RE: mündliche Zusage des Händlers

Zitat

Original von Coyote
(Oder hast Du jemals mit Handschlag an der Supermarktkasse bezahlt?)


Korinthenkacker. :P :grin:

An der Supermarktkasse ist das nicht üblich. Bei Fahrzeugen schon eher.
Natürlich reicht es, Schlüssel, Papiere und Geld auszutauschen, aber Praxis ist, dass man das mit einer Geste besiegelt.

Seit der Panikmache um H1N1 aber wahrscheinlich auch nicht mehr unbedingt mit Handschlag ...

Harti

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7

Dienstag, 1. September 2009, 05:00

Hi!:grin:

Coy/klanor

Extrem Klugscheiß-/Schlaumeier-/Unbeliebtmach-/Mir war gerade langweilig- und Korinthenkackmodus ein!

Ach so! Jetzt weiß ich langsam was ihr ausdrücken wollt! Ihr meint bestimmt konkludentes Handeln! Mußte mich erstmal durch die Laienausdrücke eurer Post's hangeln!:O

Modus aus!

Obwohl ich völlig unschuldig bin und kein Unrechtsbewußtsein bezüglich des Inhaltes habe, ich wollte euren zarten Gemütern keinen Schaden zufügen :grin:, bin ich bei einem späteren Zusammentreffen im Rahmen einer Forumsveranstaltung (Treffen oder Ausritt) mit fast jeder Strafe für meinen Post einverstanden!;) Verscherze es Dir nie mit einem Mod. oder einem Raubtier!:O

Zum Ausgangspost:

"Mündliches Angebot"! Die Formulierung läßt ja schon Spielraum! Sicherlich ärgerlich, weil Du dachtest, Du hättest schon ein gutes Geschäft in der Tasche, aber ein Rechtsstreit lohnt sich in so einem Fall sicher nicht!

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Schakeltje

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8

Dienstag, 1. September 2009, 08:03

Huhu,

soweit ich weiss, gilt ein mündliches Angebot nur solange das Gespräch dauert, ausser wenn er es dir noch schriftlich mitgibt, dann in der Regel 1 bis 2 Wochen.

MfG,
Denise

klanor

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9

Dienstag, 1. September 2009, 08:32

Zitat

Original von Harti
Hi!:grin:

Coy/klanor

Extrem Klugscheiß-/Schlaumeier-/Unbeliebtmach-/Mir war gerade langweilig- und Korinthenkackmodus ein!

Na warte ... :devil: :grin:

Zitat

Ach so! Jetzt weiß ich langsam was ihr ausdrücken wollt! Ihr meint bestimmt konkludentes Handeln! Mußte mich erstmal durch die Laienausdrücke eurer Post's hangeln!:O

Modus aus!

So ist das nun mal mit den Dilettanten.

Zitat

Obwohl ich völlig unschuldig bin und kein Unrechtsbewußtsein bezüglich des Inhaltes habe, ich wollte euren zarten Gemütern keinen Schaden zufügen :grin:, bin ich bei einem späteren Zusammentreffen im Rahmen einer Forumsveranstaltung (Treffen oder Ausritt) mit fast jeder Strafe für meinen Post einverstanden!;) Verscherze es Dir nie mit einem Mod. oder einem Raubtier!:O

Glücklicherweise sind wir aus dem Alter raus, in dem man uns fürs Leben traumatisieren kann, aber das mit dem Verscherzen hast du gut drauf. ;)
Zur Strafe wirst du beim nächsten Forumtreffen eine Stunde lang zwischen Töff und Meise gestellt und musst ihre Dialoge unter zunehmendem Alkoholspiegel erdulden. Notfalls wirst du von 4-5 Usern, die sich mit Ohrstöpseln schützen, festgehalten. :grin:
Oder du musst uns zusehen, wenn wir Wipeout an der Konsole spielen. Bis dir schwarz vor Augen wird. 8)

Zitat

Zum Ausgangspost:

"Mündliches Angebot"! Die Formulierung läßt ja schon Spielraum! Sicherlich ärgerlich, weil Du dachtest, Du hättest schon ein gutes Geschäft in der Tasche, aber ein Rechtsstreit lohnt sich in so einem Fall sicher nicht!

LG! Mathias

Da hast du aber nochmal die Kurve gekriegt. :durchgeknallt:

Ernsthaft: So isses.

Nictom

Tom Rider

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Motorrad: Tom

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10

Dienstag, 1. September 2009, 09:05

Zitat

Original von klanor
So ist das nun mal mit den Dilettanten.


Immer diese Vetternwirtschaft!

@Coy: meistens bekommt man am Supermarkt aber einen Papierzettel mit der Auflistung der gekauften Produkte und dem dazugehörigen Preis.
Die Angebotsabgabe hängt ja an jedem Warenstand im Geschäft aus oder kann ggf. nachgefragt werden beim Verkaufspersonal.
Ggf. kann man ja auch noch unterschreiben oder ne PIN eingeben, wenn man denn per Karte bezahlt und unbedingt ne Unterschrift beim Kauf leisten möchte. ;)

In dem o. geschilderten Fall, sehe ich das ähnlich wie Klanor. Einen wirklichen Anspruch auf das für Susann günstige Angebot scheint mir eher unwahrscheinlich.

LG
Nictom

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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11

Dienstag, 1. September 2009, 09:07

@Harti: Ironie und Klugscheißmodus und sonstwas hin oder her - es gibt Leute, die tatsächlich glauben, sie gehen erst dann einen Kaufvertrag über ein Möp oder irgendetwas anderes ein, wenn sie irgendwo einen Zettel unterschreiben. Ein im dümmsten Fall sehr teurer Irrtum - es ist üblich, aber nicht zwingend; zum Kauf meiner vorletzten Maschine gabs überhaupt nichts schriftliches. Wenn es hilft, jemanden vor einer teuren Überraschung zu bewahren, klugscheiße ich gerne.

@Nictom: der Papierzettel ist nur die Quittung. Die hat lediglich einen buchhalterischen Hintergrund.

Was Du als "Angebotsabgabe" bezeichnest ist übrigens auch keine, ebenfalls ein weitverbreiteter Irrtum vor dem Hintergrund, dass "wenn die Ware mit Preis XYZ ausgezeichnet ist, dann muss man sie mir auch zu dem Preis verkaufen". Dem ist nicht so. Der Aushang ist nur eine Aufforderung an den Kunden, ein Kaufangebot zu machen (@harti: invitatio ad offerendum) und hat eigentlich keine weitere Bewandnis.

Und die PIN/Unterschrift bei Kartenzahlung ist nur der Identitätsnachweis für die Kartenbenutzung. Das hat alles drei nichts mit dem Kaufvertrag zu tun.

Ob es hier einen Anspruch gibt, hängt vom genauen Wortlaut des Gesprächs ab und davon, ob man das entsprechend glaubwürdig beweisen kann. Im Zweifel njet.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (1. September 2009, 09:13)


Harti

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12

Dienstag, 1. September 2009, 10:37

@klanor

Öhm!:O Dachte man bekommt noch mal Bewährung und es trifft einen nicht gleich soooo... hart!
Wenn ich zwischen Töff und Meise stehe und ihren philosophischen Gedanken lauschen darf, blute ich ohne dass mich einer von beiden auch n ur berühren muss mit viel Glück nach einigen Minuten zuhören aus den Ohren und muss "es" nicht mehr mit anhöhren!:grin:
Die Alternative mit der Spielekonsole scheint mir dagegen wie der Vergleich mit Todesstrafe (Töff/Meise) und ein paar abzuleistenden Sozialstunden (Wipeout)!:grin:

@Coy (Hab mein letztes Möp am Telefon gekauft!);)

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Coyote

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13

Dienstag, 1. September 2009, 11:00

Zitat

Original von Harti
@Coy (Hab mein letztes Möp am Telefon gekauft!);)


Ich nicht, aber mein vorletztes war ohne Papier und ohne Handschlag.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

14

Dienstag, 1. September 2009, 13:51

danke für Eure Antworten.
Nu,n der Händler kennt meinen Roller, habe ihn dort gekauft und lasse ihn dort ständig reparieren und Kundendienste machen. Und der Händler hat wortwörtlich gesagt, er gibt mir noch 3500.00 Euro.
Aber egal, lohnt nicht, wegen der Differenz von 400.00 Euro einen Rechtsstreit anzufangen. Ich werde den Roller privi verkaufen.
Besser ist das...
Wollte nur mal allgemein die Rechtslage zu dem Thema wisen.
Viele Grüße,
Susann

Garagoos

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15

Sonntag, 6. September 2009, 12:34

Zitat

es gibt Leute, die tatsächlich glauben, sie gehen erst dann einen Kaufvertrag über ein Möp oder irgendetwas anderes ein, wenn sie irgendwo einen Zettel unterschreiben. Ein im dümmsten Fall sehr teurer Irrtum - es ist üblich, aber nicht zwingend; zum Kauf meiner vorletzten Maschine gabs überhaupt nichts schriftliches.


das funktioniert in "Normalen Fällen" sicher so... nur im "Streitfall" steht man ohne "Papier" leider im Regen ;)

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