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1

Freitag, 4. September 2009, 17:43

Unfall / Restwert - Verb. Angebot

Hey!

Ich hatte einen Unfall, mein Mopped ist ein wirtsch. Totalschaden.
Ich war nicht schuld!

Mein Anwalt fordert für die Maschine 2300€ nach Gutachten.
Restwert der Maschine liegt bei 100€.

Die Versicherung hat mir nun ein Angebot über 240€ geschickt.
Leider ist mein Anwalt erst Montag wieder zu erreichen.

"Wir empfehlen dieses höhere Angebot anzunehmen, da sonst ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§254 BGB) in Betracht kommen kann. Danach hat der Geschädigte im Rahmen des Ihm zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbeseitigung zu Wählen (vgl. Urteil BGH, 30.11.99m VI ZR 219/1998)

Nach derzeitigem Sachstand werden wir Ihnen den Restwert bei der Abrechnung berücksichtigen und empfehlen [...] schnelle Kontaktaufnahme."

Wie ist das - die Maschine habe ich nem Kumpel zum schlachten versprochen. Wenn ich das Angebot ablehne, ziehen die mir dann lediglich die 140€ Differenz (alter Restwert, neuer angebotener Restwert) von der entgültigen Schadenssumme ab?


Danke euch,
viele Grüße

Phil89

Lady Optimizer

Beiträge: 3 652

Registriert: 06.09.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Triumph Street Triple 675 UND Honda CB500 PC26

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2

Freitag, 4. September 2009, 17:53

WARTE ! Bist der Anwalt wieder da ist ! Da kennt ER sich mit aus. Dafür hast du ihn !

Nichts überstürzen !

DieLegende

Master of desaster

Beiträge: 5 679

Registriert: 31.01.2006

Region: Bayern

Motorrad: Gesamt: 4x XJ 600 51J, EZ 1985 - 1988 / FJ 1200, EZ 1987

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3

Freitag, 4. September 2009, 18:03

Richtig.
Du hast eine angemessene Frist, Dich zu entscheiden, das sind nach gängiger Praxis 14 Tage.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

4

Freitag, 4. September 2009, 18:04

huhu!

Klar, ich warte in jedem Fall!
Aber ich würd gern etwas schlauer ins Wochenende starten :(

lg

Ronin

Kurvenfetischist

Beiträge: 5 671

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Region: Bayern

Motorrad: Buell XB12 Ss

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5

Freitag, 4. September 2009, 18:16

Wen das gutachten 2300€ sagt würde ich mich nicht mit etwas mehr als 10% zufrieden geben.
Der Anwalt wird denen schon was husten.

6

Freitag, 4. September 2009, 18:24

No no. Restwert!

2300€ ist der Wert, den ich für einen gleichwertigen Neukauf bekommen würde. Da die Maschine aber noch für wenig Geld verkauft werden kann, liegt der Restwert bei 100€ laut Gutachter.
Die Versicherung hat nun jemand gefunden, der mir 240€ geben will.

Also,
2300€ Schaden
-100€ Restwert (z.B durch Privatverkauf)
=2200€ die ich von der Versicherung bekommen würde.

Wenn die mir jetzt 240€ anbieten, wäre es also demnach
2300€
-240€
=2060€ die ich bekommen würde.

Ich will nur wissen was passiert wenn ich das Mopped nicht für 240€ an den Händler vertickt. Rechnen die dann mit den 240€ weiter?

Morrison

Team MO24 - Biomod

Beiträge: 6 323

Registriert: 28.03.2007

Region: Hessen

Motorrad: Suzuki GSF 650 S

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7

Freitag, 4. September 2009, 19:13

Zitat

Original von gast
Rechnen die dann mit den 240€ weiter?


Ganz genau. Wenn die jemanden haben, der für das Mopped 240€ zahlt, dann werden dir auch 240€ abgezogen. So sehe zumindest ich das. Wenn du eh schon beim Anwalt bist, dann warte am Besten wirklich noch ab, was er zu sagen hat.

LG
Thilo

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 116

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

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8

Sonntag, 6. September 2009, 18:45

RE: Unfall / Restwert - Verb. Angebot

Erstmal ist es ja egal. ob Du €240+€2060 oder €100+€2200 bekommst. Und die Versicherung hat recht - die müsste grundlos €140 mehr abdrücken, was sie sicherlich nicht tun wird.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (6. September 2009, 18:46)


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