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schneider86

unregistriert

1

Sonntag, 29. November 2009, 12:18

rechtliches zu stahlflexleitungen

hallo
ich habe vor mir diesen winter stahlflexleitungen zu gönnen. der anbau sollte kein problem darstellen schraubererfahrung hab ich und ein kumpel der mechaniker ist wird auch mir helfen.

meine frage ist nur: ich meine mal gehört zu haben das ich dann zum tüv muss des eintragen lassen oder sowas in die richtung....??
kann mir da jemand genaueres zum ablauf sagen und evtl auch welche kosten da auf mich zu kommen?
lg

2

Sonntag, 29. November 2009, 12:51

Kommt jetzt drauf an, wo Du wohnst (D/A/CH).

Coyote

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3

Sonntag, 29. November 2009, 12:52

RE: rechtliches zu stahlflexleitungen

Achte einfach darauf, dass die Stahlflexleitungen mit ABE kommen, dann brauchst Du nichts eintragen lassen. Musst halt die ABE mitführen.

Ansonsten: anbauen, vom TÜV abnehmen lassen, und dann gemäß der Angaben auf der TÜV-Bescheinigung entsprechend entweder sofort oder bei nächster Gelegenheit an der Zulassungsstelle eintragen lassen.


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Dirk U.

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4

Sonntag, 29. November 2009, 13:46

Es gibt auch nicht für alle Motorräder Freigaben.

Bei gängigen Motorrädern sollte das aber kein Problem darstellen.



X_FISH

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5

Sonntag, 29. November 2009, 13:54

Da ich genau das vorhabe: Leitungen mit Teilegutachten (für Eintragung) oder ABE (ohne Eintragung) kaufen. Finger weg von »günstig, ohne Papiere, geht schon mit Vorführung beim TÜV«.

Wie schon geschrieben sind für länger auf dem Markt angebotene Maschinen häufig Leitungen mit ABE vorhanden, in diesem Fall ABE mitführen, Eintragung in die Papiere nicht notwendig.

Falls es noch keine ABE gibt oder man etwas Besonderes haben möchte, muss ein Teilegutachten mit dabei sein. Damit dann zum TÜV, die bestaunen das Kunstwerk, nehmen ein paar Euro und schon ist der Schreibkram in der Zulassungsbescheinigung etwas länger. :)

Grüße, Martin

Meise

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6

Sonntag, 29. November 2009, 17:07

...und schon ist der Schreibkram vom TÜV in der Zulassungsbescheinigung etwas länger und wartet darauf vom Straßenverkehrsamt in die Zulassungspapiere eingetragen zu werden ! ;)
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





Coyote

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7

Sonntag, 29. November 2009, 17:11

*auch mitmachen will*

...und schon ist der Schreibkram vom TÜV in der Abnahmebescheinigung etwas länger und wartet darauf vom Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung eingetragen zu werden, um dort den Schreibkram ebenfalls zu verlängern! ;)


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Sportyzilla

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8

Sonntag, 29. November 2009, 17:14

RE: rechtliches zu stahlflexleitungen

Zitat

Original von Coyote
entweder sofort oder bei nächster Gelegenheit an der Zulassungsstelle eintragen lassen.


Und wenn nicht? ?(

Coyote

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9

Sonntag, 29. November 2009, 17:21

RE: rechtliches zu stahlflexleitungen

Erloschene Zulassung, was sonst.


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Sportyzilla

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10

Sonntag, 29. November 2009, 17:25

RE: rechtliches zu stahlflexleitungen

Das Amt hat ja fast nie auf. :smirk:

Wie lange gilt denn son Papier vom TÜV/Dekra?

Dachte das wär optional, das in den Schein zu übernehmen.

X_FISH

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11

Sonntag, 29. November 2009, 17:33

Zitat

Original von Meise
...und schon ist der Schreibkram vom TÜV in der Zulassungsbescheinigung etwas länger und wartet darauf vom Straßenverkehrsamt in die Zulassungspapiere eingetragen zu werden ! ;)


Kommt darauf an wie fit der TÜV ist. TÜV in Neu-Ulm: Änderungen werden direkt in die Papiere eingetragen. Man hat schon vor Jahren direkt vor Ort einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt bekommen.

Zitat

Original von Serpent_Absäger
Wie lange gilt denn son Papier vom TÜV/Dekra?


Theoretisch unbegrenzt. Ändert aber nichts an der Tatsache, das dir das Papier eigentilch nur den Eintrag ermöglicht und diesen nicht ersetzt.

Zitat

Original von Serpent_Absäger
Dachte das wär optional, das in den Schein zu übernehmen.


Bei Stahlflexleitungen gilt in dem Fall »Falsch gedacht«. Leider.

Andererseits aber auch logisch. Wie sollte den TÜV B. wissen, was Dekra A. und GTÜ C. bisher alles an deinem Bike schon erlaubt haben oder nicht? Die ziehen sich die Informationen aus dem Fahrzeugschein und/oder dem Papierstapel, den du an ABEs mit dir führst.

Da ich keine Kofferhalter für meine 125er finde ist es praktischer, den Leitzordner daheim zu lassen und alles einzutragen - und auch einfacher beim TÜV, jeder Polizeikontrolle und wenn man mal etwas neues eintragen lassen will. :)

Müsste eigentlich auch in jedem Teilegutachten vermerkt sein wofür es ist.
_____

Was du sicherlich gehört/gelesen hast: »Teilegutachten nach §19(3) StVZO«. In diesem Fall ist tatsächlich keine Eintragung notwendig.

Link zum Nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Darunter fallen beispielsweise auch die vielen Blinker und Scheinwerfer. Prüfnummer drauf? Anschrauben und gut. Braucht keiner mehr Blinker eintragen gehen. Siehe §19(3) Absatz 2 -> »EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht«.

Grüße, Martin

Coyote

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12

Sonntag, 29. November 2009, 17:40

Zitat

Original von X_FISH

Zitat

Original von Serpent_Absäger
Wie lange gilt denn son Papier vom TÜV/Dekra?


Theoretisch unbegrenzt. Ändert aber nichts an der Tatsache, das dir das Papier eigentilch nur den Eintrag ermöglicht und diesen nicht ersetzt.


Exakt. Das Papier gilt zwar, mit dem Möp wahlfrei rumfahren darf man aber trotzdem nicht.


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Sonntag, 29. November 2009, 19:25

Zitat

Original von Coyote
Das Papier gilt zwar, mit dem Möp wahlfrei rumfahren darf man aber trotzdem nicht.


Dafür gibts doch sicher ganz genaue Richtlinien.


Ich fahr schon seid immer mit den Zetteln rum.

Einerseits weil ich dann nicht beim Amt zahlen muss und zum anderen weil ich mir keinen Urlaub nehme, um zum Amt zu fahren. X(

Coyote

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Sonntag, 29. November 2009, 19:35

Zitat

Original von Serpent_Absäger
Dafür gibts doch sicher ganz genaue Richtlinien.


Ja, und das sollte auf den Zetteln sogar draufstehen. Entweder es steht auf den Abnahmebescheinigungen, dass sie umgehend eingetragen werden muss, oder es steht drauf, dass es bei nächster Gelegenheit eingetragen werden muss - letzteres bedeutet, dann, wenn Du das nächste Mal beim Amt bist. Bis dahin muss die Abnahmebescheinigung aber mitgeführt werden.

Dass Du Urlaub nehmen musst, ist Dein Problem, zumal Du ja nicht einmal persönlich dort erscheinen muss.


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Sonntag, 29. November 2009, 19:47

Zitat

Original von Coyote
Dass Du Urlaub nehmen musst, ist Dein Problem, zumal Du ja nicht einmal persönlich dort erscheinen muss.


Habe leider keinen Lelleck, der für mich dahin geht. ;)


Und ich freue mich immer, wenn ich ganz lange nicht zum Amt muss.

Ich bin ja, wie du weißt, ein sehr ruhiger Mensch, aber bei dem Irrenhaus platzt mir sogar der Kragen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sportyzilla« (29. November 2009, 19:48)


Coyote

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Sonntag, 29. November 2009, 19:52

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch das Amt ziemlich froh ist, Dich monatelang nicht sehen zu müssen. Die Welt des Rechts und die Welt des Roberts haben irgendwie kaum Gemeinsamkeiten.


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Sonntag, 29. November 2009, 19:56

Ich würde ja sagen "Zwei Bier und einen Schnapps", aber das verstehen die nicht.

Wo waren die Weihnachten letztes Jahr?


Ich wurde schon so dermaßen von verschiedenen Ämtern maltretiert, da kann ich also gerne drauf verzichten.


Und nein, ich bin wirklich ein sehr angenehmer Kunde, wenn ich auch als solcher behandelt werde.

Nur bei "denen" merkt man immer, wie sehr die auf dich angewiesen sind, hehe. X(


Ich bin immer freundlich, aber das wird dort nicht belohnt.

Nur einmal hab ich nen Keks von soner blonden Praktikantin bekommen, die etwa in meinem Alter war.
Die Arme tat mir Leid.

Aber: War ein 75€ teurer Keks.




Fazit:
Was soll der Scheiß mit hier und da Zettel und Eintragung, Änderung und bla-blubb!?

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Sonntag, 29. November 2009, 20:17

Zitat

Original von Serpent_Absäger
Fazit:
Was soll der Scheiß mit hier und da Zettel und Eintragung, Änderung und bla-blubb!?


Nun ja, es muss ja alles »seine Ordnung« haben... *doh*

Das man nicht gerne zum Amt geht kann ich voll nachvollziehen. Nachdem ich beim Straßenverkehrsamt in der Schweiz gesehen habe wie das a) schnell, b) freundlich und c) ohne Bezahlung im Voraus abläuft, habe ich bei der Zulassung meiner 125er in Deutschland quasi einen Kulturschock erlitten. a) träge, b) unfreundlich und c) erst mal blechen. :D

Das sie dann mit dem CoC nicht klargekommen sind (wollte partout einen Fahrzeugbrief von mir), mir kein »großes Kennzeichen« geben wollte (obwohl eine 125er dies eigentlich bekommen kann, steht ja nicht das es keins bekommen darf)... Ach, ich schweife zu sehr ab und fange dann womöglich wieder mit dem Jammern über das Umschreiben von meinem Führerschein von .ch nach .de an. ;)

--- 8< --- schnipp ---

Cut und zurück zum Thema. Also: Was steht auf dem Wisch?

»Umgehend« -> sofort machen lassen.
»Nächste Gelegenheit« -> irgendwann mal (also vermutlich nie, denn von 8:30 bis 13:30 arbeitet der Normalbürger ja :D).
ABE -> dabei haben und gut (oder Nachreichen wenn man mal kontrolliert wird).

Evtl. mal beim TÜV in der Nähe anfragen ob sie auch Fahrzeugpapiere ausstellen dürfen. Wie schon geschrieben kann dies mein TÜV in Bayern machen. Die haben fast alle schweizerischen Vorteile: a) Schneller, b) freundlich (zumindest bei mir). Nur mit c) klappt es nicht - bezahlt wird bevor man die Papiere bekommt. :)

Grüße, Martin

Sportyzilla

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19

Sonntag, 29. November 2009, 20:21

Das tut mir Leid für dich, kann ich voll nachvollziehen!

X( X(

Die ganzen Beamten und Bocklosen da, keiner fühlt sich zuständig und Hauptsache Eier schaukeln.

In der normalen Jobwelt wär man längst aufm Amt gelandet!


Und das ist ja nicht nur bei denen so, aber ich will ja nicht abschweifen.



Ich schau mal nach, Danke!

Coyote

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20

Sonntag, 29. November 2009, 20:35

Alles in allem also nicht anders als bei Handwerk, nur dass das Amt eine klare Preistabelle hat. :P


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