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ahnungsloser

unregistriert

1

Dienstag, 2. Februar 2010, 20:17

125er Entdrosseln Eintragen TÜV

Hallo

eine Freundin von mir hat eine Suzuki Intruder 125, die momentan als auf 80km/h gedrosselt im Schein eingetragen ist.

Diese soll nur als offen angemeldet werden.

Das Problem an der Sache, die Maschine war nie gedrosselt. Die Werkstatt hat gepfuscht und die Drossel wurde damals wieder ausgebaut, da das Motorrad nicht riechtig lief.

Sie wurde aber trotzdem von der Werkstatt als gedrosselt angemeldet.

Wie muss/kann ich nun vorgehen? Kann ich mit der Maschine einfach zum TÜV und sie abnehmen lassen?

Der TÜV wird ja feststellen, dass die Maschine offen ist. Aber benötigt er dazu ein Gutachten einer Werkstatt oder wie läuft das Ganze ab?

Theorethisch könnte man die Drossel ja auch selbst ausbauen, somit hätte man auch kein Gutachten einer Werkstatt.


Also die Frage lautet: Wie muss ich nun vorgehen um sie am Ende beim KVR als offen anmelden zu können?

Ich hoffe weiß jemand eine Antwort.

Vielen Dank

hotblack

Mo24-Inventar

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2

Mittwoch, 3. Februar 2010, 09:31

Moin,

imGgegensatz zum Drosseln, für das manche Prüfstellen eine Einbaubescheinigung haben wollen, brauchst Du das beim entdrosseln nicht.
Die Ingenieure denken sich folgendes: Warum sollte man so blöd sein und die Drossel drin lassen, wenn man sie offen anmeldet?

Also einfach bei TÜV/DEKRA/GTÜ/KÜS etc vorfahren und die Entdrosselung eintragen lassen. Fertich.
Munter bleiben
Gruß
hotblack

bekennender Fischkopp und Youngtimerfahrer

ahnungsloser

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3

Mittwoch, 3. Februar 2010, 13:42

Wie funktioniert das Ganze denn?

Bekomme ich vom TÜV irgend eine Bescheinigung mit der ich dann zum KVR fahren und einen neuen Schein ausstellen lasse?

Oder bekomme ich den gleich vom TÜV?

Monstermäßig

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4

Mittwoch, 3. Februar 2010, 14:14

Du kommst zum TÜV, der streicht in deinem Fahrzeugschein (oder Zulassungsbescheinigung I oder II wie das jetzt heißt) den Zusatz "Gedrosselt nach ..... auf ....." ganz einfach durch. Du drückst dafür Kröten ab und kannst wieder fahren.
Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt! :rocker:

Zanussi

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5

Donnerstag, 4. Februar 2010, 06:43

jepp, genau so ist es. Zum TÜV fahren (leider geht nur TÜV) sagen das
die Drossel raus ist. Dann 49,- Euro bezahlen, weil Fahrzeugänderung
und danach zur Zulassungsstelle und einen neuen Fahrzeugschein holen. Habe ich gerade gemacht :)
Gruß, Bernd

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biboty

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6

Donnerstag, 4. Februar 2010, 08:39

Wieso geht das nur beim TÜV ?
Das geht doch bei der Dekra genauso - oder bin ich da total auf dem Holzweg ?

LG Sabine

hotblack

Mo24-Inventar

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7

Donnerstag, 4. Februar 2010, 08:44

Moin,

Zitat

(leider geht nur TÜV)
Seit wann das? Leistungsänderungen dürfen im gesamten Bundesgebiet von allen TP (technische Prüfstelle) abgenommen und eingetragen werden. Oder ich müsste mich sehr täuschen.

Es gibt Umbauten, die darf in den alten (gebrauchten? :grin: ) Bundesländern der TÜV und in den neuen Ländern nur die DEKRA abnehmen. Dazu zählen meines Wissens nach aber keine Leistungsänderungen.
Munter bleiben
Gruß
hotblack

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Zanussi

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8

Donnerstag, 4. Februar 2010, 14:39

bei uns im Haus haben wir die DEKRA und er gute Mann kann eine Leistungsänderung nicht eintragen bzw. ändern.
Anders ist es bei einer Drosslung vom Moped da reicht das Gutachten und die Unterschrift vom Meister aus.
Vielleicht "kann" das nur unser Mann nicht, also vorher fragen.

Anderes Beispiel:
Ich habe einen Pferdeanhänger gekauft, den ich zum Motorradtransport nehmen wollte.
Der Anhänger hatte ein grünes Kennzeichen wegen Sportzwecke Pferdetransport. Da wollte ich ihn einfach durch die DEKRA
umschreiben lassen. Geht aber nicht, nur der TÜV dürfte die Bauartliche Veränderung eintragen.
Gruß, Bernd

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