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entdrosselung89

unregistriert

1

Montag, 15. März 2010, 18:06

genaue reihenfolge entdrosselung und ummeldung

hallo biker

ich hab folgendes problem. mein moppet braucht nen service (öl etc) und soll entdrosselt werden. gleichzeitig bin ich umgezogen und muss es in einen anderen bezirk ummelden. bis jetzt saison 4-10
jetzt meine frage wie ist die beste reihenfolge:
ummelden mit altem tüv ( bis mai, aber halt noch gedrosselt) is dumm weil ich mag ned 2 mal hinrennen müssen, (oder kann man des mit nem noch 1 monat gültigem tüv der auf ne drosselung ist ungedrosselt anmelden?), weil ich dnek eher nicht oder?? aber ich muss ja zur werksatt fahren für die entdrosselung und den service....aber auf des alte kennzeichen darfs ja auch nicht angemledet bleiben??
gibts da nen weg??hilfe....

liebe grüße

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 119

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Motorrad:  

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2

Montag, 15. März 2010, 19:34

1) drosseln
2) ummelden und Drossel eintragen lassen
3) HU wenn fällig

Natürlich kannst Du ein Fahrzeug mit nur einem Monat Rest-TÜV ummelden.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Zanussi

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3

Montag, 15. März 2010, 20:45

beim entdrosseln gibt es kein Problem.
Ich würde zum TÜV fahren, sagen das die Drossel raus ist (also offen).
Dann bekommst du den Eintrag mit der offenen Leistung. Jetzt erst ummelden,
denn du bekommst ja neue Papiere. Wenn du vorher ummeldest musst du nach dem
Entdrosseln wieder zur Zulassungsstelle. Der ganze Spass kostet auch noch Geld.
Gruß, Bernd

willst du dir den Tag versauen, mußt an einem Roller bauen!

STan.X

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4

Dienstag, 16. März 2010, 07:15

Die einzig sinnvolle Reihenfolge:

1. Service und entdrosseln lassen in der Werkstatt
2. TüV (für HU und neue Leistungsbescheinigung) in der Werkstatt oder selbst hinfahren (Kosten sind jedoch gleich, da die TüV-Gebühren auf der Rechnung als durchlaufender Posten gelistet werden)
3. Mit den neuen Leistungsdaten zum Straßenverkehrsamt und ummelden.

GruHS
Richard

Dirk U.

Team Mo24

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5

Dienstag, 16. März 2010, 08:51

Absolut korrekt Richard.



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