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endlich offen ;)

unregistriert

1

Samstag, 10. April 2010, 22:44

bike offen aber laut schein gedrosselt was darf ich fahren??

hallo
ich hab dieses we mein motorrad entdrosselt und am fr einen tüv termin. in den papiren ist es aber noch mit 34 ps eingetragen.
jetzt die frage:
welche strecken darf ich fahren? zum tüv muss ich wohl .......aber darf ich auch so mal ne runde drehen vor der ummedung (aber z.b schon nachm tüv?)?
und welche strafen kommen schlimmstenfalls auf mich zu, wie stehts mitm versicherungsschutz??
danke für antworten
Daniel

kleiner Chris

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2

Sonntag, 11. April 2010, 01:21

Ich glaub insgeheim kennst du die Antwort, oder?
Ich werde dir hier keine Tipps zum Thema geben nur nen Denkanstoss....
BMW F 800 R - Ne gute Entscheidung!

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STan.X

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3

Sonntag, 11. April 2010, 07:16

Straffrei sind die von dir nachgefragten Strecken,

aber nur zum Zwecke der Eintragung.
Auf dem Rückweg darfst du dann auch die kleine Runde drehen.

Schlimmer als die Strafen sind auch hier im Falle eines Unfalls die Regressforderung
oder das gekürzte Schmerzensgeld der Versicherung.
Diese „Strafe“ könntest du dein Leben lang im Geldbeutel spüren…….

GruHS
Richard

blahwas

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4

Sonntag, 11. April 2010, 20:02

Wenn du der großen A-Schein hast darfst du entdrosselte Maschinen fahren. Der Versicherung musst/kannst du unabhängig vom TÜV Bescheid geben, dann ist das schonmal erledigt.

Wirst du erwischt mit falscher Leistung eingetragen, ist das eine Fahrt mit erloschener Betriebserlaubnis = 3P+80€. Innerhalb der Probezeit ist es ein B-Verstoß, beim zweiten davon musst du zur Nachschulung.

Wenn du den großen Schein nicht hast, darfste natürlich nicht - 6P+Gerichtsverhandlung.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Der B

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5

Sonntag, 11. April 2010, 20:57

Erlaubt sind nur die Strecken zum Tüv (und nach Hause) und zur Zulassungsstelle für die Umschreibung.

Soweit ich weiß kann man zur Sicherheit bei der Versicherung bescheid sagen.
Fahren bis der Hubraum brennt :huh:

Das sind keine Kratzer, das nennt sich "Used-Look"!!

Panther

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6

Montag, 12. April 2010, 17:28

da ich grad des selbe problem habe und du gemeint hast zur zulassungsstelle darf ich fahren:
gilt das auch wenn die neue zulassungsstelle wegen umzug 70 km entfernt ist??weil dann würd ich mir 2 zugfahrten sparen.....
If you run away you have to fight another day!!

Rosewolve

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7

Montag, 12. April 2010, 17:53

Fahrt zur Zulassungsstelle ist Fahrt zur Zulassungsstelle - allerdings würde ich vorher der Versicherung Bescheid sagen.
Steht im Schein 34 und du fährst offen, erlischt der Versicherungsschutz.
Home is where the heart is.

Der B

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8

Montag, 12. April 2010, 19:57

Genau, vorher bei der Versicherung bescheid sagen

@ Panther: megageiles Möpp :D
Fahren bis der Hubraum brennt :huh:

Das sind keine Kratzer, das nennt sich "Used-Look"!!

Panther

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9

Montag, 12. April 2010, 21:04

@ Der B :danke: ich bin auch top zufrieden und seit 2 wochen ist sie sogar ne richtige raubkatze :P

ok dann ruf ich die morgen nochmal die vers an und dann muss ab nächster we nurnoch schönes wetter sein.... 8)
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