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Fabian S.

unregistriert

1

Montag, 8. November 2010, 20:04

Welcher Führerschein ist sinnvoll.

Hallo erstmal ich bin Fabian und 15 Jahre alt.
Ich wollte natürlich mit 18 meinem Motorrad Führerschein machen. Ich habe leider erfahren das in dem Jahr in dem ich 18 werde ein neues Gesetz in kraft gesetzt werden soll, dass man in den 2 ,,probejahren" halt nur eine gedrosselte Maschine(34 ps) fahren darf die, die offen die doppelte Ps leistung hat als gedrosseld d.h. max. 68 ps. Das finde ich sehr schade und deswegen habe ich mir überlegt ob ich nich ein 125ccm Schein machen kann und dann 4 Jahre fahren und mir dann eine offen Maschine kaufen. Wenn ich den 125ccm Führerschein nicht mache, dann kaufe ich mir eine kleine die offen 68 oder weniger Ps hat, weil wenn ich den Schein habe will ich keine 2 Jahre warten bis ich wieder fahren kann. Nach 2 Jahren würde ich mir dann eine Yamaha fazer zulegen von meiner sis. Ja das ist eine schwere eintscheidung und ich hoffe das ihr mir helfen könnt.MFG Fabian

oldman52

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2

Montag, 8. November 2010, 21:07

Hi Fabian!

...mach´ mit 18 den A1, fahr´ 2 Jahre gedrosselt auf 34 PS!
...dann gibste RICHTIG Gas!

...nach 4 Jahren 125er (ab 16) darfse auch noch nicht offen fahren! ?( :thumbdown:

...offen sofort: erst ab 25! :cool:

...auch Dir wünsche ich: werde gesund 89! (oder älter), jepp! :thumbup: :thumbup: :thumbup:

VG
oldman52
...tell me old shipmates
I´m taking a trip mates
and I´ll see you someday
on Fiddler´s Green!

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3

Montag, 8. November 2010, 21:14

Die Drossel wird auf 48 PS bzw. 96PS ungedrosselt erhöht/verändert. ;)

4

Montag, 8. November 2010, 21:14

Zunächst mal: Es geht dann nicht mehr um 34PS, sondern um 48PS. Kommt dir also nur entgegen, die neue Regelung. Und selbst, wenn es bei 34PS bliebe, würde ich zum großen Schein raten.

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5

Dienstag, 9. November 2010, 07:23

Zunächst mal: Es geht dann nicht mehr um 34PS, sondern um 48PS. Kommt dir also nur entgegen, die neue Regelung. Und selbst, wenn es bei 34PS bliebe, würde ich zum großen Schein raten.


So siehts nämlich aus... Abgesehen davon sollte man sich auch mal klarmachen, was 50 oder 100 Pferde in nem Motorrad überhaupt bedeuten...
Woran erkennt man einen Mofafahrer?
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Lille

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6

Dienstag, 9. November 2010, 07:45

Also..

Die Regelung mit dem Stufenführerschein ist nicht neu. Die gilt so schon seit etlichen Jahren (Jahrzehnten)

Früher durften Fahranfänger 27PS fahren, aktuell sind es 34PS. Und bis Du 18 bist, werden es 48PS als Einsteigerklasse sein.
Was zukünftig neu ist: Die gedrosselten 48PS dürfen aus max. ungedrosselten 96PS kommen. Aktuell ist es noch egal, wieviel PS das Motorrad hat, das für einen Anfänger auf 34PS gedrosselt wird.

Wenn Du mit 16 den A1 (=125ccm) machst, dann darfst Du eben 125ccm mit max. 80kmh fahren, und wenn Du 18 wirst, dann 125ccm ungedrosselt mit etwas über 100kmh.

Aber mehr nicht. Es funktioniert also nicht, daß Du bis 20 wartest, und dann gleich von A1 auf A ungedrosselt aufsteigst. Denn Du hast das immernoch nur den A1-Führerschein. Und der erlaubt max. 125ccm, egal wie alt der Fahrer ist.

Auch wenn Du erst mit 20 den Führerschein (A) machst, musst Du immer noch gedrosselt die ersten zwei Jahre fahren. Du müsstest warten bis 25, um direkt nach der Führerscheinprüfung eine ungedrosselte Maschine fahren zu dürfen.

Ansonsten schließe ich mich "HeiligsBlechle" an - Du kannst noch nicht abschätzen, was 48PS oder 96PS auf einem Motorrad bedeuten - damit wirst Du sicher nicht untermotorisiert sein.

blahwas

Asphaltschinder

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7

Dienstag, 9. November 2010, 09:07

Innerorts würde auch Klasse M reichen, nur wenn auch ausserorts oder auf Schnellstraßen fahren muss braucht man A1 wirklich.

Wenn man A1 hat, kann man den Führerschein Klasse A (beschränkt auf 34/48 PS) mit nur halb so vielen Sonderfahrten machen. Das kann sich lohnen. Die Klasse M bringt einem garnix wenn man später andere Führerscheine machen will, außerdem ist Klasse M beim PKW-Schein dabei.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

nicht angemeldet: Sahjhan

unregistriert

8

Dienstag, 9. November 2010, 13:01

Hallo!

Ist das mit der Klasse M beim PKW-Schein nicht von Land zu Land unterschiedlich? Ich hab den in NRW dazu bekommen, aber gilt das auch in Hessen, Bayern, etc?

Ums dann mal kurz zusammen zu fassen:
Mofa: geht jetzt schon, max 25 km/h
M: geht mit 16, max 50 km/h (bekommt man zu B dazu)
A1: geht mit 16, 125 ccm und 80 km/h, mit 18 Jahren dann ungedrosselt mit 125 ccm und ~100 km/h; Bringt Vorteile bei Klasse A, da weniger Pflichtfahrten
A: ab 18 bis einschl. 25 begrenzt: 48 PS für 2 Jahre (auf Maschine mit ungedrosselt max. 96 PS), danach unbegrenzt, ab 25 Jahren unbegrenzt auf jeder Maschine

Ich hoffe, das war jetzt richtig?

wagyu

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9

Dienstag, 9. November 2010, 15:06

Ist das mit der Klasse M beim PKW-Schein nicht von Land zu Land unterschiedlich? Ich hab den in NRW dazu bekommen, aber gilt das auch in Hessen, Bayern, etc?

Ja, läuft in Hessen, Bayern etc genauso, das wird deutschlandweit gleich gehandhabt.

Und ja, die Zusammenfassung war richtig. :)

Fröhliche Grüße,
wagyu

Schnute

Ich war's nicht

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10

Dienstag, 9. November 2010, 18:27

M: geht mit 16, max 50 km/h (bekommt man zu B dazu)


Klasse M berechtigt nur noch zu max. 50 cm³ mit max. 45 km/h, wenn man ihn jetzt macht.
Das wurde ab 2002 geändert. Wer den M davor gemacht hat, darf noch die alten max. 50 km/h fahren.

Genaueres hier: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

wagyu

Mo24-Kultanhänger

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11

Dienstag, 9. November 2010, 18:33

Klasse M berechtigt nur noch zu max. 50 cm³ mit max. 45 km/h, wenn man ihn jetzt macht.

Bist Du Dir da sicher? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der M-Führerschein zum Führen von M-Fahrzeugen berechtigt. Und das sind bei den neueren natürlich welche mit max. 45 km/h, aber wenn das Fahrzeug erstmalig vor den Stichtagen 2001 bzw. 1992 in Betrieb genommen wurde, dann auch 50 bzw. sogar 60 km/h. Dein Link scheint meinen Eindruck auch eher zu bestätigen...

Liebe Grüße,
wagyu

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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12

Dienstag, 9. November 2010, 18:43

Gute Frage. Mein Lieblingssteaktier hat recht:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php

Zitat

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)


Danach erstmal nicht.

Aber:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php

Zitat


8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b. [...]

c. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Die Definition der "Kleinkrafträder" wurde damit entsprechend erweitert. Deswegen geht das auch mit einem neueren M.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (9. November 2010, 18:47)


blahwas

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13

Dienstag, 9. November 2010, 20:49

Hier ist noch eine Internetseite :)

http://motorrad.wikia.com/wiki/Führerschein
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Sahjhan

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14

Dienstag, 9. November 2010, 22:03

Der Link ist klasse :thumbup:
Ich schreibe auf BookRix.de ==> *Zu Sajhans Geschichten*

Liebe Grüße :motorrad:

hawkeye

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15

Mittwoch, 10. November 2010, 16:33

Hallo,

nur um das mit der Klasse M noch mal aufzudröseln:

Damit dürfen Kleinkrafträder mit max.50 ccm gefahren werden. Wurde das Fahrzeug vor 2002 in den Verkehr gebracht ist die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Fahrzeuge, die ab 2002 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen max.45km/h schnell sein. Eine Ausnahem bilden noch die Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR. Diese Modelle dürfen ebenfalls maximal 50ccm haben und dürfen 60 km/h schnell sein wenn sie vor 2002 in den Verkehr gebracht wurden. Die mögliche Höchstgeschwindigkeit hat also nichts mit den Erteilungsdatum des Führerscheines sondern nur mit dem "Erstzulassungsdatum" des Fahrzeuges zu tun.

Grüße

Hawkeye
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wagyu

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16

Mittwoch, 10. November 2010, 18:06

Eine Ausnahem bilden noch die Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR. Diese Modelle dürfen ebenfalls maximal 50ccm haben und dürfen 60 km/h schnell sein wenn sie vor 2002 in den Verkehr gebracht wurden.

Äh...nö. :) Wie bereits oben aufgedröselt, dürfen alte DDR-Mopeds mit max. 60km/h unterwegs sein, wenn sie vor Ende Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 2002, bzw. 31. Dezember 2001, ist das "Stichjahr" für 50 km/h.

Fröhliche Grüße,
wagyu

hawkeye

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17

Donnerstag, 11. November 2010, 08:22

Hallo,
Äh...nö. :) Wie bereits oben aufgedröselt, dürfen alte DDR-Mopeds mit max. 60km/h unterwegs sein, wenn sie vor Ende Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 2002, bzw. 31. Dezember 2001, ist das "Stichjahr" für 50 km/h.
Du hast natürlich Recht.Das kommt davon ,wenn man nicht noch einmal kontrolliert, was man schreibt.

Grüße

Hawkeye
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Benino

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18

Sonntag, 14. November 2010, 16:39

An Deiner Stelle würde ich mit 18 den A1 machen. Ob Du nun fährst oder nicht, mit 20 geht der in Klasse A über...

timmae

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19

Sonntag, 14. November 2010, 17:02

Möööp, falsch.

Mit 18 macht man den A(b), also beschränkt auf 34PS. A1 macht man mit 16.

Bis der TE den Schein macht darf er dann 48PS fahren.
JubiFT2010 Edersee :mo24:
FT 2011&2012 Kirchhasel :route88:
Meisentreffen 2011, Eifeltreffen 2011 :mo24:

:thumbup:

Benino

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20

Dienstag, 16. November 2010, 21:17

Ja, sry, ich meinte den A beschränkt ohne den 1er, der A1 ist höchstens für 16 jährige sinnvoll.

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