Zunächst mal: Es geht dann nicht mehr um 34PS, sondern um 48PS. Kommt dir also nur entgegen, die neue Regelung. Und selbst, wenn es bei 34PS bliebe, würde ich zum großen Schein raten.
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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
Ist das mit der Klasse M beim PKW-Schein nicht von Land zu Land unterschiedlich? Ich hab den in NRW dazu bekommen, aber gilt das auch in Hessen, Bayern, etc?

M: geht mit 16, max 50 km/h (bekommt man zu B dazu)
Klasse M berechtigt nur noch zu max. 50 cm³ mit max. 45 km/h, wenn man ihn jetzt macht.
Zitat
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Zitat
8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b. [...]
c. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (9. November 2010, 18:47)
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Eine Ausnahem bilden noch die Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR. Diese Modelle dürfen ebenfalls maximal 50ccm haben und dürfen 60 km/h schnell sein wenn sie vor 2002 in den Verkehr gebracht wurden.
Wie bereits oben aufgedröselt, dürfen alte DDR-Mopeds mit max. 60km/h unterwegs sein, wenn sie vor Ende Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 2002, bzw. 31. Dezember 2001, ist das "Stichjahr" für 50 km/h.Du hast natürlich Recht.Das kommt davon ,wenn man nicht noch einmal kontrolliert, was man schreibt.Äh...nö.Wie bereits oben aufgedröselt, dürfen alte DDR-Mopeds mit max. 60km/h unterwegs sein, wenn sie vor Ende Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 2002, bzw. 31. Dezember 2001, ist das "Stichjahr" für 50 km/h.
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