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Alexader Belov

unregistriert

1

Sonntag, 12. Dezember 2010, 16:55

Probefahrt

Hallo Liebe Leute,

ich hab da mal eine Frage und zwar werde ich nächstes Jahr eine FS haben ( beaschränkt). Wenn ich dann eine Probefahrt mache das Bike aber nicht auf 34 ps gedrosselt ist, was könnte danach resulitieren ? Fahren ohne FS, oder ist es erlaubt da es nur eine Probefahrt ist ? Schöne Grüße an die Liebe Motorradgemeinde

mecdoc

Mo24-Fan

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2

Sonntag, 12. Dezember 2010, 17:12

Servus
Rechtlich gesehen, ist das fahren ohne Führerschein.

Wombi

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3

Sonntag, 12. Dezember 2010, 17:21

wenn du erwischt wirst bist du dran.
kommt natürlich auch auf den polizisten an.

Lille

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4

Sonntag, 12. Dezember 2010, 17:28

kommt natürlich auch auf den polizisten an.
[kopfschüttel]

Die Zeiten sind vorbei, wo ein freundlicher väterlicher Dorfpolizist Dich mit erhobenem Zeigefinger ermahnt.

Nenene... Fahren ohne Fahrerlaubnis mit den entsprechenden Konsequenzen.

Pendeline

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5

Sonntag, 12. Dezember 2010, 17:43

Übrigens bekommt auch derjenige ein Problem, der dir ein Mopped mit mehr als 34 PS für eine Probefahrt überlassen hat. Derjenige ist nämlich verpflichtet, sich von dir einen gültigen und passenden Führerschein vorweisen zu lassen. Sowas ist das Standardprozedere bei jeder Auto-Vermietstation.

Gruß - Pende (das ganze sieht anders aus, wenn du deine Probefahrt auf einem nicht öffentlich zugänglichen Platz, z. B. ADAS-Übungsgelände, machst.)

Endurohexe

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6

Sonntag, 12. Dezember 2010, 17:53

....ist echt nicht böse gemeint, aber über manche fragen kann man sich echt nur wundern....

kaum jemand käme auf die idee zu fragen, ob man mit führerscheinklasse b einen 40-tonner probefahren kann bzw. was dann daraus resultiert, wenn man erwischt wird, oder? ist ja nur eine probefahrt..... :grin:

sorry, wie gesagt, net bös gemeint. ich find`s nur wunderlich. sachdienliche hinweise haben meine "kollegen" hier schon gegeben....

lg.
jen
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7

Sonntag, 12. Dezember 2010, 17:59

Servus
Rechtlich gesehen, ist das fahren ohne Führerschein.


Ne, Fahren ohne Führerschein ist, wenn du das DIng zu Hause vergisst oder so. Da kommt dann je nach Stimmung des Ordnungshüters ne Ermahnung oder auch ein 10-Euro-Verwarngeld. Was der TO da machen würde, wäre fahren ohne Fahrerlaubnis, was schon eine Straftat ist. Da hat der Polizist keine andere Wahl, als eine Anzeige zu schreiben und den Fall der Staatsanwaltscshaft zu übergeben, ansonsten macht er sich selbst strafbar.

Wahrscheinliche Folgen im erwischt werden: Geldstrafe und Sozialstunden für dich und Geldstrafe für den Händler/Verkäufer, mögliche Strafe (für Wiederholungstäter/schwere Fälle): Bewährung oder sogar Knast

Alexander Belov

unregistriert

8

Sonntag, 12. Dezember 2010, 19:45

Lieben Dank an alle die sich die Muehe gemacht haben, meinen post durch zu lesen und schnell zu beantworten. Vielen Dank ich wuensch euch was. Lg aus Hamburg

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