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v=200;)

unregistriert

1

Donnerstag, 20. Dezember 2007, 19:10

no risk no fun??

hi
ich überlege mir ein bike zu kaufen das allerdings mehr als die 34 ps hat.es ist noch offen. ich möchte natürlich eine probefahrt machen die frage ist nur kann ich das?
wenn ich erwischt werde was passiert dann?
geht das mit einem roten kennzeichen?
oder lieber probefaht mit einem normalen kennzeichen aber ohne plakette da des bike sitllgelegt ist?
danke für die antworden

Panther

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2

Donnerstag, 20. Dezember 2007, 19:13

hallo
also das du die probefahrt machen willst ist verständlich!
wenn du erwischt wirst hast du ein paar probleme:
fahren ohne führerschein und versicherungsschutz!-> lapper ist sicher weg und ganz billig wirds auch nicht sein.
rotes kennzeichen (wo gibts des eigentlich?) macht denk ich kein unterschied im strafmaß.
ein ungültiges nummernschild ist auch ungünstig des macht die polizei nur auf die aufmerksam.
If you run away you have to fight another day!!

blahwas

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3

Donnerstag, 20. Dezember 2007, 19:44

Probefahrt ist nur auf abgeschlossenem Privatgelände legal.

Mit einer roten oder gelben Nummer hat das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung und darf im Straßenverkehr bewegt werden (spart 1 Punkte wenn du erwischt wirst und möglicherweise Unsummen an Geld wenn du einen Unfall verursachst - aber nicht von dir (sonst 6 Punkte + Anzeige + Eintrag ins Führungszeugnis, weil Straftat).

Idee: Du bringst nen erfahrenen Motorradfahrer mit offenem Lappen mit, fährst am Sozius mit und auf irgendnem geschlossenen Parkplatz/Betriebsgelände fährst du damit im Kreis.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »blahwas« (20. Dezember 2007, 19:45)


Coyote

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4

Freitag, 21. Dezember 2007, 10:15

Der Besitzer der Dich öffentlich mit dem Bock fahren lässt kriegt übrigens mit auf den Deckel, und das ncht zu knapp.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

VierM

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5

Freitag, 21. Dezember 2007, 10:29

moin,

Lass es!

Geht es schief versaust Du dir alles.

Nimm jemanden mit der Ahnung hat und lass ihn die Probefahrt machen.

Ciao
...Dunkel scheint der Rede Sinn!

Fischi

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6

Freitag, 21. Dezember 2007, 10:57

RE: no risk no fun??

@v=200

Du selber darfst im öffentlichen Bereich keine Probefahrt machen mit einem Mopped das mehr als 34PS hat und weniger als 156kg wiegt....

Das schließt aber einen abgesperrten Bereich nicht aus.....es gibt jede Menge Trainigszentren auf denen man sogar gänzlich ohne Führerschein fahren darf....der ADAC z.B. hat überall in Deutschland solche Übungsgelände...

Das Mopped müsste halt nur dahin gebracht werden...ein Kumpel z.B. der einen offenen Schein hat? Es geht ja vermutlich um einiges an Wert, da sollte man schon wissen was einen erwartet ;)
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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7

Samstag, 22. Dezember 2007, 16:57

Ja ja, das alt bekannte Problem.

Kann mich aber den anderen nur anschließen, lass es und such dir jemanden der das Teil im Straßenverkehr legal bewegen darf.
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Panther

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8

Sonntag, 23. Dezember 2007, 11:20

aber des problem, wenn ein anderer fährt, ist leider das man nicht sagen kann wie man selber (der man ja dann fahren muss) drauf sitzt, bzw nur im stand probesitzen, was ja denk ich nochmal einen unterschied zum fahren macht.
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Eldariel

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9

Sonntag, 23. Dezember 2007, 11:30

Deswegen ja der Vorschlag mit dem ADAC. Auf privaten Geländen müsste es auch möglich sein.
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Fischi

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10

Sonntag, 23. Dezember 2007, 11:55

Sicher...ein rein privates Gelände....kein Problem...nur wer hat so ein Gelände auf dem man rein privat fahren kann :O

Bill Gates?


Der Wohlfühlfaktor auf dem ersten eigenen Mopped....oder wie es schöner umschrieben wird, das Popometer....muss einfach stimmen...

Natürlich....man könnte es einfach drauf ankommen lassen....das weiß natürlich kein Polizist das "man" sowas je versuchen würde :grin:
Die kommen halt auch nicht von ´nem anderen Stern :smirk:

Ein Händler der eine Mühle rausrückt ohne den Führerschein gesehen zu haben ist dann übrigens auch dran....seine Vers. würde im Falle eines Falles nix zahlen, die Staatsanwaltschaft würde ihm auf die Finger klopfen.....so ein typischer Geschäftsmann hat ja seinen Laden wozu?


Es ist halt ein kleines Problem....aber kein unlösbares...
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Meise

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11

Sonntag, 23. Dezember 2007, 12:00

moin!
Auch auf dem Verkehrsübungsplatz gilt die STVO ! Es ist also die Frage, ob man dort mit einem Bike das nicht zugelassen ist, fahren darf!
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





Lopaxxl

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12

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 18:07

Nein darfst du nicht.
Wer soll denn den Unfal, der mal passieren kann, bezahlen ?
Der Geländeinhaber ?
Das wäre ja einfach, ich fahre mit zwei nicht angemeldete Fahrzeuge hin und bau einen Unfall und bekomme beide Schäden ersetzt :grin:
Schöne Grüße aus Ostfriesland lopaxxl





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Fischi

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13

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 18:46

Dann erklär mir mal Lopaxxl warum es solche Übungsgelände gibt auf denen Führerscheinlose vorher schonmal üben dürfen? Und erklär mir wer die Vers. trägt? Erklär mir auch warum der ADAC bisher noch nie auf Dich gehört hat und weiterhin solche Einrichtungen betreibt....

Schonmal von Haftungsauschluß gehört?


Er soll sein Mopped ja auch von jemand anderem dorhin bringen lassen...das Mopped ist derweil versichert weil ohne macht niemand eine Probefahrt....was auf dem Übungsgelände passiert ist eine andere Sache, denn Schäden schließt der Anbieter normalerweise aus!!!!! Aber man DARF ohne FS dort fahren.....


@Meise
Der Betreiber des Geländes ist selbst verantwortlich...beim ADAC geht das problemlos...dazui leistet man vorher eine Unterschrift...und glaub mir....in den Nutzungsbedingungen eines Übungsplatzes steht alles haarklein drin!


Er hat einen FS...aber einen beschränkten....warum will man ihm das verwehren sein Traummopped nicht testen zu können?

Unwissen?
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14

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 20:26

Zitat

Original von Fischi
Dann erklär mir mal Lopaxxl warum es solche Übungsgelände gibt auf denen Führerscheinlose vorher schonmal üben dürfen? Und erklär mir wer die Vers. trägt? Erklär mir auch warum der ADAC bisher noch nie auf Dich gehört hat und weiterhin solche Einrichtungen betreibt....

Unwissen?


Im Beitrag stand doch, daß das Fahrzeug abgemeldet ist!!!.
Obwohl ich weder mit dem ADAC noch mit einem andern Betreiber gesprochen habe, mussten die Fahrzeuge immer angemeldet und versichert sein.
Sollte es Heute anders sein, bitte ich meine Unwissenheit zu entschuldigen.
Schöne Grüße aus Ostfriesland lopaxxl





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Meise

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15

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 20:57

...der ADAC sagt:

Allgemeine Informationen:
Der Übende muss 17 ½ Jahre (Führerscheinklasse A und B) bzw. 15 ½ Jahre (Führerscheinklasse A1 und M) alt sein und in Begleitung eines Führerscheininhabers, der während der gesamten Dauer der Übungsfahrt neben dem Fahrer sitzt bzw. sich in der Nähe des Motorradfahrers aufhält.
Ab dem 1. Juli 2007 sind Übungsfahrten mit dem Pkw in Begleitung eines Führerscheininhabers bereits ab einem Alter von 16 Jahren möglich.
Die Verkehrsübungsanlage darf nur mit zugelassenen, versicherten, betriebs- und verkehrssicheren Kraftfahrzeugen (Pkw, Motorrad, Leichtkraftrad, Kleinkraftrad, Motorroller) benutzt werden.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem gesamten Übungsgelände 30 km/h.
Bitte lesen Sie die Platz- und Betriebsordnung im Schaukasten im Eingangsbereich der Verkehrsübungsanlage vor Beginn Ihres Besuchs aufmerksam durch.
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





Lopaxxl

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16

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 21:45

@ Meise, ich danke dir für meine Rehabilitation, so war es schon zu meiner Zeit.

Ob 16 oder 18 Jahre das wusste ich nicht mehr, ist schon so lange her.
Schöne Grüße aus Ostfriesland lopaxxl





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17

Freitag, 28. Dezember 2007, 01:14

Zitat

Original von Fischi
Sicher...ein rein privates Gelände....kein Problem...nur wer hat so ein Gelände auf dem man rein privat fahren kann :O

Bill Gates?




Ist natürlich eine Sache der Umstände. Aber es gibt ja viele die auf dem Land wohnen und eine großen Hof haben. Um da ne bisschen mit 20 oder 30km/h rum zu eiern und ein paar Gänge durch zu schalten, sollte ja reichen.
Den "großen" Test kann dann ja auf den öffentlichen, noch jemand anders für ihn übernehmen.
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zuwanderr

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Freitag, 28. Dezember 2007, 12:01

RE: no risk no fun??

Scheinst ja altermäßig ja um die 20 Jahre alt zu sein, oder?
Also heutzutage rate ich von nicht legalen Sachen echt ab.
Vor 30 Jahren hab ich son Kram ja auch gemacht(geb ich echt zu), aber
bei der heutigen Verkehrsdichte und den Gesetzeshütern???

1000 mal passiert nix, aber gerade dann...

Also,.... wenn`s ne legale Variante gibt und die gibt es, das ist das "RoteKennzeichen," ist extra für Probe-und Überführungfahrten
vorhanden und bezahlbar.

Aber vielleicht hast du nen Kumpell/Beziehungen irgendwie in der
Autobranche oder so, die haben oft eine Dauer -Rotenr.-
da ist son Heft dabei wo das jeweilige Fahrzeug eingetragen wird
spart den Weg zu Verkehrsamt, finanzielles kann man vielleicht über die Kaffeekasse regeln....

Also glaub nen gelernten Kfz.Mech.Mstr. und alten Biker mit vielen Km
auf dem Hintern... riskiers lieber nicht ohne PLak..

Fischi

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19

Samstag, 29. Dezember 2007, 08:40

@Meise

Auf dem Übungsgelände in Hockenheim wurden schon Moppeds mit roten Kennzeichen gesichtet....die Problematik mit den Probe-Fahrten von offenen Moppeds und einem A-beschr. ist dem ADAC durchaus bekannt...

Angemeldet und versichert ist man doch automatisch mit einem roten Kennzeichen :smirk:
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Meise

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20

Samstag, 29. Dezember 2007, 09:10

@fischi

ja nee is klar ! Ein Fahrzeug mit "rotem" Kennzeichen gilt natürlich auch als zugelassen !
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
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