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Registriert: 31.01.2006
Region: Bayern
Motorrad: Gesamt: 4x XJ 600 51J, EZ 1985 - 1988 / FJ 1200, EZ 1987
Zitat
Original von biboty
Wenn du den Führerschein A beschränkt hast darfst du, wenn du zwei Jahre lang ein gedrosseltes Motorrad gefahren hast, ein Motorrad ohne Drosselung fahren.
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Zitat
OT: Musste man als das mit der Drosselregelung anfing nich nach den 2 Jahren irgendwo hin und unterschreiben, dass man 2 Jahre Fahrpraxis hat oder so, bevor man den umgetragen bekam? Ich mein da würde so was in der Richtung durch meinen Kopf geistern...
Zitat
Original von DieLegende
Als Anhaltspunkt:
Bei führerscheinkonformer Fahrweise bewegst Du Dich auf Landstraßen in Drehzahlbereichen, in denen vom Motor selten mehr als 50 PS abgerufen werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »masterFU« (10. April 2009, 20:29)
. Willkommen im Forum.Ich versteh das nicht???? © MOTORRAD online24