Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

born2slow

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 89

Registriert: 06.02.2009

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Honda CB Sevenfifty

  • Private Nachricht senden

41

Freitag, 12. März 2010, 14:15

soweit ich weiß gibt es von der versicherung kein geld wenn man den fahrzeugschein im auto / motorrad liegen lässt. genauso als würde man den schlüssel stecken lassen. gilt als grob fahrlässig - also lieber immer mitnehmen. ich habe meinen orginalschein immer in der brieftasche, zusammen mit führerschein und perso. da kommts dann immer mit wenn ich fahre und muss nicht weiter drüber nachdenken.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 122

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

42

Samstag, 13. März 2010, 19:00

Aber eine andere Frage: Muss man eigentlich die Unterlagen TÜV/AU mitführen?

Ich meine, auf dem Wisch steht, er muss mitgeführt werden. Hab aber gerade keinen zur Hand, deshalb kann ich es Dir nicht sagen. Schau halt mal nach...


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Evo2k6

* Gebt mir einen Namen *

Beiträge: 3 551

Registriert: 18.06.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Suzuki SV1000N

  • Private Nachricht senden

43

Sonntag, 14. März 2010, 02:52

Für das Motorrad könnte man sich im Outdoor-Shop einen wasserdichten Plastikbeutel beschaffen, die Zulassungsbescheinigung rein packen und das ganze unter die Sitzbank legen.

Je nach Motorrad schlechte Idee. An meiner müsste Ich dafür ein Kreuzschlitz-Schraubenzieher mitnehmen um 2 Seitenteile abzunehmen um dan mit einem Inbus den Sitz abzunehmen. Mir würde nur die möglichkeit bleiben es unter den Höcker zu tun und da könnte sie womöglich rausfliegen wenn Ich sie nicht irgendwie festmache. Da aber eh nur Ich mein Motorrad bewege ist das kein Problem ab in so eine Flache Dokumententasche, hat die passende Größe, da kommt dan auch Führi, EC, ADAC,Krankkassenkarte Bisschen Geld und Blut und Organspenderausweis rein und fertig.



TüV kram muss Ich doch nur mitführen in dem Zeitraum bis zur Nachuntersuchung. Klar außer halt ABE, Einzelabnahmen und son geschisse. Aber selbst bei den ABES ist das so ne Sache... selbst unsere Felgen die Standartgröße haben haben eine ABE.
Ich wurde zwar bis jetzt nie angehalten, aber ich kann mir kaum vorstellen das da einer sagt "EYYYY. Wo is die ABE für die Alus.

Vielleicht bei welchen die das ganze Radhaus ausfüllen aber wohl kaum bei normaler größe und optisch eher unauffälligen felgen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Evo2k6« (14. März 2010, 02:56)


"P1"

Mo24-Inventar

Beiträge: 2 865

Registriert: 10.12.2004

Region: sonstiges

Motorrad: k.A

  • Private Nachricht senden

44

Sonntag, 14. März 2010, 08:54

ich habe meinen orginalschein immer in der brieftasche, zusammen mit führerschein und perso. da kommts dann immer mit wenn ich fahre und muss nicht weiter drüber nachdenken.

Genau so !
Kreditkarte, ADAC Karte usw. und ein paar Scheine Bares noch dabei und rein in die Innentasche des Leders.

Aber warum einfach,wenn es auch umständlich geht. :grin:
"Addio Marco" #58

45

Sonntag, 14. März 2010, 09:12

Aber eine andere Frage: Muss man eigentlich die Unterlagen TÜV/AU mitführen?

Jein... Ich weiss das es in einigen EU-Ländern Pflicht ist, bei uns in DE glaube ich nicht. Würd ich mit in die Mopedpapiere-Tasche tun, da hab ich auch Kopien der Reifenfreigaben ect. drin.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 122

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

46

Montag, 15. März 2010, 12:09

Falsches Zitat, die Frage war nicht von mir. :)

Wenn man bei TÜV Süd nachschaut, sagen die ausdrücklich, dass man den Wisch für die HU nicht mitführen muss. Aufheben aber trotzdem.

Zitat

Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat.

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/h…rab_informieren


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Evo2k6

* Gebt mir einen Namen *

Beiträge: 3 551

Registriert: 18.06.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Suzuki SV1000N

  • Private Nachricht senden

47

Montag, 15. März 2010, 14:25

Naja der scheiss der Heutzutage zum Durchfallen führt prüft eh kein normaler Polizist. Mittlerweile fällt man schon wegen som scheiss wie einer kaputten Leuchtweitenregulierung durch..... lachhaft.

born2slow

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 89

Registriert: 06.02.2009

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Honda CB Sevenfifty

  • Private Nachricht senden

48

Montag, 15. März 2010, 21:41

bei der zulassung brauch man die hu bescheinigung. aber auch nicht immer, bei mir wollten die das erst garnicht sehen. mitnehmen muss man die bescheinigung glaub ich nicht, jedenfalls gibts kein bußgeld wenn mans nicht dabei hat. ich bin mal an zwei spezies geraten die alles an meinen mopped kontrollieren wollten, kontaktlinsen, drosselungen etc etc die hu bescheinigung wollten sie aber nicht haben.

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung