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21

Donnerstag, 15. Juli 2010, 13:21

Fällt das ganze wirklich unter "Fahren ohne Fahrerlaubnis"? Muss ich mit Aufbauseminar, Geldstrafe oder sogar noch schlimmerem rechnen? Wenn ich 100-200 € zahlen müsste, wäre es mir das Risiko eigentlich fast wert, auch wenns rational natürlich nicht zu begründen ist.

Ja, fällt er. Und wenn ein Unfall im Spiel ist, zahlt die Versicherung nichts.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherung, Versicherungsbetrug? Kann mir das wirklich alles (und noch mehr?) angehängt werden?

Ja, genau DAS wird dir angehängt, wenn du erwischt wirst :( Lass es lieber und warte die paar Wochen ab.
Ich würde an deiner Stelle, und dann noch so kurz vor dem Ziel, dieses Risiko echt nicht eingehen ;)


Herzlich Willkommen bei den verrückten Mo24er und immer genügend Gripp unterm Reifen :thumbup:

LG vom Wusel
.
Viele denken selten an das, was sie haben, aber immer an das, was ihnen fehlt.

Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen, aber...
...das Sozialverhalten der meisten Mitbürger ähnelt immer mehr einem intensiven Betteln um Schläge! :grin:

Ignore those who talk behind your back, it simply means that you are two steps ahead.

DieLegende

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22

Donnerstag, 15. Juli 2010, 13:23

Zitat

mit Geldstrafen bzw. Führerscheinentzug kann ich eher noch leben.

Das mußt Du mir erklären.
Du bist scharf wie Nachbars Lumpi auf Deinen Bock und bist gewillt, wegen läppischen acht Wochen ohne Mopped vorbestraft zu werden - aber Führerscheinverlust, natürlich verbunden mit Sperrzeit, wäre Dir ziemlich egal?

Das muß ich nicht verstehen, oder?

Servus,

Holger

Edit:

Zitat

Ja, fällt er. Und wenn ein Unfall im Spiel ist, zahlt die Versicherung nichts.

Etwas deutlicher, bitte.
Was den geschädigten Dritten betrifft - dessen Schaden wird übernommen und anschließend nimmt die Versicherung den TE in Regress.
Der Schaden des TE aber wird, sofern überhaupt, nur noch auf Kulanz übernommen, grundsätzlich aber gar nicht.
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung ja von der Leistungspflicht befreit.
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DieLegende« (15. Juli 2010, 13:28)


Royal TS

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23

Donnerstag, 15. Juli 2010, 13:55

Zitat

mit Geldstrafen bzw. Führerscheinentzug kann ich eher noch leben.

Das mußt Du mir erklären.
Du bist scharf wie Nachbars Lumpi auf Deinen Bock und bist gewillt, wegen läppischen acht Wochen ohne Mopped vorbestraft zu werden - aber Führerscheinverlust, natürlich verbunden mit Sperrzeit, wäre Dir ziemlich egal?

Das muß ich nicht verstehen, oder?
naja geht drum dass ich mit der strafe irgendwie noch leben könnte. wär natürlich mies, aber wenns nur sowas vergleichsweise erträgliches wäre, könnte man das risiko tragen. wenn man nicht erwischt wird ist alles gut, wenn doch muss man halt mit den konsequenzen umgehen können.

Isabella

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24

Donnerstag, 15. Juli 2010, 13:59

Zitat von Royal TS: Ihr könnt euch jetzt sicher vorstellen wie es quält, ein nettes, neues Motorrad in der Garage stehen zu haben, dass man aber nicht fahren darf bis der Sommer rum ist...

Kann ich sehr gut mitfühlen. Hab meine CBR im April gekauft und darf erst morgen fahren. Ich hab in den letzten Monaten so oft geflucht und geschimpft, aber die Zeit ging schneller rum als gedacht!! :thumbsup:
Wie schon öfters hier gesagt: Riskiers nicht, dass du erwischt wirst, das sind die Folgen echt nicht wert.

*Fabian*

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25

Donnerstag, 15. Juli 2010, 14:47

Wo ist denn jetzt das Problem ?

Guck einfach auf deinen Führerschein was dort für ein Datum steht.

Entweder auf der Rückseite ganz links mit der Hand geschrieben oder aber nach der jeweiligen Klasse A, B, etc. da steht wann der Führerschein erteilt wurde und das Datum zählt.

Liegt das jetzt länger als 2 jahre zurück ist doch alles gut ;)

Du sagst ja selber das du bestanden hattest jedoch ein paar Monate später erst die Karte abgeholt guck einfach nach und gut :)
Das Leben ist zu kurz um Tüv geprüfte Motorräder zu fahren!!

x-stars

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26

Donnerstag, 15. Juli 2010, 15:50

Und ja, Probezeit hab ich - würd ich behaupten - auch noch. Die einzige Möglichkeit, dass Probe- und Drosselzeit nicht identisch sind, wäre der Besitz eines M- oder A1-Führerscheins vorher, oder?


Nö, wenn du B als Vorbesitz hast, selbst wenns nur zwei Tage eher sind, weil die B-Prüfung zwei Tage vor der A-Prüung war, dann zählt die Probezeit ab bestandener B-Prüfung. Oder halt M, A1, falls das eher hattest - ab dem ersten "richtigen" Führerschein halt (25km/h-Mofa-Prüfbescheinigung zählt nicht).

STan.X

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27

Donnerstag, 15. Juli 2010, 15:57

Oder halt M, A1, falls das eher hattest - ab dem ersten "richtigen" Führerschein halt (25km/h-Mofa-Prüfbescheinigung zählt nicht).

M, S, L zählen auch nicht für die Probezeit, bei T bin ich mir nicht sicher....bei A 1 schon, die zählt.

GruHS
Richard

sTa/

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28

Donnerstag, 15. Juli 2010, 16:29

Schau mal auf der Vorderseite des Führerscheins, da steht das "Ausstellungsdatum", das zählt.

Das in Handschrift ist nur das Datum, an dem man die Karte (den Führerschein) in die Hand bekommen hat.

Beim Ausstellungsdatum sollte eigentlich, das Datum deiner Fahrprüfung stehen (wenn du da schon 18 warst).


sTa

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29

Donnerstag, 15. Juli 2010, 16:58

Nope, das Ausstellungsdatum ist uninteressant, das ist das Datum, an dem dein Antrag auf Erteilung genehmigt wurde. Probe- und auch Drosselzeit beginnen aber jeweils ab bestehen der Prüfung. Mein alter Führerschein hatte z.B. Erteilungsdatum irgendwann 04, Prüfung irgendwann später, Gültigkeit und Beginn der Probezeit dann nochmal später, nämlich erst am 18. Geburtstag im Jahr 2005, was auch das Datum ist, was handschriftlich hinten auf der Karte stand. Mit der Erweiterung auf B steht nun auf der Vorderseite ein Datum im April 08, auf der Rückseite nun Juni 08, nämlich das Datum des bestehens der Prüfung, mit dem dann auch die Drosselzeit begann.

Für Probezeit also gucken, wann A1, B oder A (der früheste) erteilt wurde, für Drosselzeit wann der A erteilt wurde - beides auf der Rückseite entweder direkt neben der Klasse (falls später erweitert wurde, werden die alten mit Erteilungsdatum dort in der Tabelle aufgeführt) oder was handschriftlich vom Prüfer unter 14. (10) vermerkt wurde.

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30

Donnerstag, 15. Juli 2010, 17:04

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der ersten mit Probezeit behafteten Fahrerlaubnis. Die Drosselzeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse A.

Das Ausstellungsdatum der Karte ist uninteressant, weil das im Zweifel nur sagt, wann das Kärtchen gedruckt wurde. Man kann ja auch mal einen neuen Schein bestellen.

Und die Prüfung ist egal, weil man die Prüfung z. B. auch vor seinem 18. Geburtstag ablegen kann. Die Fahrerlaubnis wird aber trotzdem erst am 18. erteilt, und ab dann tickt auch erst die Probezeit.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

STan.X

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31

Donnerstag, 15. Juli 2010, 17:51

So wie’s der chronisch Unterfütterte schreibt ist’s richtig.

GruHS
Richard

Fafnir

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32

Donnerstag, 15. Juli 2010, 18:05

Hallo und willkommen im Forum,

es trifft tatsächlich Murphys Gesetz in Kraft wie es Fischi schon anmerkte! Verkürzt heißt Murphys Gesetz nämlich:

"Was schief gehen KANN geht SCHIEF!"

Also wenn du nun offen "fahren dürfen könntest" ist alles in Ordnung. Stellt sich aber raus das du es eben noch nicht darfst dann LASS ES SEIN - Weil siehe oben! :grin:

Gruß Fafnir!

:mo24:

sTa/

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33

Donnerstag, 15. Juli 2010, 18:17

d.h. es gilt also nicht das Datum der Prüfung, sondern das Datum an dem man den Führerschein erhält?!

Denn auf meinem Führerschein stehen drei Daten:
1. xx.06.07 (mein 18., da hab ich den Autoschein bekommen)
2. xx.09.07 (das Ausstellungsdatum, ab da bin ich offen gefahren)
3. xx.10.07 (das Datum das von Hand eingetragen wurde)

Mein Prüfer hatte zu meiner Motorradprüfung den Schein nicht dabei gehabt, weiß nich mehr warum.
Den Führerschein habe ich dann etwa 2 Wochen nachdem ich die Prüfung bestanden hatte abgeholt, dieses Datum wurde auch von Hand auf die Karte geschrieben(also nicht das Prüfungsdatum).

Schnute

Ich war's nicht

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34

Donnerstag, 15. Juli 2010, 18:35

Den Führerschein habe ich dann etwa 2 Wochen nachdem ich die Prüfung bestanden hatte abgeholt, dieses Datum wurde auch von Hand auf die Karte geschrieben(also nicht das Prüfungsdatum).


Dann ist xx.10.07 das Datum an dem er erteilt wurde. Du hättest bis dahin gedrosselt fahren müssen.

Ich habe meinen Führerschein auch nicht direkt am Prüfungstag bekommen. Die Karte musste noch produziert werden. Allerdings habe ich mir am gleichen Tag einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen und damit galt doch der Prüfungstag als Tag der Erteilung. Und der steht dann auch auf der Karte, die ich eine Woche später abgeholt habe.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

35

Donnerstag, 15. Juli 2010, 19:04

Eine Sache verstehe ich immer noch nicht:

Du willst 2! Monate nicht gedrosselt fahren, aber das Risiko evtl X Monate gesperrt zu werden würdest du in Kauf nehmen? Diese Rechnung verstehe ich nicht ganz.

Bezüglich des Datums: Es gilt das Datum, welches handschriftlich aufgeschrieben wurde. Das Datum auf der Vorderseite ist nur das, wann es durch die Bundesdruckerei erstellt wurde. Da konnte ja noch keiner wissen, wann du die Prüfung ablegts. Bei mir sind bei diesen beiden Terminen 6 Monate Differenz, also aufpassen.

Neben der Vorstrafe (Unfall, oder was auch immer dafür passieren müsste) würdest du auch keinen Ausbilderschein machen können, der widerum nach meinem Kenntnisstand Pflicht für Meisterbrief ist ... Ich weiss leider nicht, was du machst, aber das würde ich in das Denken mit einbeziehen.

Als ich den Schein machte, wurde mehrfach drauf hingewiesen: Vorstrafe = kein Ausbilderschein...
Und nu?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nobody30« (15. Juli 2010, 19:15)


Handle

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36

Donnerstag, 15. Juli 2010, 19:50

Ansonsten 6-7 Punkte in Flensburg, Gerichtsverhandlung, meistens ~30 Sozialstunden und ab da Straftäter/schwarzes Schaf = nie wieder ein Job im öffentlichen Dienst und ein paar andere Lästigkeiten.
OT:
Strafen bis einschließlich 90 Tagessätze erscheinen nicht im Führungszeugnis und man muss diese auch nur vor Gericht angeben. Insofern ist das so nicht korrekt.

blahwas

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37

Freitag, 16. Juli 2010, 00:37

Strafen bis einschließlich 90 Tagessätze erscheinen nicht im Führungszeugnis

Im "großen" Führungszeugnis erscheint alles. Das muss man beantragen, wenn man im öffentlichen Dienst arbeiten möchte. Dabei bekommt man es selbst nichtmal zu sehen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

STan.X

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38

Freitag, 16. Juli 2010, 07:17

Aber auch das kann nicht bei jedem verhindern, dass er dort anfängt. :cool:
Bei Strafen aus dem Straßenverkehr sind die Maßstäbe nicht ganz so eng,
bei „Jugendsünden“ sowie so nicht immer…

GruHS
Richard

Garagoos

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39

Freitag, 16. Juli 2010, 07:35

Zitat

naja geht drum dass ich mit der strafe irgendwie noch leben könnte. wär natürlich mies, aber wenns nur sowas vergleichsweise erträgliches wäre, könnte man das risiko tragen
Da fällt mir nix mehr zu ein..... :cursing:

Technotica

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40

Freitag, 16. Juli 2010, 09:21

Ist das drosseln so kompliziert? Könntest du das Motorrad nicht für die zwei Monate drosseln lassen?

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