Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

STan.X

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 585

Registriert: 29.09.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ST 1300.X CBR 600 RR

  • Private Nachricht senden

41

Freitag, 16. Juli 2010, 09:36

Das nicht,
aber es fallen zweimal TüV- und Umschreibegebühren beim SVA an, wenn du´s selbst schraubst.
Ansonsten noch zweimal Werkstatt.
Ach und zweimal zur Versicherung mußt du auch noch.

GruHS
Richard

Sasou

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 062

Registriert: 18.03.2007

Region: Sachsen

Motorrad: Ducati Monster 796 ABS

  • Private Nachricht senden

42

Freitag, 16. Juli 2010, 09:42

da wär ich mir nicht so sicher bzw beii mir wars anders. ich hab den schein auch nen knappen monat früher bestanden wie bekommen (weil die des verplant haben und ich erst einen ohne moppeteintrag dirn bekommen hab??) aber als datum steht auf der karte das datum wo mir ausgehändigt wurde....leider nen knappen monat später. auf nachfragen hatten die aber auch keine ahnung wie des genau geregelt sei und im endeffekt hats ned so viel ausgemacht, ob jetzt ende ooktober oder ende november
mit dem fahrn ohne drossel, lass es du kommst nur in teufels küche.....

In dem Fall müsste neben dem A-Eintrag in der zweiten Spalte das Datum stehen an dem Du die Pürfung bestanden hast. Ein Aushändigungsdatum ist demnach überflüssig. Sollte nur ein Stern neben dem A-Eintrag stehen und ein Aushändigungsdatum handschriftlich vermerkt sein, haben die Idioten von der Führerscheinstelle wieder Mist gebaut. Entweder Du reklamierst erneut oder nimmst es schlichtweg hin. Auf jeden Fall hat das maschinelle Datum neben den Führerscheinklassen Vorrang.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sasou« (16. Juli 2010, 09:44)


Royal TS

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 134

Registriert: 15.07.2010

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki GPZ 500

  • Private Nachricht senden

43

Freitag, 16. Juli 2010, 10:54

Eine Sache verstehe ich immer noch nicht:

Du willst 2! Monate nicht gedrosselt fahren, aber das Risiko evtl X Monate gesperrt zu werden würdest du in Kauf nehmen? Diese Rechnung verstehe ich nicht ganz.

Knackpunkt ist: "Nur" Risiko vs. sicher NICHT fahren. Und nochmal, es geht nicht um tägliches Rumfahren und auf der Autobahn heizen, sondern einfach mal auszuprobieren. Bin mit der Maschine bisher ca 5 Meter vor unserer Haustür gefahren ;(
Ob man das jetzt gut findet oder nicht, im Endeffekt ist es ja mein Problem. (Nein, in 2 Monaten fahre ich auch nicht weniger Schulkinder tot) Gibt auch leute die ins Casino gehen und alles auf die 19 setzen.


Bezüglich des Datums: Es gilt das Datum, welches handschriftlich aufgeschrieben wurde. Das Datum auf der Vorderseite ist nur das, wann es durch die Bundesdruckerei erstellt wurde. Da konnte ja noch keiner wissen, wann du die Prüfung ablegts. Bei mir sind bei diesen beiden Terminen 6 Monate Differenz, also aufpassen.

Ich habe den Sohn meines Fahrlehrers, der ebenfalls Fahrlehrer ist, gefragt aber in meiner Blödheit natürlich vergessen dass der die Situation garnicht kannte. Da ich eh mal wieder gern Hallo zu meinem damaligen Lehrer sagen würde und fragen wie's so geht, werd ichs ihm wohl auch nochmal genauer darlegen.

Hier mal die Zahlen:
Ich wurde am 5.3.08 18.
Am 4.4. hab ich die Autoprüfung gemacht und den ersten Führerschein abgeholt, wo nur B drauf war (und natürlich M, L und T/S, aber das ist ja unerheblich)
Als "Ausstellungsdatum" (4a.) steht drauf 12.04.08
Die Motorradprüfung habe ich am 24. oder 25. 7. 08 gemacht und bestanden (Ups, das ist auch noch keine 2 Jahre her, aber immerhin wird es das in ner guten Woche sein)
Den neuen Führerschein habe ich am 18.9.08 abgeholt, das ist auch was handschriflich in der Ecke, also für den *) vermerkt ist.

Aber im Moment scheiden sich ja eh auch hier die Geister, wobei es nicht gut für mich aussieht und wohl das letzte zählt - aber lieber 3 mal zu oft nachgehakt als einmal zu wenig.


Neben der Vorstrafe (Unfall, oder was auch immer dafür passieren müsste) würdest du auch keinen Ausbilderschein machen können, der widerum nach meinem Kenntnisstand Pflicht für Meisterbrief ist ... Ich weiss leider nicht, was du machst, aber das würde ich in das Denken mit einbeziehen.

Als ich den Schein machte, wurde mehrfach drauf hingewiesen: Vorstrafe = kein Ausbilderschein...

Würd nicht so wild sein, ich studier eh ne Geisteswissenschaft und werd dementsprechend Taxifahrer :grin: Aber Danke für den Hinweis!

STan.X

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 585

Registriert: 29.09.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ST 1300.X CBR 600 RR

  • Private Nachricht senden

44

Freitag, 16. Juli 2010, 11:07

Also steht 25.07.2008 in der Ecke…das ist das Datum von wann an die zwei Jahre Drosselzeit zählen.
Aber, wenn du´s genau wissen willst, rufst du einfach mal beim Straßenverkehrsamt die Führerscheinstelle an.
Die können dir das anhand ihrer Eintragung sagen.
Ich glaub, das verschafft dir zum einen die Sicherheit, die du brauchst und beendet mit der Antwort auch den Fred.

GruHS
Richard

Royal TS

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 134

Registriert: 15.07.2010

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki GPZ 500

  • Private Nachricht senden

45

Freitag, 16. Juli 2010, 11:38

Also steht 25.07.2008 in der Ecke…das ist das Datum von wann an die zwei Jahre Drosselzeit zählen.

nicht ganz, schön wärs:

Den neuen Führerschein habe ich am 18.9.08 abgeholt, das ist auch was handschriflich in der Ecke, also für den *) vermerkt ist.




Aber, wenn du´s genau wissen willst, rufst du einfach mal beim Straßenverkehrsamt die Führerscheinstelle an.
Die können dir das anhand ihrer Eintragung sagen.
Ich glaub, das verschafft dir zum einen die Sicherheit, die du brauchst und beendet mit der Antwort auch den Fred.


Narf, ich stand heut ca. 2 Meter von der Führerscheinstelle entfernt, hab natürlich nicht bedacht die mal zu befragen. :wall:
Das der Thread beendet werden soll wusste ich nicht, wenns sein muss poste ich nichtmehr rein..

STan.X

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 585

Registriert: 29.09.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ST 1300.X CBR 600 RR

  • Private Nachricht senden

46

Freitag, 16. Juli 2010, 11:44


Das der Thread beendet werden soll wusste ich nicht, wenns sein muss poste ich nichtmehr rein..

So habe ich das nicht gemeint!

Sondern zwecks der Unsicherheit,
was denn oder wann denn bei dir die beschränkte Zeit zu Ende ist.

GruHS
Richard

Royal TS

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 134

Registriert: 15.07.2010

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki GPZ 500

  • Private Nachricht senden

47

Freitag, 16. Juli 2010, 11:49


Das der Thread beendet werden soll wusste ich nicht, wenns sein muss poste ich nichtmehr rein..

So habe ich das nicht gemeint!

Sondern zwecks der Unsicherheit,
was denn oder wann denn bei dir die beschränkte Zeit zu Ende ist.

GruHS
Richard

achso, dachte schon du wärst so jemand der sagt "so, der thread hat jetzt 3 postings, kann zu!!". Wenn die Verischerung etwas schneller wäre würde ich jetzt mit dem Motorrad meines Vaters in die Uni fahren... So halt mit dem Bus. Machts gut!

Beiträge: 23 721

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

48

Freitag, 16. Juli 2010, 12:06

Den neuen Führerschein habe ich am 18.9.08 abgeholt, das ist auch was handschriflich in der Ecke, also für den *) vermerkt ist


Damit stellt dieses das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis dar und damit den Beginn der Drosselzeit.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

STan.X

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 585

Registriert: 29.09.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ST 1300.X CBR 600 RR

  • Private Nachricht senden

49

Freitag, 16. Juli 2010, 12:12

Uupps….überlesen. :O

Dann gildet der 18.09.2010 als Beginn der offenen Zeit.

GruHS
Richard

50

Freitag, 16. Juli 2010, 17:43

Habe eben nochmal auf meinen Schein geschaut. Hatte ja kaum die Möglichkeit, Fahrstunden aufgrund Beruf zu nehmen. Das maschinelle Datum ist bei mir November 2008 (also dann, wann der gedruckt/produziert wurde). Ausgehändigt wurde er mir November 2009, also der Termin wo ich auch die Prüfung gemacht habe. Das ist auch der handschriftlich notierte Termin.

@Royal:

"NUR" Risiko ist relativ. Letztendlich muss jeder selber wissen, was er tut. Du bist ja erwachsen. Aber man sollte sich auch über die möglichen Folgen bewusst sein. Letztendlich kann immer was passieren, aber Murphys Gesetz lautet: Immer dann, wenn Mist gebaut wird, kommt was Dickes. Zumindest ist das meine Erfahrung. Und naja, das Risiko, eventuell tausende Euros an jemanden abzustottern wäre mir zu hoch. Dann doch lieber 2 Monate ÖPNV, Auto oder was auch immer ... Hat ja 18 Jahre vorher auch geklappt...

Ich kenne einen, der wurde direkt vor der Haustür in eine Verkehrskontrolle genommen (also so rund 20 Meter von der Wohnung entfernt), weil er beim losfahren nicht blinkte, und ich kenne einen, der wurde wegen 10 Meter nicht angeschnallt herausgewunken. Auch beim losfahren. Beides Murphy...
Und nu?

Royal TS

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 134

Registriert: 15.07.2010

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki GPZ 500

  • Private Nachricht senden

51

Freitag, 16. Juli 2010, 18:01

Habe eben nochmal auf meinen Schein geschaut. Hatte ja kaum die Möglichkeit, Fahrstunden aufgrund Beruf zu nehmen. Das maschinelle Datum ist bei mir November 2008 (also dann, wann der gedruckt/produziert wurde). Ausgehändigt wurde er mir November 2009, also der Termin wo ich auch die Prüfung gemacht habe. Das ist auch der handschriftlich notierte Termin.

@Royal:

"NUR" Risiko ist relativ. Letztendlich muss jeder selber wissen, was er tut. Du bist ja erwachsen. Aber man sollte sich auch über die möglichen Folgen bewusst sein. Letztendlich kann immer was passieren, aber Murphys Gesetz lautet: Immer dann, wenn Mist gebaut wird, kommt was Dickes. Zumindest ist das meine Erfahrung. Und naja, das Risiko, eventuell tausende Euros an jemanden abzustottern wäre mir zu hoch. Dann doch lieber 2 Monate ÖPNV, Auto oder was auch immer ... Hat ja 18 Jahre vorher auch geklappt...

Ich kenne einen, der wurde direkt vor der Haustür in eine Verkehrskontrolle genommen (also so rund 20 Meter von der Wohnung entfernt), weil er beim losfahren nicht blinkte, und ich kenne einen, der wurde wegen 10 Meter nicht angeschnallt herausgewunken. Auch beim losfahren. Beides Murphy...

oder 250R ... wenn der auspuff dann mal gewechselt ist :cursing:

Aber hast/habt ja recht, bin inzwischen auch bisschen von dem "Scheiss drauf" abgekommen. Fahren werd ich sie auf jeden fall demnächst mal, muss nur entscheiden wie. (Übungsplatz, abgelegene Straße o.ä.)

Benny87

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 926

Registriert: 31.05.2010

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Suzuki GSX-R 750 SRAD und bald Yamaha R1

  • Private Nachricht senden

52

Samstag, 17. Juli 2010, 15:08

@ royal TS

im schlimmsten fall ist dein lappen weg oder du gehst mal ne runde zur nachprüfung
Wozu blinken? ich weiß wo ich hin will - denn wir fahren nicht schnell, wir fliegen tief



---Yamaha R1- der Ducati-Killer---


53

Samstag, 17. Juli 2010, 21:09

@Benny87:

Naja, das ist die Frage:

Er fährt das Teil, baut einen Unfall damit. Aufnahme durch Polizei. Die Versicherung findet heraus, dass das Teil entdrosselt war und er noch keinen gültigen Schein dafür hatte ... Dann gehe ich davon aus, dass hier mehr kommt als Lappen weg und/oder Nachprüfung...
Und nu?

54

Samstag, 17. Juli 2010, 21:43

Fahren ohne Versicherungsschutz/Versicherungsbetrug/Fahren ohne Fahrerlaubniss

Wenn er einen Unfall baut zahlt er selbst/begeht eine Straftat und kein Vergehen/Ist dann vorbestraft.
Bei Personenschaden mind. fahrlässige, wenn nicht vorsätzliche Körperverletzung, bzw. Totschlag.
:whistling:

Nicht zu empfehlen.
:thumbdown:

Royal TS

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 134

Registriert: 15.07.2010

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki GPZ 500

  • Private Nachricht senden

55

Samstag, 17. Juli 2010, 22:39

alles klar, ohne entsprechenden führerschein fahren ist vorsätzlicher totschlag ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Royal TS« (17. Juli 2010, 22:50)


56

Samstag, 17. Juli 2010, 23:05

Das Fahren alleine ist fahren ohne Fahrerlaubniss/Versicherungsbetrug.
Das Unfall verursachen und dabei jemand zu schaden kommen lassen ist was völlig anderes.
Das war mein Punkt.

Royal TS

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 134

Registriert: 15.07.2010

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Kawasaki GPZ 500

  • Private Nachricht senden

57

Samstag, 17. Juli 2010, 23:22

Das Fahren alleine ist fahren ohne Fahrerlaubniss/Versicherungsbetrug.
Das Unfall verursachen und dabei jemand zu schaden kommen lassen ist was völlig anderes.
Das war mein Punkt.

mein punkt war, dass dann vielleicht das unversicherte fahren vorsätzlich war, aber das kann man bei einem unfall schlecht auch auf ne körperverletzung übertragen.

58

Samstag, 17. Juli 2010, 23:31

Ich glaube Du weist was ich meine....
:evil:

59

Sonntag, 18. Juli 2010, 09:28

Nehmen Sie die Menschen wie sie sind - Andere gibts nicht!
(K. Adenauer)
Und nu?

Beiträge: 23 721

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

60

Sonntag, 18. Juli 2010, 12:24

Wenn er einen Unfall baut zahlt er selbst/begeht eine Straftat und kein Vergehen/Ist dann vorbestraft.
Bei Personenschaden mind. fahrlässige, wenn nicht vorsätzliche Körperverletzung, bzw. Totschlag.


Naja, das ist es aber auch, wenn man einen Führerschein hat. :)

Und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht "fahren ohne Versicherungsschutz". Nochmal: die Haftplichtversicherung zahlt immer. Sie hat bestenfalls (deutlich gedeckelte) Regressansprüche.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Ähnliche Themen

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung