da wär ich mir nicht so sicher bzw beii mir wars anders. ich hab den schein auch nen knappen monat früher bestanden wie bekommen (weil die des verplant haben und ich erst einen ohne moppeteintrag dirn bekommen hab??) aber als datum steht auf der karte das datum wo mir ausgehändigt wurde....leider nen knappen monat später. auf nachfragen hatten die aber auch keine ahnung wie des genau geregelt sei und im endeffekt hats ned so viel ausgemacht, ob jetzt ende ooktober oder ende november
mit dem fahrn ohne drossel, lass es du kommst nur in teufels küche.....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sasou« (16. Juli 2010, 09:44)
Eine Sache verstehe ich immer noch nicht:
Du willst 2! Monate nicht gedrosselt fahren, aber das Risiko evtl X Monate gesperrt zu werden würdest du in Kauf nehmen? Diese Rechnung verstehe ich nicht ganz.
Bezüglich des Datums: Es gilt das Datum, welches handschriftlich aufgeschrieben wurde. Das Datum auf der Vorderseite ist nur das, wann es durch die Bundesdruckerei erstellt wurde. Da konnte ja noch keiner wissen, wann du die Prüfung ablegts. Bei mir sind bei diesen beiden Terminen 6 Monate Differenz, also aufpassen.
Neben der Vorstrafe (Unfall, oder was auch immer dafür passieren müsste) würdest du auch keinen Ausbilderschein machen können, der widerum nach meinem Kenntnisstand Pflicht für Meisterbrief ist ... Ich weiss leider nicht, was du machst, aber das würde ich in das Denken mit einbeziehen.
Als ich den Schein machte, wurde mehrfach drauf hingewiesen: Vorstrafe = kein Ausbilderschein...
Aber Danke für den Hinweis! Also steht 25.07.2008 in der Ecke…das ist das Datum von wann an die zwei Jahre Drosselzeit zählen.
Den neuen Führerschein habe ich am 18.9.08 abgeholt, das ist auch was handschriflich in der Ecke, also für den *) vermerkt ist.
Aber, wenn du´s genau wissen willst, rufst du einfach mal beim Straßenverkehrsamt die Führerscheinstelle an.
Die können dir das anhand ihrer Eintragung sagen.
Ich glaub, das verschafft dir zum einen die Sicherheit, die du brauchst und beendet mit der Antwort auch den Fred.
Das der Thread beendet werden soll wusste ich nicht, wenns sein muss poste ich nichtmehr rein..
Das der Thread beendet werden soll wusste ich nicht, wenns sein muss poste ich nichtmehr rein..
So habe ich das nicht gemeint!
Sondern zwecks der Unsicherheit,
was denn oder wann denn bei dir die beschränkte Zeit zu Ende ist.
GruHS
Richard
Den neuen Führerschein habe ich am 18.9.08 abgeholt, das ist auch was handschriflich in der Ecke, also für den *) vermerkt ist
Habe eben nochmal auf meinen Schein geschaut. Hatte ja kaum die Möglichkeit, Fahrstunden aufgrund Beruf zu nehmen. Das maschinelle Datum ist bei mir November 2008 (also dann, wann der gedruckt/produziert wurde). Ausgehändigt wurde er mir November 2009, also der Termin wo ich auch die Prüfung gemacht habe. Das ist auch der handschriftlich notierte Termin.
@Royal:
"NUR" Risiko ist relativ. Letztendlich muss jeder selber wissen, was er tut. Du bist ja erwachsen. Aber man sollte sich auch über die möglichen Folgen bewusst sein. Letztendlich kann immer was passieren, aber Murphys Gesetz lautet: Immer dann, wenn Mist gebaut wird, kommt was Dickes. Zumindest ist das meine Erfahrung. Und naja, das Risiko, eventuell tausende Euros an jemanden abzustottern wäre mir zu hoch. Dann doch lieber 2 Monate ÖPNV, Auto oder was auch immer ... Hat ja 18 Jahre vorher auch geklappt...
Ich kenne einen, der wurde direkt vor der Haustür in eine Verkehrskontrolle genommen (also so rund 20 Meter von der Wohnung entfernt), weil er beim losfahren nicht blinkte, und ich kenne einen, der wurde wegen 10 Meter nicht angeschnallt herausgewunken. Auch beim losfahren. Beides Murphy...

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Motorrad: Suzuki GSX-R 750 SRAD und bald Yamaha R1
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Royal TS« (17. Juli 2010, 22:50)
Das Fahren alleine ist fahren ohne Fahrerlaubniss/Versicherungsbetrug.
Das Unfall verursachen und dabei jemand zu schaden kommen lassen ist was völlig anderes.
Das war mein Punkt.
Wenn er einen Unfall baut zahlt er selbst/begeht eine Straftat und kein Vergehen/Ist dann vorbestraft.
Bei Personenschaden mind. fahrlässige, wenn nicht vorsätzliche Körperverletzung, bzw. Totschlag.
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