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xMutzex

Mo24-Probefahrer

  • »xMutzex« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 5

Registriert: 09.06.2010

Motorrad: Kawasaki ER6-n

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1

Montag, 14. Juni 2010, 18:23

Rückgaberecht bei getragener Lederkombi???

Hallo!
Habe mir letzte Woche ein Dainese Lederkombi gekauft, wo ich dachte das die passt!
Hatte die heute das erste mal wieder an und als ich bei mir auffem motorrad saß,
merkte ich, dass sie mir zu groß ist!
Habe also eben beim Dainese Shop angerufen und nachgefragt, da meinte die das die keine getragenen Kombis zurücknehmen,
obwohl ich die nur kurz anhatte eben.
Kann man da noch was machen oder habe ich Pech gehabt?

Gruß Tim

Lille

Café & Pension

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2

Montag, 14. Juni 2010, 18:28

Hinfahren und mit den Leuten reden.

Du hast sie ja nicht wirklich genutzt (bist dait gefahren) - oder?

Kombi hinlegen und zeigen, daß er unbenutzt ist.

3

Montag, 14. Juni 2010, 18:35

Die Frage ist doch auch:

Von der Stange oder Maßanfertigung?

Ich würde schon sagen, dass du ein Rücktrittsrecht hast. Es sei denn, es wurde von vornherein aus welchen Gründen auch immer ausgeschlossen. Allerdings weiss ich nicht, inwieweit das so einfach geht. Unterwäsche ist ja auch so ein Ding, was keiner getragen mehr zurücknimmt ;)
Und nu?

Lille

Café & Pension

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4

Montag, 14. Juni 2010, 18:38

Sowas wie ein Rücktrittsrecht gibt es nicht, wegen "Mag ich nimmer". Rückgabe wäre dann angesagt, wenn die Ware fehlerhaft wäre.

Wenn der Verkäufer eine gekaufte, aber einwandfreie Ware, zurücknimmt, dann ist das reines Entgegenkommen.

5

Montag, 14. Juni 2010, 18:52

Ich meinte auch nicht Rücktritt vom Vertrag, sondern eher Umtausch. Wenn es nur eine andere Größe ist, sollte es ja wohl kein Problem sein. Wo gibt es das denn nicht?

Wenn es Maßanfertigung ist, sehe ich das ganze aber wieder anders.

Ich kann allerdings den Einzelhandel verstehen, der Rücktritt am liebsten nicht akzeptiert, weil irgendjemand das gleiche Ding im Netz günstiger gesehen hat... Im Zweifel sprechen, ob man einen Gutschein über den Betrag erhalten kann.

Im Zweifel kann man sich doch auch immer einigen. Z.B. 150€ weniger zurück, weil gebraucht. Und wenn es erkennbar nicht wirklich getragen wurde, dann kann der Einzelhändler das Ding doch wieder zurückhängen.

Gesetz und übliche Praxis sind doch verschiedene Paar Schuhe...

EDIT: Ob dir das Recht zusteht oder nicht, ist tendenziell ja auch egal. Man kann IMMER mit den Leuten reden.
Und nu?

Ronin

Kurvenfetischist

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6

Dienstag, 15. Juni 2010, 10:42

Die Frage ist halt einfach auch warum kaufst du eine zu Große?
War keine Beratung vorhanden?

Fischi

Team MO24 - Technik

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7

Dienstag, 15. Juni 2010, 10:56

Habe mir letzte Woche ein Dainese Lederkombi gekauft, wo ich dachte das die passt!
Hatte die heute das erste mal wieder an und als ich bei mir auffem motorrad saß,
merkte ich, dass sie mir zu groß ist!


Lass mal raten...Du hast etwas gekauft ohne es jemals anprobiert zu haben...oder wie kann es sein das die Kombi miteinmal zu groß ist?
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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8

Dienstag, 15. Juni 2010, 12:14

Wenn es Maßanfertigung ist, sehe ich das ganze aber wieder anders.


Dann wäre es ja auch ein Mangel.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

DieLegende

Master of desaster

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9

Dienstag, 15. Juni 2010, 12:41

Zitat

Ich kann allerdings den Einzelhandel verstehen, der Rücktritt am liebsten nicht akzeptiert, weil irgendjemand das gleiche Ding im Netz günstiger gesehen hat...

Muß er auch nicht. Rücktritt ist nach § 323 BGB als Alternative zum §§ 280 ff. BGB (Schadensersatz bei Schlecht- oder Nichtleistung) vorgesehen.
Hier handelt es sich aber um einen Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB, nach welchem die zugrunde liegende Willenserklärung angefochten werden könnte. Dies allerdings berechtigt den Händler zum Schdensersatz, d.h., er muß so gestellt werden, als ob er zum jetzigen Zeitpunkt nie die Kombi verkauft hätte.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

Leo1987

Mo24-Hobbyist

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10

Dienstag, 15. Juni 2010, 13:25

Hallo,
Also etwas wie ein Rückgabe oder Umtauschrecht bei "nicht gefallen" gibt es NICHT, das ist alles KULANZ von den shops, kaufhäusern und herstellern, diese sind nur zur rücknahme verpflichtet falls du eine "schlechtleistung" erhalten hast sprich technische oder optische mängel an der ware hast. der verkäufer hat jedoch 3 mal das recht zur nacherfüllung, das bedeutet der verkäufer darf 3 mal versuchen das teil zu reparieren oder darf es dir ersetzen, erst nach dem 3 FEHLGESCHLAGENDEN versuch hast du das recht auf "wandlung" bedeutet du darfst das geld zurück verlangen oder neue waren + schadensersatz+ersatz vergeblicher aufwendungen.

Wenn du das teil zurück geben willst solltest du auf jeden fall sagen das du nicht damit gefahren bist, sodern du hast sie bei dir zuhause noch mal ein bischen länger getragen und dabei hast du festgestellt blablabla ......

und wichtig ist auch das du sagst du willst nicht das geld zurück sonden nur ein umtaus in eine andere Kobi


Gruß LEo
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

11

Dienstag, 15. Juni 2010, 14:09

@Coyote:
Der Mangel ist aber auch erst dann da, wenn er es nicht ausdrücklich so bestellt hat! Wenn er gesagt hat: "Macht das mal so!", dann kann es nicht dem Verkäufer aufs Auge gedrückt werden.

Letztendlich aber auch egal, weil immer noch nicht klar ist, warum er es in der Größe hat ... Maß? Stange? Verdachtsbestellung?

Und wenn es Stangenware ist, dann habe ich noch nie einen unkulanten Laden erlebt.

Erinner mich auch da an ein Erlebnis: Kunden kauften immer Samstags Kühlboxen fürs Auto, um am Montag Geld zurück haben zu wollen, weil es angeblich nicht zusagte ... 2x wurde der Artikel zurückgenommen, dann allerdings mit Ansage: Beim nächsten Mal nehmen wir nicht zurück... Kunden wurden nie wieder gesehen.

Worauf ich hinaus will: Die meisten Läden sind solange kulant, bis sie merken, dass sie verscheis**rt werden!

Was im Gesetz steht und was gemacht wird sind immer zwei paar Schuhe! Sprich: Es gibt eigentlich kaum einen, der nicht darüber hinaus geht. Genausogut wird auch manchmal versucht den Kunden um seine Rechte zu betucken. Das sind aber Läden, wo man einmal hingeht. Erkennt man meistens an dem schnell verschwundenen Firmenschild.
Und nu?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »nobody30« (15. Juni 2010, 14:19)


hawkeye

Mo24-Bewohner

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12

Dienstag, 15. Juni 2010, 17:39

Hallo,

ein Widerrrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, also Kaufverträgen,die via Internet oder Telefon oder FAx o.ä. abgewickelt wurden. Wenn es also ein Onlinekauf war, hast Du mindestens 14 Tage ein Widerrufsrecht. Problematisch kann es beim Wertersatz werden. Ob Händler für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Ware einen Wertersatz verlangen können, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch nimmt, ist zur Zeit nicht eindeutig geklärt. Der deutsche Gesetzgeber gewährt einen Wertersatz, der europäische Gerichtshof lehnt ihn ab.

Ist es eine Maßkombi, also speziell für Dich angefertigt, hast Du auch bei Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht. Dann allerdings wäre eine zu große Kombi ein Gewährleistungsfall

Wenn Du die Kombi nicht tauschen kannst, kann man sie ja ändern lassen., so dass sie passt

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

13

Freitag, 18. Juni 2010, 23:46

@ xMutzex


War die Kombi im Angebot? Hast du mal gefragt ob die gegen eine andere getauscht werden kann?



Gruß Harry
Mag keine grünen Moppeds

14

Samstag, 19. Juni 2010, 18:11

Und ?????

..... was ist denn jetzt raus gekommen ????

So en bisschen rück-Info wäre schon was tolles

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

Petra80

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15

Montag, 9. April 2012, 11:05

Hallo liebe Community,

es kommt ja immer drauf an, wo man die Sachen gekauft hat.
War es bei einem Online Shop? Dann liegt ein sogenannter Fernabsatzvertrag vor. Dabei MUSS der Verkäufer dem Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen.
Aber einem Wert von 40 Euro - davon gehe ich bei einem Lederkombi mal aus - muss er auch die Versandkosten für den Rücktransport tragen. Der Europäische Gerichtshof spricht dem Kunden sogar noch die Versandkosten
für den ursprünglichen Hintransport zu. Der Verbrauche ist da somit gut abgesichert.

Hast du den Kombi allerdings im Laden gekauft, dann muss der Verkäufer ihn nicht einfach so zurücknehmen. Es sei denn, er räumt dir ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Dies muss er aber nicht.

Wovon er sich natürlich nicht befreien kann, ist die Sachmangelhaftung. Die gilt weiterhin. Oft tritt dies auch in Zusammenhang mit den Rückrufen in der Textilbranche.

haensel

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16

Montag, 9. April 2012, 11:34

Servus Petra,
dass du diesen alten Fred gefunden hast, verrät schon mal dass du eine eifrige Leserin bist :thumbsup:
Deine Antwort ist aber sicher sehr informativ. Mir war die Rechtslage so unbekannt. Danke.
Aber vielleicht verrätst du im Vorstellungsfred ein wenig mehr von dir ?
Gruß Holger
:motorrad:....linke Hand zum Gruß an alle Biker.

BigDave

Mo24-Probefahrer

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17

Dienstag, 10. April 2012, 06:27

Wurde die Ware über die Ferne gekauft oder warst du selber im Laden?

Wenn letzteres dann müssen sie nur aus Kulanz umtauschen wenn erstes hast du die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten wenn die Ware in einwandfreien Zustand ist.

Edit: Oh ich sehe da hat jemand schon geantwortet :D

Shergar

Mo24-Bewohner

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18

Dienstag, 10. April 2012, 13:08

Von meinem Kauf des Brooks-Ledersattel am Fahrrad ist mir noch in Erinnerung, dass man Ledersättel nur kurz austesten darf, weil sich das Leder sonst dem Hintern anpasst. Könnte mir vorstellen, dass derartige Überlegungen vielleicht auch bei einer Lederkombi eine Rolle spielen.
Was man nicht macht, passiert nicht... Mit Hilfe eines guten Psychiaters wirst auch du mich mögen... :grin:

X_FISH

Mo24-Fan

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19

Dienstag, 10. April 2012, 15:08

[...] Könnte mir vorstellen, dass derartige Überlegungen vielleicht auch bei einer Lederkombi eine Rolle spielen.


Hängearschlederkombi zurückbringen? Ne, sicher nicht. ;)

Allerdings ist es ein anderes Thema. Wer am Tresen kauft, kann nur auf Kulanz hoffen. Allerdings: Wenn schon Kulanz, dann darf dir nicht ein Wertgutschein aufgezwungen werden. Das wird dann gerne als »gesetzlich so vorgeschrieben« abgegeben und dann auch bei falscher Beratung/falscher Lieferung manchmal angegeben

Ich nehme es gelassen. Kaufe ich falsch und bringe es zurück -> Gutschein okay. Kaufe ich nach Beratung falsch (mir wurde ein falsches Visier mitgegeben obwohl ich das Modell vom Helm genau benannt habe) -> Gutschein nicht okay.

Blöd ist es natürlich bei Klamotten. Angezogen und getragen -> man kann nur noch auf Kulanz hoffen. Schließlich hatte man sie im Laden ja anprobieren können.

Grüße, Martin

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