Wer darf was fahren?

  • ^^ Mal so am Rande. Es gibt wohl 1000de 18 jährige die jedes Jahr wieder eine Maschine mit 34 PS suchen. Los wirst du sowas also IMMER .


    Greez Phil

  • Es gibt ca. 8 Mio Brot- und Butter- und Anfängermotorräder mit 34 PS auf dem Markt, die ihren Wertverlust längst hinter sich haben: GS500, CB500, ER-5, NTV, usw. von denen ca. die Hälfte mit 34 PS unterwegs sind.


    Wenn du zum 25ten Geburtstag plötzlich offen fahren dürftest, hättest du doch auch die Kosten, wenn du die Drossel entfernen willst - genau wie mit 26. Zum Entdrosseln zwingt dich übrigens keiner. Das ist kein 45 km/h-Roller! 34 PS sind gut für 150-180 km/h.


    Kosten einer Drosselung/Entdrosselung liegen bei vielen Maschinen deutlich unter 100 Euro wenn man das selbst macht und etwas länger sucht.

  • also ich hab für meine 300 für den Einbau gezahlt, da war allerdings tüv mit dabei...
    muss aber dazusagen, das ich alles hab machen lassen, weil ich zugebe, das ich davon einfach überhaupt keine ahnung habe, für mich ist alles was mit Mechanik zu tun hat absolutes Neuland...


    ausserdem ging es ja nur darum, was es kosten würde, mit 25 die Nachschulung zu machen ;)
    also nicht wieder vom Thema abkommen :suspekt:

  • Das hängt von den Preisen Deiner Fahrschule ab, und die wiederum sind nach Schule und Region z. T. stark unterschiedlich. Also: anrufen.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • HI!


    unmöglich für sowas einen in den knast zu schicken, wenn ich heut wieder sehe allerdings in deutschland, dass ein sexualstraftäter wieder freie luft atmen kann. dann verursacht das bei mir nur kopfschütteln!


    cu

    Südschwarzwald-Kurven-Fachmann
    oder
    Wenn meine Drosselklappen senkrecht stehen, steht das Tor zur HÖLLE WEIT OFFEN^^....
    -------------------
    http://www.mehrsi.de -> gute sache

  • Hey ich hätte auch ma ne Frage...!:


    Ich bin 15 und würde mir gerne eine 1300er Hayabusa mit Nitroeinspirtzung kaufen. Denkt ihr die kann man drosseln aber das Nitro drin lassen das es die Polizei nicht merkt????????
    Das hat der dumme Coyote nämlich einfach nicht geschrieben!!!!


    ...ups, sind wir da mal wieder NICHT ins OT abgerutscht? ^^

  • Raudi Raudi,
    da machste deinem Namen aber alle Ehre :P *mitdemKopfschütelnmuss*


    Alex

    Wer sich angesprochen fühlt, der war gemeint !!
    Futtertruppenmember !!
    alle wörter klein schreiben is cool !!

  • Wie ist das denn mit Leuten, die vor 1965 geboren sind.
    Soweit ich weiss, dürfen diese Personen ohne jegliche Bescheinigung und Prüfung Mofa fahren.


    Weiss da jemand noch was genaues?

    Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

  • Zitat

    Original von wheelyfahrer
    Wie ist das denn mit Leuten, die vor 1965 geboren sind.
    Soweit ich weiss, dürfen diese Personen ohne jegliche Bescheinigung und Prüfung Mofa fahren.


    Weiss da jemand noch was genaues?


    Du darfst Mofa fahren wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist, du also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt warst.
    Das darfst du dann komplett ohne Führerschein, auch wenn er die entzogen worden ist!

  • Ich glaub da gibts auch eine Regel, wer vor 1980 geboren ist und den Autoführerschein hat darf 125er fahren oder so in der Art.
    Da gab es dann ja mal die Debatte das es zu viele Unfälle mit Rentner auf der 125ern gab da die keine Zweiradpraxis hatten. Kann mich da noch dunkel dran erinnern. Oder haben sie das wieder abgeschafft?

    Don't follow me, I do stupid things

  • kleiner Chris


    Schoen waer's. Die Regel bezieht sich darauf, dass Leute, die vor 1980 ihren Autofuehrerschein gemacht haben, automatisch 125er fahren duerfen.


    Gruss
    Leroy

  • Zitat

    Original von leroy
    kleiner Chris


    Schoen waer's. Die Regel bezieht sich darauf, dass Leute, die vor 1980 ihren Autofuehrerschein gemacht haben, automatisch 125er fahren duerfen.


    Gruss
    Leroy


    Und ihn seitdem auch nicht zwischendurch mal verloren haben.


    Gab einen Fall, dass jemand den Führerschein abgeben musste und erst durch eine MPU wiederbekommen hat.
    Da galt der MPU-Termin als neuer Termin der Fahrerlaubnis und es kam erst raus, als er 125er gefahren ist und kontrolliert wurde.



    Ich weiss alle Umstände nicht mehr genau, ich guck mal, ob ich das noch finde.

    Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

  • mir nich mehr graue haare wachsen lasse bei dem thema ;)


    hat doch was gutes schon etwas älter zu sein :)


    mit 15 jahren bei der gst den lappen für ne 150ccm gemacht, mit 18 jahren dann automatich offen fahren durfte ^^


    mal finger zur hilfe, det sind jetzt 26 jahre führerschein für det zweirad mit motor

  • *rauskram*


    Habe mich beim Lesen gerade gefragt, wie das mit Klasse M und 60km/h-Bestandsschutz-Simsons aussieht.


    Man sagt ja immer (ich zugegebenermaßen auch), dass man diese mit Klasse M fahren dürfte und ich meine, das ist irgendwie auch so. Allerdings gibt die Bezeichnung der Fühererscheinklasse M ja wirklich nur 45km/h her. Das deckt ja nicht einmal die 50km/h-Roller von vor 2001 (?) ab. Weiß jemand (Coyote?), wo das geregelt ist?

  • Ja, weiß er. "Übergangsregelung" §76 (8) FeV, Abschnitte a) und c).



    Könnte ich bei Gelegeheit mal in den Eröffnungspost reineditieren (lassen).

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

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