Mal so am Rande. Es gibt wohl 1000de 18 jährige die jedes Jahr wieder eine Maschine mit 34 PS suchen. Los wirst du sowas also IMMER .
Greez Phil
Mal so am Rande. Es gibt wohl 1000de 18 jährige die jedes Jahr wieder eine Maschine mit 34 PS suchen. Los wirst du sowas also IMMER .
Greez Phil
Es gibt ca. 8 Mio Brot- und Butter- und Anfängermotorräder mit 34 PS auf dem Markt, die ihren Wertverlust längst hinter sich haben: GS500, CB500, ER-5, NTV, usw. von denen ca. die Hälfte mit 34 PS unterwegs sind.
Wenn du zum 25ten Geburtstag plötzlich offen fahren dürftest, hättest du doch auch die Kosten, wenn du die Drossel entfernen willst - genau wie mit 26. Zum Entdrosseln zwingt dich übrigens keiner. Das ist kein 45 km/h-Roller! 34 PS sind gut für 150-180 km/h.
Kosten einer Drosselung/Entdrosselung liegen bei vielen Maschinen deutlich unter 100 Euro wenn man das selbst macht und etwas länger sucht.
also ich hab für meine 300 für den Einbau gezahlt, da war allerdings tüv mit dabei...
muss aber dazusagen, das ich alles hab machen lassen, weil ich zugebe, das ich davon einfach überhaupt keine ahnung habe, für mich ist alles was mit Mechanik zu tun hat absolutes Neuland...
ausserdem ging es ja nur darum, was es kosten würde, mit 25 die Nachschulung zu machen
also nicht wieder vom Thema abkommen
Das hängt von den Preisen Deiner Fahrschule ab, und die wiederum sind nach Schule und Region z. T. stark unterschiedlich. Also: anrufen.
Schau mal hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-offen.php
Also: Pflichtstunden sind: drei Stunden Überland, zwei Autobahn, eine Nachtfahrt - und die Prüfungskosten.
Also, ein paar hundert Euro sind auf jeden Fall weg...
super, vielen Dank, das beantwortet genau meine Frage!
HI!
unmöglich für sowas einen in den knast zu schicken, wenn ich heut wieder sehe allerdings in deutschland, dass ein sexualstraftäter wieder freie luft atmen kann. dann verursacht das bei mir nur kopfschütteln!
cu
Was hast Du denn genommen?
Hey ich hätte auch ma ne Frage...!:
Ich bin 15 und würde mir gerne eine 1300er Hayabusa mit Nitroeinspirtzung kaufen. Denkt ihr die kann man drosseln aber das Nitro drin lassen das es die Polizei nicht merkt????????
Das hat der dumme Coyote nämlich einfach nicht geschrieben!!!!
...ups, sind wir da mal wieder NICHT ins OT abgerutscht?
Raudi Raudi,
da machste deinem Namen aber alle Ehre *mitdemKopfschütelnmuss*
Alex
@Raudi und TronWorrior
Egal was ihr zu euch nehmt, nimmt weniger davon!
Wie ist das denn mit Leuten, die vor 1965 geboren sind.
Soweit ich weiss, dürfen diese Personen ohne jegliche Bescheinigung und Prüfung Mofa fahren.
Weiss da jemand noch was genaues?
ZitatOriginal von wheelyfahrer
Wie ist das denn mit Leuten, die vor 1965 geboren sind.
Soweit ich weiss, dürfen diese Personen ohne jegliche Bescheinigung und Prüfung Mofa fahren.
Weiss da jemand noch was genaues?
Du darfst Mofa fahren wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist, du also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt warst.
Das darfst du dann komplett ohne Führerschein, auch wenn er die entzogen worden ist!
Ich glaub da gibts auch eine Regel, wer vor 1980 geboren ist und den Autoführerschein hat darf 125er fahren oder so in der Art.
Da gab es dann ja mal die Debatte das es zu viele Unfälle mit Rentner auf der 125ern gab da die keine Zweiradpraxis hatten. Kann mich da noch dunkel dran erinnern. Oder haben sie das wieder abgeschafft?
Schoen waer's. Die Regel bezieht sich darauf, dass Leute, die vor 1980 ihren Autofuehrerschein gemacht haben, automatisch 125er fahren duerfen.
Gruss
Leroy
Ach genau, so war das
Naja fast... (gefährliches Halbwissen mal wieder verbreitet )
ZitatOriginal von leroy
kleiner Chris
Schoen waer's. Die Regel bezieht sich darauf, dass Leute, die vor 1980 ihren Autofuehrerschein gemacht haben, automatisch 125er fahren duerfen.
Gruss
Leroy
Und ihn seitdem auch nicht zwischendurch mal verloren haben.
Gab einen Fall, dass jemand den Führerschein abgeben musste und erst durch eine MPU wiederbekommen hat.
Da galt der MPU-Termin als neuer Termin der Fahrerlaubnis und es kam erst raus, als er 125er gefahren ist und kontrolliert wurde.
Ich weiss alle Umstände nicht mehr genau, ich guck mal, ob ich das noch finde.
mir nich mehr graue haare wachsen lasse bei dem thema
hat doch was gutes schon etwas älter zu sein
mit 15 jahren bei der gst den lappen für ne 150ccm gemacht, mit 18 jahren dann automatich offen fahren durfte
mal finger zur hilfe, det sind jetzt 26 jahre führerschein für det zweirad mit motor
*rauskram*
Habe mich beim Lesen gerade gefragt, wie das mit Klasse M und 60km/h-Bestandsschutz-Simsons aussieht.
Man sagt ja immer (ich zugegebenermaßen auch), dass man diese mit Klasse M fahren dürfte und ich meine, das ist irgendwie auch so. Allerdings gibt die Bezeichnung der Fühererscheinklasse M ja wirklich nur 45km/h her. Das deckt ja nicht einmal die 50km/h-Roller von vor 2001 (?) ab. Weiß jemand (Coyote?), wo das geregelt ist?
Ja, weiß er. "Übergangsregelung" §76 (8) FeV, Abschnitte a) und c).
ZitatAlles anzeigen8. § 6 Absatz 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Könnte ich bei Gelegeheit mal in den Eröffnungspost reineditieren (lassen).
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