Wo der Staat die Hand aufhält...

  • Mal wieder was fürs "Most Wanted"... ich hoffe mal, keine Fehler eingebaut zu haben.


    Welche Steuern zahlen Möpfahrer eigentlich und wieviel davon wofür?


    Zunächst das offensichtliche:




    Die Kraftfahrzeugsteuer


    - Erhebung:


    Die Kfz-Steuern für Motorräder sind im Vergleich zu denen fürs Auto vollkommen unspektakulär. Damals in der Steinzeit (etwa zeitgleich mit der Einführung der Königswellen bei Ducati) wurde für Motorräder der Steuersatz auf 3,60 DM pro angebrochene 25 cm³ festgelegt, und da wurde bis heute nicht dran gerührt:


    Zitat

    aus §9 (1) KraftStG


    (1) Die Jahressteuer beträgt für
    1. Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR;


    Die sogenannten Leicht- und Kleinkrafträder werden übrigens nicht besteuert:

    Zitat

    aus §3 KraftStG


    Von der Steuer befreit ist das Halten von
    1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;


    und


    Die Definitionen von Leichtkrafträdern (über 50 cm³ bis 125 cm³ und bis 11 kW) und Kleinkrafträdern (bis 50 cm³, 45 km/h und 4 kW) stehen in §2 FZV Nr. 10 und 11.


    - Beispiele:


    * Aprilia RS 125, auf 80 km/h und 11 kW gedrosselt (Klasse A1): steuerfrei da Leichtkraftrad. Die für A1 über 18 wegfallende Geschwindigkeitsdrossel auf 80 km/h hat keinen Einfluss.


    * Aprilia RS 125, offen mit 17 kW:
    125 cm³ Hubraum, also 5 * 25 cm³ á € 1,84:
    5 * € 1,84 = € 9,20


    * Yamaha YZF-R6:
    599 cm³ Hubraum
    --> aufgerundet auf die nächsten vollen 25 cm³: 600 cm³
    600 cm³ / 25 cm³ = 24
    24 * 1,84 € = 44,16 €


    * Honda Gold Wing:
    1832 cm³ Hubraum
    --> aufgerundet auf die nächsten vollen 25 cm³: 1850 cm³
    1850 cm³ / 25 cm³ = 74
    74 * 1,84 € = 136,16 €


    Die oben errechneten Steuern sind Ganzjahresangaben, also jährlich und für 12 Monate Zulassung zu zahlen. Wer ein Saisonkennzeichen besitzt und seine Maschine beispielsweise von April bis Oktober (7 Monate) zugelassen hat, zahlt jährlich entsprechend nur 7/12 der Jahressteuer (z. B. für eine 600er also 44,16 € * 7/12 = 25,76 €).


    Erhoben wird die Kfz-Steuer übrigens von den Ländern.


    - Verwendung:


    Dazu lässt sich kaum etwas sagen, es gilt die Grundregel, dass Steuern nicht zweckgebunden sind. Vor allem erkauft man sich durch die Zahlung einer Steuer keinerlei Ansprüche. De facto werden natürlich gerne Steuern erhoben um Ausgaben gegenzufinanzieren, was dann wie eine Zweckbindung aussieht, aber grundsätzlich erstmal landen alle Steuern in einem großen Topf, aus dem sie dann wieder entnommen werden.


    2007 betrugen die [URL=http://www.bpb.de/wissen/TQ0PLW,0,0,Steuereinnahmen_nach_Steuerarten.html]Einkünfte[/URL] aus der Kfz-Steuer übrigens knapp 8,9 Mrd. Euro und stellten damit 1,7% der Gesamtsteuereinnahmen des Bundes dar.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Inhaltlich nicht wirklich motorradspezifisch, aber in der Menge wohl die Steuer, von der wir am meisten bezahlen:




    Die Mehrwertsteuer


    Auch mehr oder weniger liebevoll als Märchen- oder Mettwurststeuer bekannt, fachlich aber eigentlich als Umsatzsteuer bezeichnet.


    - Erhebung:


    Mehrwertsteuer fällt quasi immer dort an, wo etwas gekauft wird. Die genaue Erklärung, wer wann die Mehrwertsteuer abführen muss, sprengt dann doch den Rahmen dieses Beitrags; eine ganz grobe Daumenregel: Privatpersonen untereinander nicht, Firmen beim Verkauf an den Kunden schon.


    Wann immer wir also zum Händler tapern und uns Zubehör, Ersatzteile, Mechanikerstunden oder gebrauchte oder gar neue Möps gönnen, muss der Händler für den von uns getätigten Umsatz 19% Mehrwertsteuer an das Finanzamt bezahlen. Da dieser natürlich keine Lust darauf hat unsere Kauflust aus eigener Tasche zu versteuern, klopft er die 19% bei uns gleich nochmal mit auf die Rechnung.


    Die Mehrwertsteuer wird im UStG geregelt, wo in §12 (1) auch der Steuersatz definiert wird:


    Zitat

    (1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage [...]


    §12 erwähnt auch die recht abstruse Liste der Leistungen und Waren, die mit nur 7% bedacht werden. Meistens spielt diese aber keine Rolle.



    - Beispiel:


    Coyote kauft neue Heizgriffe. Nettopreis sind 100 €, darauf fallen dann 19%, also 100 € * 0,19 = 19 € MwSt. an, er darf also insgesamt 119 € im Laden lassen.



    Dabei darf ein Händler die Mehrwertsteuer, die er selbst beim Einkauf seiner Waren bezahlen musste (Vorsteuern) von seinen Steuern wieder abziehen. Macht auch Sinn, ansonsten würde diese Mehrwertsteuer den Einkaufspreis erhöhen und dann beim Verkauf nochmal mitversteuert werden.


    Man stelle sich folgendes vor:


    1) Saito stellt Heizgriffe im Wert von 60 € her und verkauft sie an Louis. Dabei werden 11,40 € an MwSt. fällig: Louis zahlt Saito 71,40 €, und Saito führt €11,40 an das Finanzamt ab.


    2) die Heizgriffe haben bei Louis durch die Auslage im Laden und den Verkaufsservice an "Wert" gewonnen, sodass sie für €100 verkauft werden. Coyote kauft diese und muss halt insgesamt €119 zahlen.


    Wenn Louis jetzt die vollen €19 abführen müsste, wären die €100 Heizgriff-Wert mit insgesamt 19 € + 11,40 € = 30,40 € besteuert worden, was einem Satz von 30,4% entspräche. Das kann natürlich nicht sein. Stattdessen überweist Louis lediglich 19 € - 11,40 € = 7,60 € an das Finanzamt - also just die 19% MwSt. für die €40 Wertdifferenz, die Louis aufgeschlagen hat.



    So funktioniert die Welt der Mehrwertsteuer. Die Kette Saito-Louis-Coyote lässt sich natürlich beliebig verlängern, bis hin zu Paco, der die Firma Gummi-Maier mit Odenwaldkautschuk für Griffrohlinge beliefert.


    - Verwendung:


    Auch hier gilt, dass die Mehrwertsteuer nicht zweckgebunden eingesetzt wird. Was allerdings, bedenkt man die Vielfalt an Möglichkeiten, auch kaum möglich wäre.


    Die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer ist einer der beiden mit Abstand größten Posten der [URL=http://www.bpb.de/wissen/TQ0PLW,0,0,Steuereinnahmen_nach_Steuerarten.html]Steuereinnahmen [/URL](zusammen mit der Einkommensteuer) und betrug 2007 127,5 Mrd. Euro und damit 23,7% der Gesamtsteuereinnahmen des Bundes.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Ein häufig missverstandenes Ärgernis:



    Die Mineralölsteuer


    Eigentlich gibt es die Mineralölsteuer gar nicht mehr - sie läuft nun mit der Ökosteuer zusammengefasst als Energiesteuer.


    - Erhebung:


    Die Energiesteuer wird gerne in Prozenten angegeben und dann als Preistreiber bei Benzinpreiserhöhungen genannt. Dabei hat sie auf Preisschwankungen überhaupt keinen Einfluss:



    Die Steuern betragen also für das übliche schwefelarme Benzin 0,6545 € pro Liter und für schwefelarmes Diesel (Gasöl) 0,4704 € pro Liter, und zwar völlig unberührt von deren Grundpreis. Man hat einen Liter Benzin, und da kommen 65,45 Cent Steuern drauf, egal, ob der Liter vorher 40 Cent oder 90 Cent kostete.


    Allerdings wird die Energiesteuer als Verbrauchssteuer laut §10 (1) UStG in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer miteinbezogen. Die Energiesteuer wird also nochmal versteuert. Trotzdem bleibt das Steueraufkommen für die Energiesteuer konstant.


    - Beispiel:


    Vereinfacht, weil es noch weitere Abgaben gibt:


    * Ein Liter Benzin geht für 0,40 € netto (ohne MwSt.) an die Tanke.


    Bruttobenzinpreis:
    0,40 € + 19% = 0,40 € + 0,076 € = 0,476 €


    Energiesteuer:
    0,6545 € + 19% = 0,6545 € + 0,1244 € = ~0,779 €


    Summe: 0,476 € + 0,779 € = 1,255 €



    * Steigt der Nettopreis auf 0,50 € pro Liter, bekommen wir:


    0,50 € + 19% = 0,50 € + 0,095 € = 0,595 €


    Energiesteuer:
    0,6545 € + 19% = 0,6545 € + 0,1244 € = ~0,779 €


    Summe: 0,595 € + 0,779 € = 1,374 €


    Eine Steigerung des Nettopreises von 10 Cent hat also tatsächlich nur eine Bruttopreissteigerung von 10 Cent plus MwSt., also insgesamt 11,9 Cent zur Folge.


    Rechnungen, welche den Gesamtsteuersatz als z. B. 68,13% angeben und daraus dann schließen, dass eine Nettopreiserhöhung um 10 Cent eine Bruttopreisdifferenz von 16,813 Cent bedeutet, sind daher falsch.



    - Verwendung:


    Der ursprünglich als "Ökosteuer" bezeichnete Teil der Energiesteuer wurde u. a. eingeführt, um Geld zur Entlastung der Rentenkassen in den Haushalt zu bekommen. Insgesamt ist aber auch die Energiesteuer nicht zweckgebunden.


    Natürlich ist die Energiesteuer, ebenso wie die Tabaksteuer, aber auch eine Lenkungssteuer - durch den hohen Preis soll dem Verbraucher der unnötige Sprit- und Stromverbrauch madig gemacht werden.


    Die [URL=http://www.bpb.de/wissen/TQ0PLW,0,0,Steuereinnahmen_nach_Steuerarten.html]Einnahmen [/URL] aus der Energiesteuer lagen 2007 bei knapp 39 Mrd. Euro und bildeten damit 7,2% der Gesamteinnahmen.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Dazu kommen aber noch weitere versteckte Steuern auf Alltagsgegenstände/Güter:
    Die Salzsteuer, die Steuer für den Aufbau der Kaiserlichen Marine:P --Ja auch wenn die Schiffe der Marine schon lange auf dem Grunde der Meere ruhen, die Schaumweinsteuer gibt es immer noch:heuldoch: .
    weitere Steuern sind die zusätzliche Alkoholsteuer, die Benzinbevorratungssteuer (Zahlen die Tankstelle auch noch) etc.


    Ach ja wenn der Staat von "Schutz der Wale", etc redet (was ja sinnvoll ist ) vergesst nicht, das Walfleisch, Schildkröte und Robbenfleisch die einzigsten Fleischsorten sind, die nur mit 7% versteuert sind (Sonst 19%)

    Warum 4T wenn 2T dies besser machen^^



    Gruss Christian

  • Zitat

    Original von Vario
    Ach ja wenn der Staat von "Schutz der Wale", etc redet (was ja sinnvoll ist ) vergesst nicht, das Walfleisch, Schildkröte und Robbenfleisch die einzigsten Fleischsorten sind, die nur mit 7% versteuert sind (Sonst 19%)


    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2_82.html


    Ist aber ein anderes Thema und tut zu den Möpsteuern nicht viel zur Sache.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    2 Mal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Die Steuerlast beim Möppi fahren dürfte sich nicht grundlegend von der allgemeinen Belastung unterscheiden,
    außer dass man auf sämtliche Ausgaben verzichten könnte, weil nicht lebensnotwendig…… :smirk:


    Steuerlast 2008


    Steuerlast 2009



    GruHS
    Richard

    CN 07-355-3512

    ora et motora

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!