Mal wieder was fürs "Most Wanted"... ich hoffe mal, keine Fehler eingebaut zu haben.
Welche Steuern zahlen Möpfahrer eigentlich und wieviel davon wofür?
Zunächst das offensichtliche:
Die Kraftfahrzeugsteuer
- Erhebung:
Die Kfz-Steuern für Motorräder sind im Vergleich zu denen fürs Auto vollkommen unspektakulär. Damals in der Steinzeit (etwa zeitgleich mit der Einführung der Königswellen bei Ducati) wurde für Motorräder der Steuersatz auf 3,60 DM pro angebrochene 25 cm³ festgelegt, und da wurde bis heute nicht dran gerührt:
Zitataus §9 (1) KraftStG
(1) Die Jahressteuer beträgt für
1. Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR;
Die sogenannten Leicht- und Kleinkrafträder werden übrigens nicht besteuert:
Zitataus §3 KraftStG
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
und
ZitatAlles anzeigenaus §3 (2) FZV
2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
[...]
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
[...]
Die Definitionen von Leichtkrafträdern (über 50 cm³ bis 125 cm³ und bis 11 kW) und Kleinkrafträdern (bis 50 cm³, 45 km/h und 4 kW) stehen in §2 FZV Nr. 10 und 11.
- Beispiele:
* Aprilia RS 125, auf 80 km/h und 11 kW gedrosselt (Klasse A1): steuerfrei da Leichtkraftrad. Die für A1 über 18 wegfallende Geschwindigkeitsdrossel auf 80 km/h hat keinen Einfluss.
* Aprilia RS 125, offen mit 17 kW:
125 cm³ Hubraum, also 5 * 25 cm³ á € 1,84:
5 * € 1,84 = € 9,20
* Yamaha YZF-R6:
599 cm³ Hubraum
--> aufgerundet auf die nächsten vollen 25 cm³: 600 cm³
600 cm³ / 25 cm³ = 24
24 * 1,84 € = 44,16 €
* Honda Gold Wing:
1832 cm³ Hubraum
--> aufgerundet auf die nächsten vollen 25 cm³: 1850 cm³
1850 cm³ / 25 cm³ = 74
74 * 1,84 € = 136,16 €
Die oben errechneten Steuern sind Ganzjahresangaben, also jährlich und für 12 Monate Zulassung zu zahlen. Wer ein Saisonkennzeichen besitzt und seine Maschine beispielsweise von April bis Oktober (7 Monate) zugelassen hat, zahlt jährlich entsprechend nur 7/12 der Jahressteuer (z. B. für eine 600er also 44,16 € * 7/12 = 25,76 €).
Erhoben wird die Kfz-Steuer übrigens von den Ländern.
- Verwendung:
Dazu lässt sich kaum etwas sagen, es gilt die Grundregel, dass Steuern nicht zweckgebunden sind. Vor allem erkauft man sich durch die Zahlung einer Steuer keinerlei Ansprüche. De facto werden natürlich gerne Steuern erhoben um Ausgaben gegenzufinanzieren, was dann wie eine Zweckbindung aussieht, aber grundsätzlich erstmal landen alle Steuern in einem großen Topf, aus dem sie dann wieder entnommen werden.
2007 betrugen die [URL=http://www.bpb.de/wissen/TQ0PLW,0,0,Steuereinnahmen_nach_Steuerarten.html]Einkünfte[/URL] aus der Kfz-Steuer übrigens knapp 8,9 Mrd. Euro und stellten damit 1,7% der Gesamtsteuereinnahmen des Bundes dar.