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Wawy

Team Mo24

  • »Wawy« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 14. Januar 2006, 10:46

Ritzel vorne verkürzen?

heyho,

ich hab mir mal so überlegt, dass es ja eigentlich ganz rentabel wäre, bei meiner er-5 vorne ein kleineres ritzel draufzumachen
mein schätzchen rennt um die 170 und da bei 150 der wind schon recht unangenehm wird und ich eigentlich eh nur in notfällen die autobahn benutze, dachte ich ich investiere in eine bessere beschleunigung

jetzt die frage: muss man das eintragen lassen? ich hab mal gehört, dass eine veränderung bis ~10% eintragsfrei sei.. kann ich mir aber in deutschland nich richtig vorstellen ;D
nächste frage: brauch ich dafür ne abe oder so oder muss ich da noch ne einzelabnahme machen?
letzte frage: gucken die das bei fahrzeugkontrollen nach, ob die übersetzungen stimmen (falls ich das nicht eintragen lassen sollte ) und hat das auswirkungen auf die 34ps grenze?

danke im voraus

Matten

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2

Samstag, 14. Januar 2006, 11:12

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Ich denke das es nicht zugelassen ist und deine Betriebserlaubnis erlöscht

KlausBecker

unregistriert

3

Samstag, 14. Januar 2006, 11:13

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Moin Sebi,

In Antwort auf:


jetzt die frage: muss man das eintragen lassen?
nächste frage: brauch ich dafür ne abe oder so oder muss ich da noch ne einzelabnahme machen?




-ja
-ABE wirst Du nicht finden
-ja, ist aber unbezahlbar, weil Geräuschgutachten und evtl. Abgasgutachten neu erstellt werden müssten. Für die Kosten kannst Du Dir wahrscheinlich ein neues Motorrad kaufen.

In Antwort auf:


letzte frage: gucken die das bei fahrzeugkontrollen nach, ob die übersetzungen stimmen (falls ich das nicht eintragen lassen sollte ) und hat das auswirkungen auf die 34ps grenze?




-normalerweise nicht
-wie denn? Du änderst doch am Motor nichts.

Allerdings ist es so, daß die Übersetzung ein Bestandteil der erteilten ABE ist.
Mit der Änderung geht die ABE flöten und alles was damit zusammenhängt. Versicherung, Zulassung.....

Und wenn Du es realistisch betrachtest: Mit einer Übersetzungsänderung machst aus der Er5 auch keine Ninja.

Was ein meßbarer Erfolg sein könnte, ist die Verbrauchserhöhung.

Wawy

Team Mo24

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4

Samstag, 14. Januar 2006, 11:15

Re: Ritzel vorne verkürzen?

naja.. ne ninja sollte es auch nich werden ;D
hm, dann lass ich das erstmal

Fischi

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5

Samstag, 14. Januar 2006, 12:06

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Wo bitte steht in den Papieren die Übersetzung?

Ich denke mal eher das ist nicht eintragungspflichtig und das werd ich beim TÜV am Montag erfragen....

@Wawy
Das Ritzel zu ändern ist nicht so der Hit, besser ist es das Kettenblatt zu verändern....aber nur um die Umschlingung der Kette am Ritzel nicht übermäßig zu strapazieren....leider ist das natürlich teurer....

Du kannst ja ganz einfach Ritzel zu Kettenblatt ins Verhältnis setzen, als Beispiel: 15:52 = 0,29; 14:52 = 0,27; 15:55 = 0,27

Die Endgeschwindigkeit spielt ja keine Rolle beim A beschränkt....nur die Leistung und das Leistungsgewicht....und selbst wenn, Wawy verändert ja sogar zu einer langsameren End-Geschwindigkeit...

Ich hab das bei jeder Enduro gemacht die ich bisher hatte (naja bei der BMW gehts nicht), kein TÜV Männele hat je danach gefragt.....


KlausBecker

unregistriert

6

Samstag, 14. Januar 2006, 13:18

Re: Ritzel vorne verkürzen?

@Fischi:
Aber sicher gehört das zur ABE.
Schau mal in Deinen Fahrzeugschein Ziffer 30 (eher uninteressant) und Ziffer 31.
Und das ist der interessante.
Durch eine Änderung der Übersetzung ändert sich dieser Wert.
Zumindestens ist das in der Bundesrepublik Deutschland so.

Fischi

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7

Samstag, 14. Januar 2006, 13:21

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Ziffer 31 ist Fahrgeräusch

Was hat das jetzt mit der Über- Untersetzung zu tun?

leroy

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8

Samstag, 14. Januar 2006, 13:21

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Hi Klaus
Was hat denn die Übersetzung mit dem Geräuschpegel zu tun?

markusbandit

unregistriert

9

Samstag, 14. Januar 2006, 13:27

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Hallo!

Es ist noch nicht allzu lange her´, da hab ich genau wegen dem Thema nicht mehr Töff fahren dürfen...Und damals hat´s noch ein paar andere (jüngere)aus unserem "Kreis" getroffen...

Im Grunde hat Klaus schon alles gesagt, die Würze liegt aber im Detail...Und wie gesagt-ich hab deswegen ziemlichen Ärger an der Backe

Eintragen tut der TÜV dergleichen garantiert nicht, da das Motorrad als ganzes abgenommen werden muss. Somit würden neue Geräuschgutachten und evtl. Abgasgutachten fällig...Ist aber auch quatsch!

Der Gesetzliche Spielraum bei der Sekundärübersetzung, liegt bei 7 %.
Grob gesagt: Wegen einem Zahn mehr oder weniger musste noch keiner hinter Gitter (und auch nicht eintragen).

Anders sieht die Sache mit 34 PS aus. Theoretisch hat Klaus auch hier recht, da am Motor ja nichts verändert wurde- war auch damals meine Argumentation...Das hängt dann aber wohl vom Richter ab?! Ich muss dazu aber sagen das ich vorderes und hinteres mit jeweils einem weniger bzw. mehr getauscht hab...(Was in der Summe zu deutlich spritzigeren Fahrgefühl geführt hat, dafür aber auf dauer ziemlich anstrengend und nervig wurde- hohes Drezahlniveau, harte Lastwechsel usw...)

Ein Zahn bringt schon ziemlich viel. Am hinteren einfach ein Zahn mehr und die Kiste macht deutlich mehr Freude...Ist wirklich so...Und du musst auch nicht gleich deine Zelle mit Massenmördern teilen...

KlausBecker

unregistriert

10

Samstag, 14. Januar 2006, 13:36

Re: Ritzel vorne verkürzen?

na Jungs... nu aber...

Das Fahrgeräusch wird bei einer bestimmten Geschwindigkeit in einem festgelegten Gang gemessen.
Je kürzer die Übersetzung, desto höher die für die Geschwindigkeit X notwendige Drehzahl.
Und je höher die Drehzahl, desto lauter ist die Kiste.

Tja, ist leider so.

Und genauso geht es mit den Abgaswerten.

Fischi

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11

Samstag, 14. Januar 2006, 13:51

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Also ich glaub es euch jetzt so....weil plausibel...

Aber den TÜV ruf ich deswegen trotzdem an....denn wie gesagt ändert sich die Leistung und das Leistungsgewicht ja nicht....

Aber ich denke jetzt mal da gibt es zuviele Lücken, denn die Messmethode der Lautstärkenmessung beim fahren ist Humbug.....aber halt ein vorgeschriebenes Verfahren...

Bin gespannt was mein TÜV Onkel dazu sagt



Übrigens ein tolles Thema

markusbandit

unregistriert

12

Samstag, 14. Januar 2006, 14:48

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Ist nichts gegen einzuwenden lieber Klaus...Hab mich etwas dumm ausgedrückt, aber war grob gesagt auch so ähnlich gemeint...
Find´s auch ein tolles Thema!

leroy

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13

Samstag, 14. Januar 2006, 17:17

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Ich maches ja gerade andersrum. Bei meiner Trine ist hinten ein kleineres Ritzel dran. Aber nicht wegen der höheren Endgeschwindigkeit, sondern weil ich dann bei der gleichen Geschwindigkeit ne niedrigere Drehzahl habe. Das schont den Motor meiner alten Oma und klingt natürlich besser. Nebenbei spart es wohl auch ein bißchen Sprit

mamaschatzi

unregistriert

14

Donnerstag, 9. Februar 2006, 22:53

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Hallo Fischi,

... und was sagt Onkel TÜV???


Gruß,mamaschatzi
(mal wieder sehr neugierig )

Swissman

unregistriert

15

Freitag, 10. Februar 2006, 17:01

Re: Ritzel vorne verkürzen?

Also was Ihr schreibt ist alles ganz plausibel.

Aber bei einer Kontrolle kann der nette Herr Beamte eh nicht feststellen was nun die Orginalüberstzung ist. Selbst beim TÜV habe ich das noch nicht erlebt da man erst mal Unterlagen wälzen muss um das heraus zu finden.
Solange Du keinen Unfall hast wird es wohl keinen Intressieren, nur im Falle der Fälle kann es Passieren das Dein Bike auseinander genommen wird, und wenn die dann was finden wird es Haarig.

Aber trotzdem habe ich meine Kleine kürzer Übersetzt, weil wer in den Bergen öffter unterwegs ist und die Spitzkehren dort kennt hat irgendwan keine Lust mehr ständig in den ersten Gang zurückschalten zu müssen. Ausserdem brauche ich den Zug von unten raus und nicht Höchstgeschwindigkeit.

Das einzige was bei mir Probleme gemacht hat war der Tacho. Da die Geschwindigkeit am Getriebe abgenommen wird hat der ja logischer Weise nicht gestimmt. Aber auch das Prob. ist lösbar

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