Hi Dorian!
Sprich` Deinen Händler mal auf
das "Sachmängelhaftungsgesetz"
an.
Nach heutiger Rechtsprechung geht der Kadi davon aus, dass ein aufgetretener Fehler am Kaufobjekt schon beim Erwerb vorlag, wenn er innerhalb von 6! Monaten nach Kauf auftritt!!! Nicht der Käufer (Du) muss nachweisen, dass der Kaufgegenstand Mängel hat, (so war´s früher), der Verkäufer muss nachweisen, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe an Dich (und weitere 6 Monate) mängelfrei ist!!!
(Beweislastumkehr!)

ACHTUNG!
Lass Dich NICHT vertrösten!
Nach Ablauf der ersten 6 Monate hast Du die Beweislast!!!

Das gilt natürlich nur, wenn Du Dein Bike von einem Händler gekauft hast!
Gruss
oldman52