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1

Freitag, 27. Januar 2006, 21:39

Gewährleistung

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mir letzten November eine gebrauchte XJR 1200 gekauft. Ich bin sie einmal Probe gefahren, dann hab ich den Vertrag unterschrieben, war einfach überzeugend.
Eine Woche später hab ich sie dann abgeholt.
Soweit alles OK.
Nur hab ich jetzt nach 2 Monaten versucht sie zu starten und statt zu orgeln gibt sie nur ein surren von sich, als würde nur der Elektromotor laufen.
Nach ein paar versuchen orgelt sie dann schon, bis der Motor kurz einen Laut von sich gibt, dann geht das Orgeln wieder in ein Surren über.

Nach mehreren Versuchen springt sie dann endlich an. Wenn sie dann ein paar Minuten gelaufen ist, und ich versuche sie wieder anzulassen, dann funktioniert alles wunderbar.

Die Batterie ist in Ordnung.

Jedesmal als ich mit dem Motorrad gefahren bin, bin ich bei dem Händler losgefahren.
Das erste Mal lief das Motorrad schon als ich gekommen bin und das zweite Mal als ich sie abgeholt habe war der Motor warm und ist super angesprungen.

Wenn sich mein Verdacht bestätigt, und der Anlasserfreilauf defekt ist, hab ich eine Chance das der Händler bei dem ich das Motorrad gekauft hab, die Reparatur kostenlos übernimmt?
Das ist doch eigentlich ein Mangel der unter Gewährleistung fällt, oder täusch ich mich?
Bei nem Bekannten war mal die Zylinderkopfdichtung kaputt und das ist nicht unter Gewährleistung gefallen.

Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen!

Gruß,
Dorian.


klanor

Team MO24 - deus ex machina

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2

Freitag, 27. Januar 2006, 22:03

Re: Gewährleistung

Auf Gebrauchte vom Händler gibt es immer die Gewährleistung, es sei denn im Kaufvertrag steht, dass der Händler nur im Auftrag eines Privatmenschen verkauft. Dann aber ist nicht er, sondern dieser Privatmensch Dein Vertragspartner, und das wäre Dir sicher aufgefallen.

Jetzt könnte man natürlich annehmen, dass der Händler Dir die Maschine nicht aus lauter Freundlichkeit zu den Fahrten hat warmlaufen lassen, sondern um den Fehler zu vertuschen.
Dann würde er, wenn Du mit der Reklamation kommst, auch versuchen, sich rauszureden.
Allerdings vergebens, wie ich meine, denn soweit ich informiert bin, erstreckt sich die ges. Gewährleistungspflicht gerade auf solche Teile. Aber davon sollte man ohnehin nicht gleich ausgehen...

Geh' also erstmal hin und reklamiere. Vielleicht gibt's ja gar keine Probleme, und er beseitigt das Problem. Wenn's doch Probleme geben sollte, sag einfach bescheid. Hier gibt es genug Leute, die sich damit auskennen und Dir sagen können, was dann zu tun ist.

NipponBiker

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3

Freitag, 27. Januar 2006, 22:06

Re: Gewährleistung

Klingt tatsächlich nach Anlasserfreilauf, einmal schert er ein, einmal nicht.
Nach meinem Verständnis müsste das im Rahmen der Gewährleistung repariert werden, aber das ist Auslgungssache und von Händler zu Händler verschieden. Der eine ist halt kulanter, der andere legt sowas als Verschleißteil aus...am besten Du frags mal nach.

4

Freitag, 27. Januar 2006, 22:17

Re: Gewährleistung

Gibt es denn nicht irgendwelche gesetzlichen Richtlinien, sonst könnte sich ja jeder Händler aus jedem Schadensfall rausreden wenn er das so auslegen kann wie er möchte...?!

oldman52

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5

Freitag, 27. Januar 2006, 23:10

Re: Gewährleistung

Hi Dorian!

Sprich` Deinen Händler mal auf
das "Sachmängelhaftungsgesetz"
an.

Nach heutiger Rechtsprechung geht der Kadi davon aus, dass ein aufgetretener Fehler am Kaufobjekt schon beim Erwerb vorlag, wenn er innerhalb von 6! Monaten nach Kauf auftritt!!! Nicht der Käufer (Du) muss nachweisen, dass der Kaufgegenstand Mängel hat, (so war´s früher), der Verkäufer muss nachweisen, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe an Dich (und weitere 6 Monate) mängelfrei ist!!!
(Beweislastumkehr!)

ACHTUNG!

Lass Dich NICHT vertrösten!
Nach Ablauf der ersten 6 Monate hast Du die Beweislast!!!

Das gilt natürlich nur, wenn Du Dein Bike von einem Händler gekauft hast!

Gruss

oldman52

6

Samstag, 28. Januar 2006, 01:57

Re: Gewährleistung

Ja, glücklicherweise hab ichs bei nem Händler erworben.
Nur ist der ca 100km von mir weg...

Werd mich morgen mal bei dem melden, mal sehen was der dazu sagt!

Danke für die schnellen Antworten!

Gruß,
Adrian.

fichti

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7

Mittwoch, 1. Februar 2006, 19:46

Re: Gewährleistung

und - was ist dabei herausgekommen??
würde uns interessieren

8

Donnerstag, 2. Februar 2006, 13:49

Re: Gewährleistung

Hab jetzt erst gestern mal angerufen nachdem ich mal mit meinem Auto überbrückt hab und ausschließen konnte das es an der Batterie liegt.
Der Händler war überaus freundlich und hat gemeint ich solle vorbeikommen, die machen das natürlich auf Kulanz.
Ich bekomme in der Zeit sogar ein Leihmotorrad!

Bin ziemlich erleichtert, das hätte recht teuer werden können.

Gruß!

oldman52

Mo24-Bewohner

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9

Donnerstag, 2. Februar 2006, 23:01

Re: Gewährleistung

Hi Dorian!

Nochmals, beim Gebrauchtkauf vom Händler geht es nicht um
Gewährleisitung, es geht um Sachmängelhaftung!
D.h., der Händler "haftet" für alle Mängel am Kaufgegenstand, die innerhalb der ersten 6 Monate nach Erwerb auftreten! Ausgeschlossen natürlich Verschleissteile!
(Kommt aber dabei auch auf die Laufleistung an!)
Ab dem 7. Monat entfällt die sogenannte Beweislastumkehr, der Käufer muss "beweisen"!

Deswegen: Fehler am Kaufgegenstand innerhalb von 6 Monaten (am Besten beweisrelevant) anmelden!

Endlich mal ein Gesetz, daß den Käufer (zumindest in den ersten 6 Monaten) schützt!

oldman52


oldman52

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10

Donnerstag, 2. Februar 2006, 23:19

Re: Gewährleistung

Hallo nochmal, Dorian!

Laut Sachmängelhaftungsgesetz
gehen die notwendigen Transportkosten im Haftungsfall zu Lasten des Verkäufers!

Obwohl dieses Gesetz schon seit einigen Jahren greift, meinen viele gewerbliche Verkäufer, es gilt für alle, nur nicht für sie!

Hast Du Props, nimm´ Dir ´nen RA, Du glaubst nicht, wie der wirkt!

Gruß

oldman52

11

Donnerstag, 2. Februar 2006, 23:56

Re: Gewährleistung

Hallo oldman52!

Danke für deine Tips, werd mal den Händler drauf ansprechen das ich wegen dem Mangel jetzt mal eben 400km fahren muss, ohne etwas dafür zu können.
Hast du eine Ahnung was es da für Möglichkeiten gibt? Muss der das Motorrad selber abholen und mir das Leihmotorrad vorbeibringen?!
Hab jetzt auch nicht so die Zeit/Lust den ganzen Tag auf dem Motorrad zu verbringen, zumal es im März noch nicht so warm ist und Autobahn jetzt auch nicht soo reizvoll ist.

Achja, wegen Laufleistung, meine hat jetzt 73000km drauf, aber denke das der Anlasser trotzdem funktionieren sollte wenn man das Motorrad beim Händler kauft!

Gruß,
Dorian.

12

Samstag, 18. März 2006, 11:51

Re: Gewährleistung

So, jetzt hab ich sie wieder.
Konnten keinen Fehler ausmachen, haben womöglich nur versucht anzulassen, was ja bei Temperaturen um den Nullpunkt auch wieder ganz gut geht. Die haben nichts aufgeschraubt. Die haben gemeint wenn das bei höheren Temperaturen auch auftaucht wirds wohl der Freilauf sein und die machen das auf Gewährleistung, weil der Fehler ja von Anfang an da war. (Da bin ich mal gespannt...!)

Gruß,
Dorian.

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