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1

Montag, 20. März 2006, 16:05

34PS Motrorrad + Sportauspuff (mit Leistungssteigerung)?????????

Hi hab mal eine Frage, bin momentan 19 Jahre alt und muss daher noch 1 Jahr mein Motorrad mit 34PS fahren. Darf ich dann enen Sportauspuff drunter bauen, der natürlich ABE usw. hat. Mir gehts eigentlich hauptsächlic um den Sound, aber der AUspuff bringt ja auch eine Leistungssteigerung um ca. 10PS!!! Wie sieht die gesetzliche Regelung dabei aus??? Hat jemand Erfahrungen oder weiß genaueres, bitte schreiben!!!
Danke

Ronin

Kurvenfetischist

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2

Montag, 20. März 2006, 16:16

Re: 34PS Motrorrad + Sportauspuff (mit Leistungssteigerung)?????????

Das mit den 10PS würde ich bezweifeln, aber da die gefahr der steigerung bestet geht das woll nicht.

KlausBecker

unregistriert

3

Montag, 20. März 2006, 16:18

Re: 34PS Motrorrad + Sportauspuff (mit Leistungssteigerung)?????????

In Antwort auf:

aber der AUspuff bringt ja auch eine Leistungssteigerung um ca. 10PS!!!



Sorry, aber da muß ich lachen.

In jedem Vergleichsauspufftest den ich bisher gelesen habe, waren die Tester froh, wenn der achso leistungssteigernde Sportauspuff die Leistung des Normalauspuffs gerade mal erreicht hat.

Damit eine Mehrleistung erzielt wird, muß schon ein bischen mehr gemacht werden, als eine Krawalltüte ans Moped zu dengeln.
Das fängt an beim Luftfilter und dem Vergaser und geht bis zum passende Auspuff. Das Ganze muß natürlich auch neu eingestellt werden. Solltest Du ein Mopped mit Einspritzung fahren, dann muß ein anderes Mapping eingespielt werden.
So und dann bei jeder Veränderung auf den Prüfstand und nachprüfen, ob es etwas gebracht hat.

'Sportauspüffer' machen prinzipiell nur eins: Lärm!

Und die mit ABE noch nicht mal das.

Ronin

Kurvenfetischist

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4

Montag, 20. März 2006, 16:22

Re: 34PS Motrorrad + Sportauspuff (mit Leistungssteigerung)?????????

Klaus is schon war aber nicht alle, was ich bis jetzt mitbekommen habe gibt es Hersteller(z.B.:Akrapovic)
bei dennen eine gewisse Steigerung vorhanden ist(aber auch keine 10PS), die kosten dann aber auch

blahwas

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5

Montag, 20. März 2006, 17:01

Re: 34PS Motrorrad + Sportauspuff (mit Leistungssteigerung)?????????

Und die 10 PS Steigerung gelten dann aber für den ungedrosselten Motor, also meinetwegen von 160 auf 170 PS. Auch wenns in echt dann wohl eher 162 statt 160 sind.

Eine definitive Auskunft zu deinem Umbauvorhaben erhältst du bei deinem zuständigen TÜV, würde ich sagen.

Zottelc4

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6

Montag, 20. März 2006, 18:30

Re: 34PS Motrorrad + Sportauspuff (mit Leistungssteigerung)?????????

10 PS mehr sind komplett illusorisch! Klaus hat da das wichtigste schon gesagt. Wenn wirklich ein Hersteller eine erhöhte Leistung erreicht, dann wird zumeist der Drehmomentverlauf negativ beeinflusst.
Ansonsten gilt die alte Lebensweisheit:
Alles was Spass macht, ist entweder zu teuer, verboten oder macht dick!

Ronin

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7

Montag, 20. März 2006, 19:34

Re: 34PS Motrorrad + Sportauspuff (mit Leistungssteigerung)?????????

Noch was zum Sound, der wird auch bei Anlagen mit ABE besser, ich kann zwar im moment nur von meinem Auto sprechen, aber warum sollte es beim Motorrad anderst sein.

Meine Remus-Anlage macht gehörig was her. Deshalb holl ich mir für mein Bike woll ein Anlage. Wobei mir es echt mehr um den Glang geht und nicht um die vielleicht vorhandene Mehrleistung, ich finde das ich eh genug Leistung hab. Und von dem Hersteller hab ich bis jetzt nur gutes gehört.

DivaRolla

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8

Mittwoch, 22. März 2006, 17:28

Re: 34PS Motrorrad + Sportauspuff (mit Leistungssteigerung)?????????

In Antwort auf:

Wie sieht die gesetzliche Regelung dabei aus???




Beschreibung der Klasse A unbegrenzt und begrenzt :

Klasse A
Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 25/18 Jahre

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg ; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Keine Befristung der Besitzdauer

Den wichtigen Teil hab ich dir mal markiert. Da steht nichts von Leistung ohne Auspuff oder sowas . Musst dich wohl oder übel noch ein Jahr gedulden ansonsten heisst es "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Hoffe dir geholfen zu haben.

Gruß

Christian

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