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CHiP

Motocop24

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Sonntag, 16. Juli 2006, 10:27

Fahrradfahrer und StVO

Ja ja, wir "ältere Semester" haben damals noch in der Schule Verkehrsregeln gelernt und einen Fahrradführerschein gemacht. Man, was war ich nach bestandener Prüfung stolz.

Und heute? Ich glaube, jeder kennt das Verhalten der meißten Radfahrer. Ich selber bin Radfahrer und bewege mich im Strassenverkehr immer noch nach den Regeln der StVO. Naja, meißtens jedenfalls.

Warum ich dieses alles schreibe? Nun, da gibt es ein neues Gerichtsurteil vom LG Oldenburg (Az. 55562/05) demzufolge ein Radfahrer unschuldig ist, wenn er von einem Kfz angefahren wird, obwohl er sich verkehrswidrig verhalten hat. In diesem konkreten Fall ging es um das Befahren des Radwegs in falscher Richtung.

Solche Gerichtsurteile fördern natürlich nicht gerade das Bewußtsein der Radfahrer für die StVO.

Nun, erst habe ich mich ein klein wenig geärgert. Dann aber habe ich die Gedanken schweifen lassen und bin zu folgender Frage gelangt:

Wer will mir als Radfahrer irgendwelche Vorwürfe machen, wenn ich mit dem Rad
  • auf der Autobahn fahre
  • auf dem Fußweg fahre
  • bei Rot die Fahrbahn überquere
  • ohne Licht unterwegs bin
  • uvm.
    (vorgenanntes gilt auch ansatzweise für Fußgänger)

    denn immerhin gibt es ja keinen offiziellen Radfahrerführerschein. Nirgends steht geschrieben, dass ich als Radfahrer oder Fußgänger die Verkehrsregeln lernen muß!

    Man müßte mal den Versuch machen und auf der Autobahn radfahren und sich anschließend mit Unkenntnis der StVO rausreden. Natürlich darf man nicht zugeben, im Besitz eines Führerschein zu sein.

    Ich werde wohl meine neue Erkenntnis zum Anlaß nehmen um mich etwas weniger über Radfahrer zu ärgern.

  • leroy

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    2

    Sonntag, 16. Juli 2006, 10:46

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Das mit dem Verschweigen klappt nicht. Ich hatte mal mit dem Rad einen Unfall, da hat die Polizei gleich gecheckt ob ich nen FS habe. Da ist dann nix mit Unkenntnis. Was das falsche Befahren eines Radwegs angeht scheint unsere Justiz ja sehr flexibel zu sein, aber Rotlichtverstöße und Fahren auf Autobahnen führen bei der Ordnungstruppe zu schlechter Laune, auch ohne FS.

    Gruß
    Leroy

    Fischi

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    3

    Sonntag, 16. Juli 2006, 13:19

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Sie brauchen zwar keinen FS...das ist ja allen bekannt....aber sie nehmen auch am öffentlichen Strassenverkehr teil!

    Ein betrunkener Radler mit FS verliert seinen Schein sofort wenn er zuviel drinne hat....bei uns und diversen Strassen- oder Weinfesten sind sie meist recht ruhig die Streckenposten und lassen die Radler schieben....aber ansonsten gibts mit der groben Kelle...

    Dann gibts ja nochwas....die Ausweispflicht, kein FS ok...aber den Ausweis muss er haben es sei denn es ist ein Kind...und die Trachtengruppe nimmt die Radler die sich immer mehr rausnehmen auch immer häufiger mal raus....kein Licht, keine Katzenaugen, keine Seitestrahler...naja usw....sie haben auf öffentlichen Strassen mit ihren reinen Sportgeräten nix verloren....

    Mir sind die Radler heute auch mal wieder extrem sauer aufgestossen....fünfe an der Zahl und sie fahren nebeneinander...oh ich hab ´ne verdammt laute Hupe ....aber der Einzelne der meinte die Strasse gehört ihm alleine und deswegen darf er in der Mitte fahren....der bekam ein freundliches "Verp... Dich Idi...."


    Ach ja bei uns in BaWü wird an den meisten Schulen eine Art Fahrrad Führerschein gemacht bei dem ein Büttel es den Kindern erklärt....die fahren ja auch immer ordentlich und manierlich....erstaunliches tut sich aber bei den FS Inhabern...die meinen dann alle Regeln brechen zu können....´

    Als ehemaliger MoutainBiker weiß ich genau was der Büttel so alles moniert....die sind u.U. ganz schön kleinlich mit den Radlern....und zurecht!


    Ich denke weit über 90% aller Radler die sich ihrem Hobby hingeben und am WE mit Rennradln und MoutainBikes die Strassen unsicher machen haben auch einen FS.....da hab ich keinen Respekt und kenn auch keine Gnade, die sollten wissen was wo wie....inner Großstadt herrschen m.E. aber andere Gesetze....dort nehm ich wieder viel Rücksicht....

    CHiP

    Motocop24

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    4

    Sonntag, 16. Juli 2006, 14:02

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Was ich mit meinem Eröffnungsposting andeuten wollte ist, das es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, von einem Radfahrer oder Fußgänger verkehrsgerechtes Verhalten zu verlangen, da beide Gruppen nicht zum Erlernen der Verkehrsregeln gezwungen sind.

    Wenn also jemand, der keinen FS hat, sich ggf. quer stellt, ist ihm nicht beizukommen.

    Dass das natürlich nur hypothetisch ist, versteht sich wohl.

    Fischi

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    5

    Sonntag, 16. Juli 2006, 14:17

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Hmmm, damit hast Du gar nicht mal so unrecht....

    Nur müssten dann nicht z.B. Ampelverstösse wenn sie denn sofort von den Streckenposten erkannt werden auch direkt und gleich geahndet werden?

    Ähnlich den ausländischen Urlaubern auf deutschen Strassen die sich ein Fehlverhalten haben zuschulden kommen lassen.....zumindest wär´s fair....

    leroy

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    6

    Sonntag, 16. Juli 2006, 16:59

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Nöö, CHiP, das stimmt so nicht. Die Argumentation geht dahin, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Die Ordnungshüter sind der (für mich richtigen) Ansicht, dass jeder sich am öffentlichen Verkehr teilnehmende so zu verhalten hat, dass er sich und andere nicht gefährdet. Dazu gehört eben ein gewisses Maß an Einhaltung der Spielregeln. Und sie lassen es eben nicht gelten, wenn man sich mit Unkenntnis selbiger rausreden will. Ausnahme sind Kinder ab 8 Jahre bis 13, die befinden sich in so einer Art rechtlichem Nirvana, denn die Aufsichtspflicht der Eltern greift nicht mehr wirklich, aber strafmündig sind sie auch noch nicht.

    Gruß
    Leroy

    7

    Sonntag, 16. Juli 2006, 19:01

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Es stimmt schon, das manche Radfahrer sich einiges herausnehmen und dem auch nicht sinnvoll nachzukommen ist. Ich liebe ja diese Typen, die denken, dass Tragen einer Radlerhose und das Fahren eines Rennrads mit Getränkehalter dazu berechtigt, innerorts eine Hauptverkehrsader zu benutzen, auch wenn parallel dazu ein Radweg verläuft.

    Was die Rechtliche Problematik angeht, gibt es Länder, in denen das viel schizophrener ist. In Nicaragua gibt es zwar Geschwindigkeitsbegrenzungen, aber bei einem Unfall mit einem Pferd, Fußgänger, Wasauchimmer hat pauschal der Autofahrer Schuld. Bei Auto vs. Auto zieht der mit der kleineren Bestechungssumme den Kürzeren. Das aber nur am Rande. Ist ja (Gott sei Dank) mit unseren Verhältnissen nicht wirklich zu vergleichen.

    salutis

    unregistriert

    8

    Montag, 17. Juli 2006, 08:25

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Also bei mir zu hause ist gerade erst vor 2 Wochen ein Radfahrer gestorben als er auf einer Schnellstraße gefahren ist, und ihn ein Auto übersehen hat. Wer da jetzt die Schuld bekommen hat weiß ich leider nicht, aber ich denke dass der Autofahrer so wie so ziemlich fertig ist. Ich hoffe auch dass die anderen Radfahrer auch daraus gelernt haben, und garnicht erst auf die Idee kommen das gleiche auszuprobieren.
    Zum Thema Alkohol auf dem Rad wollte ich mal was fragen. Ich habe jetzt von mehreren Leuten gehört dass man auf dem Rad erst ab 1,6 Promille bestraft wird. Unter den Leuten die das behaupten sind auch zwei Fahrlehrer. Wißt ihr da was drüber?

    leroy

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    9

    Montag, 17. Juli 2006, 08:46

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    @salutis
    Klare Antwort: Nein! Für alle Verkehrsteilnehmer gilt die 0,5- Promille- Grenze. Aber das wird sicher bei Radfahrern nicht so überprüft wie bei motorisierten Fahrern. Kommt es aber zum Crash und der Radfahrer muß pusten, hat es die gleichen Folgen, und es erwarten ihn die gleichen Konsequenzen.
    Gruß
    Leroy

    Benino

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    10

    Montag, 17. Juli 2006, 09:02

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Wenn ein Fahrradfahrer schlangenlinien fährt, kann er schon pusten müssen, hat er dann mehr als 0,5 Promille, dann ist seine eventuell vorhandene Pappe weg. Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer, legt sich einer auf ner Kreuzung im Suff schlafen (alles schon vorgekommen), dann geht es dem auch an den FS. Hat er keinen, dan bekommt er eine Sperre verhängt.
    Auch Fahrlerher wíssen nicht alles. Meiner mußte auch erst nachfragen, wie es sich bei Erweiterung um Klasse A mit der Umschreibung von Klasse 3 verhält, wenn man seinen Führerschein unverändert behalten möchte (CE79) und wie das mit Erteilung der Klasse T ist und welche Anträge / Nachweise man dazu benötigt.

    leroy

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    11

    Montag, 17. Juli 2006, 09:12

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    @benino
    Nicht nur Sperre, es gibt auch Punkte in FL

    Gruß
    Leroy

    Benino

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    12

    Montag, 17. Juli 2006, 09:25

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Richtig, hab da nicht dran gedacht, vielleicht, weil ich mit Punkten in Flensburg keine Probs habe. Hab mir noch keinen gekauft!

    Wawy

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    13

    Montag, 17. Juli 2006, 09:32

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Ich weiß das aber anders

    So weit ich das weiß, gelten für Fahrradfahrer alkoholtechnisch andere Regeln:
    Diese dürfen nämlich bis 1,6 Promille straffrei ihr Fahrzeug führen. Solange sie keinen Unfall bauen passiert denen nichts. Wenn man als Radfahrer allerdings mit mehr als 1,6Promille erwischt wird, bekommt man die Strafe, die Autofahrer mit 1,1Promille bekommen würden.

    biboty

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    14

    Montag, 17. Juli 2006, 09:35

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Wenn ich mit dem Motorrad ganz normal die Strasse entlang fahre,ohne Radau zu machen oder sonstige Scherze,und ein Kind mit Fahrrad erschrickt sich und fällt hin,muss ich Schmerzensgeld zahlen.
    Wenn sich die Eltern meine Nummer aufschreiben.

    Da könnte ja nun jeder,der mir ans Leder will,behaupten sein Pans sei wegen mir hingefallen.
    Kinder haben im sommer doch ständig irgendwelche Schrammen vom toben und Radfahren....

    Das darf doch auch nicht wahr sein-oder?Bitte sag' mir einer von euch,das das nur ein Gerücht ist...


    Mein Ex-Schwager ist wegen Alkohol am Steuer seinen Lappen losgeworden.Er gehörte leider zu den unbelehrbaren.
    Als er immer wieder auffällig wurde,wurde ihm per Urteil untersagt,irgendein Fahrzeug in der Öffentlichkeit zu bewegen.Er durfte in dieser Zeit nicht mal mit dem Rad fahren....

    Am schlimmsten sind für mich zum ersten die Rennradler,die einen in der Fussgängerzone fast umnieten und dann noch ausfallend werden.

    Zum zweiten habe ich oft ein ungutes Gefühl,wenn ich Leute mit 6 bis 8 vollen Einkaufstaschen an der Strasse langeiern sehe...da habe ich immer Angst,das sie mir gleich vor's Auto oder Mopped kippen.
    Ich mache schon einen Bogen,so gross wie möglich,aber toll ist das nicht.

    LG Sabine


    leroy

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    15

    Montag, 17. Juli 2006, 09:38

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Sorry, wawy, das ist nicht richtig. Es gilt wirklich für alle Verkehrsteilnehmer die StVO. Ich weiß das zufällig aus 1. Hand. Ne Bekannte von mir ist nämlich bei der Ordnungstruppe und die haben grade vor 3 Wochen oder so mal Jagd auf einen betrunkenen Radfahrer gemacht. Nur gekriegt haben sie ihn nicht, weil er wohl vorher in irgendeinem Feldweg verschwunden ist.
    Gruß
    Leroy

    Wawy

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    16

    Montag, 17. Juli 2006, 11:12

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    jetzt wurmt es mich - ich geh googlen :-p



    Verkehrsrecht online - von einem Anwalt

    In Antwort auf:

    Mit 1,6 %o sind auch Radfahrer nach der Rechtsprechung absolut fahruntüchtig und werden dann (wie die Autofahrer schon mit 1,1 %o) wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB bestraft, unabhängig davon, ob sie nun einen Unfall begangen haben oder nicht.




    In Antwort auf:

    Merke: Für Radfahrer gilt die 0,5 %o Grenze nicht, sodaß bei einer solchen Alkoholisierung auch noch keine Strafen drohen - immer vorausgesetzt, sie bauen keinen Unfall. Dann ist auch auf dem Fahrrad schon ab 0,3 %o Schluß.




    In Antwort auf:

    Merke: Für Radfahrer gilt die 0,8 %o Grenze nicht, sodaß bei einer solchen Alkoholisierung auch noch keine Strafen drohen - immer vorausgesetzt, sie bauen keinen Unfall. Dann ist auch auf dem Fahrrad schon ab 0,3 %o Schluß.






    -----
    -----
    Online-Lexikon Wikipedia

    In Antwort auf:


    Stand: November 2005
    ab 1,6 ‰: "absolute Fahruntüchtigkeit" für Fahrradfahrer




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    -----
    Bußgeldforum

    In Antwort auf:

    Ab 1,6 Promille (wegen der Zeit zwischen Festnahme und Blutprobe kann noch eine Rückrechnung erfolgen) gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und kann wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft werden (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; ich denke beim ersten mal gibts maximal ein Nettomonatsgehalt Geldstrafe).




    -----
    -----
    Verkehrsportal

    In Antwort auf:

    Bei Fahrradfahrern liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Ab Erreichen dieser Grenze auch ohne Auffälligkeiten liegt eine Straftat vor (§316 StGB). Das Strafgesetzbuch spricht hier nur von Fahrzeugen, nicht wie §24a StVG (0,5 Promille-Grenze) von Kraftfahrzeugen. Sollten allerdings Auffälligkeiten dazu kommen, ist der Straftatbestand auch schon mit deutlich weiniger Promille erfüllt.






    Naja, wie gesagt - bis zu 1,6Promille ohne Auffälligkeit/Unfall, dürfte einem nach diesen Links nichts passieren

    leroy

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    17

    Montag, 17. Juli 2006, 12:49

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    @wawy
    Na jaaa, so wirklich widersprechen tut sich das ja nicht. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen heißt für mich solange es keiner merkt. Das ist ja im Prinzip (abgesehen von der gestzlichen Grenze) bei Autofahrern auch nicht anders, außer bei allg. Verkehrskontrollen, wo Radfahrer ja durch´s Raster fallen. Wenn´s keinem auffällt, kommt man durch. Und wenn ab 1,6 Promille ne Straftat vorliegt, bedeutet das doch, dass vorher- ab welcher Grenze auch immer- eine Ordnungswidrigkeit vorliegen müßte. Und der Radfahrer, den die neulich gejagt haben, war auffällig, der soll die gesamte Bundesstraße ausgemessen haben bei seiner feuchtfröhlichen Radtour. Jedenfalls habe ich mal wieder was gelernt.
    Gruß
    Leroy

    biboty

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    18

    Montag, 17. Juli 2006, 13:11

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Bei 1,6 Promille würde ich nicht mal mehr auf's Fahrrad kommen.....
    LG Sabine

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    19

    Montag, 17. Juli 2006, 14:10

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Vor 3 Jahren passierte hier ganz in der Nähe ein Unfall, bei dem ein Radfahrer, der stark alkoholisiert war, auf der Landstraße überfahren wurde. Der Unfall selbst passierte um 3.30 Uhr. Der Autofahrer beteuerte seine Unschuld und erklärte, das der Fahrradfahrer auf der Straße gelegen habe.Trotzdem wurde der Autofahrer wegen Unfall mit Todesfolge angeklagt. In der Gerichtsverhandlung sagten Gerichtsmediziner dann aus, das der Mann nicht an den Folgen des Unfall gestorben ist, sondern an einem Schädelbruch, und das ca. eine halbe Stunde vor dem Unfall. Desweiteren wurden nur die Beine überrollt, was nicht hätte tödlich enden können.
    Der Mann wurde frei gesprochen und verklagte nun die Hinterbliebenen, den Schaden an seinem Fahrzeug zu begleichen.
    In einem späteren Verfahren wurden die Hinterbliebenen, die eine gute Erbschaft gemacht hatten, dazu verurteilt, den Schaden zu bezahlen, da der Verstorbene eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt unternommen habe.

    blahwas

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    20

    Montag, 17. Juli 2006, 16:37

    Re: Fahrradfahrer und StVO

    Die Freundin meines Cousins hat auf der Autobahn mal nachts einen Betrunken überfahren - der war dann natürlich tot und lag neben ihr im Auto. Die traut sich heute noch nicht wieder, Auto zu fahren. Der Betrunkene kam dort wohl hin, weil ihn einige Minuten vorher jemanden aus seinem Auto geschmissen hat, es war nämlich mitten im Nichts. Ein Strafverfahren gegen die Freundin meines Cousins gab's nicht, die ist bestraft genug, und den Fahrer des Autos, das den Betrunkenen auf der Bahn ausgesetzt hat, konnte man nicht ermitteln. Mutter von zwei Kindern, auch noch!


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