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ede 500

Mo24-Hobbyist

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1

Montag, 21. August 2006, 07:52

Rollsplitt

Habe diese Frage schon einmal in einem Forum gestellt aber keine ausreichende Aussage bekommen.

Stellt euch vor ihr fahrt auf einer Landstraße und ohne das ihr gewarnt werdet ( Schilder , Tafeln oder sonst etwas ) tritt Rollsplitt auf und ihr kommt zu Fall.

Wer bezahlt den Unfall ??
Kann man das Land , Stadt oder die Gemeinde haftbar machen ???

Was meint ihr.

Ich meine ja, denn wenn ein Bauer
Mist auf der Straße verliert, kann ich ihn doch auch dafür haftbar machen.
Gruß aus Siegen
Harry & Bully

klanor

Team MO24 - deus ex machina

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2

Montag, 21. August 2006, 08:42

Re: Rollsplitt

Es gibt eine "Wegsicherungspflicht". Demnach hat der für den Weg Verantwortliche (Bund, Land, Landkreis, Gemeinde, Privatmensch) dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefährdung besteht.
Allerdings darf man vom Verkehrsteilnehmer auch erwarten, dass er sich den Umständen angemessen verhält und mit bestimmten Widrigkeiten rechnet.
Bei Rollsplit kommt es sicher sehr stark auf die Ausprägung und die damit verbundene Gefährdung an, um festzustellen, ob eine entsprechende Beschilderung notwendig ist.
Wird der Pflicht hier nicht in ausreichendem Maß nachgekommen, haftet der Verantwortliche (Inhaber) für Unfälle.
Das ganze ist in der Praxis genauso schwammig, wie es sich hier in der Theorie anhört.
Klar ist auf jeden Fall, dass man schon einen ordentlichen Anwalt braucht, um bei sowas sein Recht zu bekommen.

RoteS4

Mo24-Kultanhänger

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3

Montag, 21. August 2006, 14:24

Re: Rollsplitt

klanor hat es bestens beschrieben!

Bei derartig strassenbaulichen Massnahmen haftet die Behörde welche für die Massnahme zuständig ist. Wenn keine Warnung durch Beschilderung erfolgt.

Zottelc4

Die Mumie

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4

Montag, 21. August 2006, 14:55

Re: Rollsplitt

Was u. U. aber schwierig zu beweisen ist. Ist mir selber passiert:
Einsames Sträßchen, erst Split, dann Schild. Leider lag der erste Split in einer Kurve. Ich war mächtig am Rutschen, hat gerade so noch mal hingehauen.

Was wäre bei einem Sturz meinerseits passiert? Ich als Straßenbaumeister hätte sofort nach Kenntnisnahme das Schild versetzt. Wer will da das Gegenteil beweisen?

Voe 2-3 jahren gab es mal eine Reportage, wo durch Schlaglöcher auf der BAB ein PKW beschädigt wurde. Über Nacht wurde das besagte Schlagloch geflickt und Feierabend wars mit der Klage.

Recht haben und Recht bekommen.....

Timon

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5

Montag, 21. August 2006, 15:07

Re: Rollsplitt

In Antwort auf:

Ich als Straßenbaumeister hätte sofort nach Kenntnisnahme das Schild versetzt. Wer will da das Gegenteil beweisen?




Das Streckenprotokoll. Man kann in D nicht einfach so irgendwo ein Schild hinstellen. Die konnten mir bei meinem Unfall sogar sagen, wann die die Linie gezogen haben und was das für eine war.

Gruß
Frank

Zottelc4

Die Mumie

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6

Montag, 21. August 2006, 15:14

Re: Rollsplitt

Streckenprotokoll? Die setzen das Schild einfach um 50-100 Meter weiter nach vorne. Was will da das Streckenprotokoll beweisen?

Worf

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7

Montag, 21. August 2006, 15:23

Re: Rollsplitt

Im Streckenprotokoll steht doch nicht, das das Schild hinter dem Splitt aufgestellt wurde. Dort wird sicherlich alles richtig protokolliert. Schwierig wird es nur wenn das Schild falsch aufgestellt wurde. Oder es wurde von einem garstigen Zeitgenossen entfernt bzw. umgestellt. Dann wirst du auch auf dem Schaden sitzen bleiben.

Es bleibt ein Restrisiko, das wir nur durch möglichst vorrausschaunde Fahrweise, Sicherheitsreserven und Training verringern können.

Dabei fällt mir ein; ich muß unbedingt mal ein Fahrsicherheitstraining machen.




Gruß
Worf

8

Montag, 21. August 2006, 16:02

Re: Rollsplitt

Wenn einem so etwas passiert, sollte man sich am besten gleich nach ein paar Zeugen umsehen. Zur Not einfach ein Auto anhalten oder bei nem Anwohner klingeln.

Mit ein zwei unvoreingenommenen Zeugen hat man vor Gericht bestimmt gute Karten.
Da nützt dann auch kein Schilderrücken was.

Timon

Mo24-Fan

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9

Montag, 21. August 2006, 16:10

Re: Rollsplitt

In Antwort auf:

Streckenprotokoll? Die setzen das Schild einfach um 50-100 Meter weiter nach vorne. Was will da das Streckenprotokoll beweisen?



Für gewöhnlich schreibt man in das Streckenprotokoll eine Kilometerangabe. Eben weil es um Haftungsausschlüsse und so einen Kram geht.

Gruß
Frank

Ronin

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10

Montag, 21. August 2006, 16:33

Re: Rollsplitt

Splitt auf der Strasse muss nicht von einer Strassenreperatur stammen, kann z.B. auch ein LKW verloren haben und dann kann man niemanden dafür verantwortlich machen, hat ich schon.

dirknrw

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11

Mittwoch, 23. August 2006, 23:47

Re: Rollsplitt

Das Problem in so einem Fall ist immer die Beweisführung.
Hab erst kürzlich einen Bericht über einen Biker in Bayern gesehen. Diese ist auf Bitumen weggerutscht, gestürzt und gegen einen Baum geruscht. Seitdem sitzt der Biker im Rollstuhl.
DAs LAnd Bayern verweigert jede Schuld bzw. Teilschuld und verweigert sämtliche Zahlungen. Laut Gutachten stimmen Aussagen über NICHT überhöhte Gescwindigkeit usw.
Aber das Land Bayern hat mal wieder Berufung eingelegt. Das Land Bayern kann auch nicht wirklich das Gegenteil beweisen. Trotzdem kommt der Arme nicht zu seiner Kohle, die er sicher gut gebrauchen könnte.

Ich würde mich nicht immer darauf verlassen das Gefährenstellen durch Rollsplitt, Bitumen etc. immer so gekennzeichnet sind wie sie es sollten.

In so einem Fall gegen Behörden klagen ist glaube ich nie einfach, erst Recht wenn es um viel Geld geld.

Gruß
Dirk

biboty

Team MO24 - Posting-Queen

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12

Freitag, 25. August 2006, 09:04

Re: Rollsplitt

Das ist auch nicht einfach.
Vor allem,weil das Land ganz einfach den längeren Hebel hat.....alle Zeit der Welt,um solche Prozesse über ewig lange Zeiträume zu führen.

In dieser Zeit geht dem Normalbürger finanziell dann schon eher die Puste aus.


Ich frage mich aber immer,was das Land,in dem Fall Bayern,für Unkosten durch so lange Prozesse hat?

Wäre die Zahlung an den Geschädigten nicht rechnerisch günstiger?

Oder wird nicht gezahlt,um keinen Vergleichsfall herzustellen,auf den andere sich dann bei einem späteren Unfall berufen könnten?

LG Sabine

Bobby

Freebiker

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13

Freitag, 25. August 2006, 09:16

Re: Rollsplitt

In Antwort auf:

Oder wird nicht gezahlt,um keinen Vergleichsfall herzustellen,auf den andere sich dann bei einem späteren Unfall berufen könnten?






Richtig, genau darum. Ein Unding, wie sich Städte und Gemeinden aus ihrer Verantwortung heraus winden.

dirknrw

Mo24-Fan

Beiträge: 276

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14

Freitag, 25. August 2006, 12:12

Re: Rollsplitt

genau so ist es.

Und die Gerichtskosten trägt ja eh ersteinmal der Kläger.

ede 500

Mo24-Hobbyist

  • »ede 500« ist der Autor dieses Themas

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15

Dienstag, 29. August 2006, 09:03

Re: Rollsplitt

Also hat der normal Sterbliche fast keine Chance sein Recht zu bekommen.

Das ganze ist einem Freund passiert und es war aufgrund fehlender Rechtsschutz nicht zur klärung gekommen.

Nach dem Unfall war die Strecke wunderbar beschildert.

Alles Schei.e !!!


Auch in einem Rechtsstaat hilft Geld über viele Probleme hinweg.



Gruß aus Siegen
Harry & Bully

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