Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 23.09.2005
Region: Niedersachsen
Motorrad: Yamaha XV1000 Black Betty Yamaha XJ900 31A Nr2
In Antwort auf:
Muß er nicht, weil du ja die Drossel nachträglich eingebaut hast. Und die ist ja wieder entfernbar. Du mußt nur deiner Versicherung den Fahrzeugbrief zeigen mit der geänderten Leistung und dann geht das seinen Gang.
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 15.07.2006
Region: Niedersachsen
Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I
In Antwort auf:
Hä ??? Irgendwie verstehe ich da jetzt was nicht !! Wieso sollte auf einer Deckungskarte die Typschlüsslenummer stehen???
Da steht doch nur drauf das du bei der Versicherung gemeldet bist und Versicherungsschutz hast, damit du das Fahrzeug zulassen kannst.
Der Eintrag der Schlüsselnummer wird doch erst vom Tüv im Fahrzeugschein und Brief vorgenommen den die neu ausstellen!!
Das hat doch nix mit der Deckungskarte zu tun !! Oder ist da jetzt was an mir vorbeigegangen??![]()
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 15.07.2006
Region: Niedersachsen
Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I
In Antwort auf:
ASlo:
Typschlüssel wird genau so wenig geändert wie auch die Fzg. Ident Nr.
DIe Versicherungsprämie bei 2 Rädern wird zum Teil auch durch die KW Leistung berrechnet.
D.h. wenn dein Fzg. drosselest, denene ne Kopie vom Fzg. Brief schickst wo ersichtlich ist das se gedrosselt ist, ändern die des.
Ich wüsste nicht wozu man eine neue Doppelkarte braucht. OK ich sprech jetzt halt nich für alle Versicherungen, da viele was anderster machen. Auf jedenfall übermittel die Zulassungsstelle der Versicherung neben den Fzg. nummern AUCH die KW daten, vllt. will das die Versicherung haben und benötigt den Brief gar nicht.
Aber die Schlüsselnummer kann eigentlich nich geändert werden.
Grüße Marco
Benutzerinformationen überspringen
Registriert: 15.07.2006
Region: Niedersachsen
Motorrad: TRIUMPH Speed Triple T300, YAMAHA DT 80 LC I


Änderung der Typschlüsselnummer? © MOTORRAD online24