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Diese Woche im "Münchner Merkur" gefunden:
Es sollte eine schöne Urlaubsreise werden, doch die italienische Polizei machte Harry Thiele aus Puchheim einen Strich durch die Rechnung: Seit 2Monaten kämpft der 41 jährige verzweifelt um die Rückgabe seines beschlagnahmten Motorrads. Mit 2 Freunden war Thiele an den Gardasee gefahren. Am Morgen des 20.08, einem Sonntag wollte das Trio von Riva weiter in die Toskana. "Ichfuhr vom Quartier zur Tankstelle etwa 500m", so Thiele. Für den kurzen Weg verzichtete er auf den Helm. Sein Pech: Carabinieri fiel der barhäuptigte Motorradfahrer auf. Die Beamten stoppten ihn." Ich habe mit einem Bußgeld gerechnet, doch die haben gleich auf mein Fahrzeug gedeutet und einen Abschleppwagen geholt."In einem Papier,das die Beamten ihm aushändigten,war von einer Beschlagnahme für 30 Tage die Rede."Der Urlaub war für uns gestorben" Thiele fuhr mit einem Spezl zurück. "Wir mussten sogar Gepäck zurücklassen." Im September wollte er seine 175Ps Kawasaki ZX10 R endlich abholen und fuhr mit einem Transporter nach Riva. Dort wartete auf Ihn eine böse Überraschung: Ich habe 150€ Abschleppkosten und 280€ Einstellgebühr bezahlt. Aber das Motorrad habe ich nicht bekommen. Die haben gesagt, die Maschine gehört mir nicht mehr!" Thiele hat in Riva eine Anwältin eingeschaltet, die bislang jedoch nichts erreichen konnte. Verzweifelt sagt er: "Ich dachte Italien ist ein Rechtsstaat." Noch unter S.Berlusconi wurde während der Sommerferien 2005 ein Dekret in Kraft gesetzt, das bei kleinen Verkehrsverstößen von Motorradfahrern die Beschlagnahme des Fahrzeugs erlaubt, etwa, wenn man eine Hand vom Lenker nimmt. Zwar liefen die itaienischen Biker Sturm, aber es half nix. Nun kann Harry Thiele nur auf ein Einsehen der Behörde hoffen. "Ich hänge sehr an dem Motorrad. Es war ein Geschenk meines verstorbenen Vaters.

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Aber Mopped enteignen??? Wegen ohne Helm fahren (also ohne andere Teilnehmer gefährdet zu haben)???
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Andere Frage... Was Passiert wenn man einfach abhaut und versucht über die Grenze zu kommen?
Rein Theoretisch da ich sowieso nicht nach Italien fahren würde.![]()
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Uiuiui...
Was würden die dann erst mit unserem Fischi machen (siehe Avatar)???
Alex
....die Tür zuschließen und den Schlüssel wegwerfen... ??? Benutzerinformationen überspringen
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Verschärfung von Sanktionen gegen Motorradfahrer
Der "Codice Stradale" wurde im Art. 213 durch Gesetz Nr. 168 vom 17.08.2005, in Kraft seit 23.08.2005, geändert. Nach der Änderung müssen motorisierte Zweiräder im Anschluss an die schon vorher vorgeschriebene und noch gültige 30 Tage Motorrad-"Entziehung" und Geldstrafe entschädigungslos konfisziert werden, wenn z.B.
- kein oder ein nicht homologierter Helm getragen wird
- der Verschluß/Kinnriemen nicht zu ist oder
- nur auf dem Hinterrad gefahren wird (sog. "Wheelie")
- unzulässig Passagiere oder Tiere (animali liberi) oder
- herausragende Gegenstände ohne sichere Befestigung transportiert werden.
Diese Gesetzesänderung wird derzeit vom ital. Verfassungsgericht überprüft. Bis zu einer abschliessenden Entscheidung ist davon auszugehen, daß ein konfisziertes Zweirad auch nach Ablauf der alten 30-Tage-Verwahrfrist nicht aus Italien ausgeführt werden darf.
Motorrad enteignet? © MOTORRAD online24