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Raudi

Mo24-Bewohner

  • »Raudi« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 10. November 2006, 12:44

Unfall wegen Notfall

Hi.

Was mich schon immer mal intressiert, was ich jetzt aber noch nie in der Realität gehört habe:

Wenn ein Krankenwagen oder Polzeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn durch die Stadt fegt und - wegen einem Notfall - über eine rote Ampel düst und dabei einen Unfall verursacht, was passiert dann genau?

Der Fahrer des anderen Wagen hats nich geschnallt und is bei grün losgefahren, und aufeinmal kommt der Krankenwagen da von der Seite angebraust und kann nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Wer zahlt?
Oder wer ist schuld?

Grüße

2

Freitag, 10. November 2006, 13:04

Re: Unfall wegen Notfall

Ich weiß es auch nicht, aber spekulieren macht ja auch Spaß.

Ich nehme an, dass der Autofahrer zahlt, weil er im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht dazu angehalten ist, den Krankenwagen zu sehen. Er kann also zwischen Aufmerksamkeit und Schusseligkeit wählen, während der Krankenwagenfahrer unweigerlich schnell fahren muss.

Anders wird es aussehen, in Fällen grober Fahrlässigkeit des Krankenwagenfahrers. Aber die muss man ihm erstmal nachweisen.

Meise

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3

Freitag, 10. November 2006, 13:10

Re: Unfall wegen Notfall

Moin! Der Fahrer des Rettungswagen muß trotz Blaulicht und Martinshorn mit angepasster Geschwindigkeit und entsprechender Vorsicht über Kreuzungen bzw.Ampelanlagen fahren! Er darf nicht "blind rüberdonnern."
mfg Meise

4

Freitag, 10. November 2006, 13:13

Re: Unfall wegen Notfall

Damit hätten wir ja dann geklärt, wie man ihm Fahrlässigkeit unterstellen kann.

BMWBADEMEN

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5

Freitag, 10. November 2006, 13:14

Re: Unfall wegen Notfall

Das "Fahren in Alarmbereitschaft" ist kein Freifahrschein. Auch die Fahrer der Sonderfahrzeuge müssen sich vergewissern ob die Kreuzung frei ist, bzw. ob keine Gefahr beim überfahren einer roten Ampel für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Der PKW Fahrer würde aber eine Mitschuld eingeräumt bekommen wenn er wegen zu lauter Musik den Rettungswagen nicht gehört hat.

vampymaus

unregistriert

6

Freitag, 10. November 2006, 13:28

Re: Unfall wegen Notfall

Hallo

kenne diese Situation von einem Bekannten die Feuerweht ist nur mit Blaulicht in den Kreisverkehr gerast und hat ihn dabei erwicht. Gott sei dank nur Blechschaden. Die Feuerwehr muste aber für den Schaden aufkommen weil die erstens kein Horn anhatten und zweitens auch im Einsatz keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden dürfen. Er hat damals den kompletten Schaden bezahlt bekommen.

Fischi

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7

Freitag, 10. November 2006, 13:36

Re: Unfall wegen Notfall

Ob mit Blaulicht und Martinshorn ist kein Freifahrtschein um ohne alle Verkehrsregeln rumzudüsen!

Es gibt nur eine Institution in Deutschland die alle Verkehrsregeln missachten darf....die Bundeswehr! Aber dazu benötigen die auch den sogn. "Verteidigungsfall"...sonst müssen auch Olivgrüne immer brav der StVO folgen...

misterx

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8

Freitag, 10. November 2006, 15:05

Re: Unfall wegen Notfall

Wenn am Funkdisplay beim Fahrer eines Rettungs/Krankenwagens S:J (Sonderrechte: Ja) aufleuchtet, dann nimmt er es meistens mit gemischten Gefühlen.

Einerseits durch die Stadt düsen während einem alle Platz machen( ) und natürlich die dazugehörige Portion Adrenalin, andererseits ist es der Horror - besonders für unerfahrene Fahrer, abends bei dichtem Verkehr durch die Stadt über die roten Ampeln zu fahren - unter enormem Zeitdruck. Man muss sich da unglaublich konzentrieren.

Es liegt immer ganz am Fahrer, ob er mit/ohne Blaulicht/Martinshorn fährt - je nach Verkehrsituation. Gefährlich ist es aber immer...man muss ja vorallem mit der Dummheit der anderen rechnen...die einen aufgrund von zu lauter Musik o.ä. nicht hören.


In Antwort auf:

sonst müssen auch Olivgrüne immer brav der StVO folgen...




Das versteh ich nicht ganz...die können doch so schnell wie sie wollen fahren, wenn sie im Einsatz mit Blaulicht etc. sind..oder ?

Fischi

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9

Freitag, 10. November 2006, 15:15

Re: Unfall wegen Notfall

Olivgrüne = Bundeswehr (kein Blaulicht)

Sobald die Notstandsgesetze in Kraft treten sollten, dürfen die sofort sämtliche Regeln der StVO übertreten. Und nur die...auch in dem Fall müssten sich alle weiteren daran halten....


misterx

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10

Freitag, 10. November 2006, 15:34

Re: Unfall wegen Notfall

Achso, ich dachte, mit Olivgrünen meinst du die Polizei

Dogan

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11

Freitag, 10. November 2006, 16:01

Re: Unfall wegen Notfall

Kann mich dem gesagten nur anschließen. Ein Blaulicht ist keine Doppelnull-Nummer oder die Lizenz zum Töten. Die Jungs müssen sich trotz Blaulicht an den übrigen Verkehr richten und können bei Unfällen auch die Schuld tragen, wenn sie sich nicht von der Befahrbarkeit einer Kreuzung vorher versichert haben. Ich habe auch noch nie ein Einsatzfahrzeug gesehen, was ungebremst über eine rote Ampel gerauscht ist. Die Bremsen immer und im Zweifell fahren sie sogar mit Schritttempo rüber. Für dne Fahrer eines RTW ist das echt Stress. Fährt er zu schnell riskiert er einen Unfall, fährt er zu langsam, stirbt vielleicht ein Mensch.

12

Freitag, 10. November 2006, 16:30

Re: Unfall wegen Notfall

Hallo,
ich arbeite in einer Einbahnstr., vor einer großen Kreuzung nicht weit von unserem Krankenhaus entfernt. Die Einbahnstr. ist wirklich eng. Wenn etwas mit Blaulicht und Martinshorn angerauscht kommt dauert es manchmal min bis die Platz haben um durchzukommen. Viele Autofahrer trauen sich nicht den hohen Bürgersteig hochzufahren.
Aber einen Unfall, deswegen, hab ich noch nie mitbekommen.
Die haben die Pflicht mit aufzupassen und angemessen zu fahren, so hab ich es bis jetzt immer beobachtet.
LG Bettina

Firewoman1980

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13

Freitag, 10. November 2006, 17:09

Re: Unfall wegen Notfall

Jetzt kann ich endlich mal aus meinem Erfahrungsschatz erzählen. Da ich bei der Feuerwehr bin und wenn ich schnell genug bin auch die kleinen Einsatzfahrzeuge fahren darf, weiß ich das (in etwa) wie es abläuft.

Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen (Blaulicht + Martinshorn), egal ob Feuerwehr, Polizei, RTW oder THW fährt, muss der FAhrer des Fahrzeugs trotzdem auf den anderen Verkehr aufpassen und darf keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Das Martinshorn und das Blaulicht soll ja nur darauf aufmerksam machen, dass da ein Auto kommt, was auf dem Weg zu einem Einsatz ist, um eine Gefahr abzuwenden. Es sollte dem Fahrzeug eine freie Fahrt ermöglicht werden, sofern das keine Gefährdung für einen selber und andere darstellt.

Im Fall Kreuzung ist das so, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges (welches mit Sondersignalen unterwegs ist) zwar die Erlaubnis hat über eine Rote Ampel zu fahren, aber wenn die Ampel Rot ist, hat der Fahrer vor der Kreuzung abzubremsen um sicherzustellen, dass alle die Sondersignale mitbekommen haben und von ihrem Vorfahrtsrecht zurücktreten. (Wird normalerweise mit Blickkontakt gemacht) Er darf nicht mit voller Geschwindigkeit über die Straße fahren und darauf hoffen, dass ihm alle Platz machen, bzw. alle mitbekommen, dass da jetzt ein Auto mit Sondersignalen kommt.

Reinrechtlich gesehen bin ich mir nicht sicher ob die Einsatzkraft eine Mitschuld bekommt, ich meine aber ja, da er im Unfallfalle nicht richtig darauf geachtet hat, dass die Kreuzung wirklich frei ist.

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14

Freitag, 10. November 2006, 17:21

Re: Unfall wegen Notfall

Bei den diversen Lehrgängen beim THW (bin fast 10 Jahre dabeigewesen) war der einhellige Tenor immer, das im Falle eines Unfalls mit Sondersignalen der Fahrer von dem Einsatzfahrzeug immer eine Mitschuld bekommt, es sei denn, die Lage ist eindeutig (also grüne Ampel für mich und der Unfallgegner fährt bei rot). Bin selbst oft genug mit Einsatzmitteln gefahren und muß absolut bestätigen: Das fahren unter den Umständen ist echter Stress! Besonders, wenn man mit nem 12 Tonnen LKW durch die Stadt muß, ist von der Größe doch schon was anderes als ein RTW... In dem Sinne, immer unfallfreie Fahrt!

ede 500

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15

Freitag, 10. November 2006, 17:29

Re: Unfall wegen Notfall

In Antwort auf:

Olivgrüne = Bundeswehr (kein Blaulicht)

Sobald die Notstandsgesetze in Kraft treten sollten, dürfen die sofort sämtliche Regeln der StVO übertreten. Und nur die...auch in dem Fall müssten sich alle weiteren daran halten....






Es gibt noch andere die sich über die Gesetze der STVO hinwegsetzen dürfen ohne Reue und Angst.

Diese Leute nennt man Diplomaten und die dürfen einfach alles tun auch ohne Krieg oder Ausnahmezustand.

Gruß aus Siegen

Harry & Bully

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16

Freitag, 10. November 2006, 17:45

Re: Unfall wegen Notfall

Ach ja, stimmt! Bin ja auch einer.... zumindest hier. Aber die dürfen das auch nicht zu weit treiben, denn das Außenministerium hat da auch so seine Instrumentarien hat und solche Rowdies dann ziemlich schnell zu Persona non grata erklärt werden können. Dann gibbets Mecker von ganz oben!

Übrigens, mit vielen Ländern gibt es Abkommen, so das deutsche Diplomaten im Ausland und deren diplomatisches Personal in Deutschland ganz normal Knöllchen und Geschwindigkeitsübertretungen zahlen müssen.

Fischi

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17

Samstag, 11. November 2006, 08:07

Re: Unfall wegen Notfall

Stimmt ja...Diplomaten dürfen zwar auch nicht die Regeln der StVO biegen...aber sie kommen ungeschoren davon...

Da gibts aber ´nen Präzedenz Fall in dem ein Botschaftsangehöriger mehrfach augefallen war und sich immer mit seiner Immunität rausgeredet hatte....der Botschafter wurde im Außenministerium einbestellt und der Verkehrsrüpel ohne wenn und aber des Landes verwiesen, Immunität aufgehoben ....ich meine Kolumbien oder etwas in der Ecke war da involviert....



Bivalvia

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18

Samstag, 11. November 2006, 09:25

Re: Unfall wegen Notfall

also wenn in solchen situationen ein unfall passiert, trägt der fahrer des einsatzfahrzeuges die volle schuld, denn durch die sondersignal hat er sonderrechte, aber es darf der andere verkehr nicht gefährdet werdet werden. man darf also nicht miut vollgas über ne rote ampel ect peitschen, es muss immer geschaut werden, ob der fließende verkehr durchfahrt gewährt.

ist mir auch schon passiert, das ich wegen zu lauter musik den rettungswagen spät gesehen habe, deshalb darf ich trotzdem nicht gefährdet werden.

LG Bianca

lonesomebiker

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19

Sonntag, 12. November 2006, 20:33

Re: Unfall wegen Notfall

duhh, dazu gibt eine es grundsatzentscheidung, bgh=bundesgerichtshof, hat gesetzescharakter!
wenn du sonderzeichen siehst oder hörst, rechts ran! NIX mehr machen.
meine ergänzung dazu: bremslichter flammen lassen, dann sehn die, du machst nix!
n.b.: ich war ein gutes halbes jahr notarzt!
mein tipp hat UNS oft geholfen, jooooooooo...............
IMMER DEFENSIV FAHREN! wenn du inner kiste bist, KANN dir niemand mehr ne vielleichtvorfahrt gewähren! und sonderrechte hamm, fast immer, recht, isooo, s. bgh

docgp

GelberFlitzer

unregistriert

20

Montag, 13. November 2006, 08:47

Re: Unfall wegen Notfall

Hallo,
es wird ganz klar in der StVO geregelt hier im § 35 und § 38.

§ 35 Regelt die Sonderrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte

§ 38 das Wegerecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht

Wegerechten kann nur mit Blaulicht und Martinshorn genutzt werden.

Versicherungstechnisch ist das Fahrzeug das mit Wegerecht unterwegs ist immer Schuld.
Es sei den dem Verkehrsteilnehmer kann ein Fehlverhalten vorgeworfen werden.

Vor dem überfahren einer Roten Ampel ist an dieser sogar zu halten und mit Schrittgeschwindigkeit einzufahren in den Kreuzungsbereich.
Ein RTW hat einen Fahrtenschreiber.

Lustig wird’s wenn zwei Fahrzeuge mit Sonderrechte an einer Ampel aufeinander treffen
Da hebt sich das Wegerecht auf und es gilt wieder die Ampel.

15 Jahre DRK das prägt.

Gruß Heinz

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