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Als der alte Antwerpes noch selbst auf dem Kölner Ring den Temposündern vor öffentlich-rechtlicher Kamera mit erhobenem Zeigefinger Gardinenpredigten gehalten hat, sagte er mal, dass eine Überschreitung von bis zu 5 km/h als geringfügige Ordnungswidrigkeit nicht geahndet werde.
Das galt/gilt entweder nur für den Raum Köln, oder aber die Kommunen haben das Geld nötiger denn je.![]()
In Antwort auf:
..... alte Antwerpes noch selbst auf dem Kölner Ring den Temposündern vor öffentlich-rechtlicher Kamera mit erhobenem Zeigefinger Gardinenpredigten.....


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