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1

Mittwoch, 3. Januar 2007, 09:06

Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Hallo zusammen,

ich moechte an meinem Helm eine Plastikplatte ankleben, auf welche dann spaeter etwas montiert werden soll. Die Platte soll flach auf der Oeberseite des Helms aufliegen und wird von oben betrachtet ca. 7 cm x 5 cm gross sein und von vorne betrachtet ca. 2 - 2,5 cm hoch sein.

Ich bin mir leider nicht ueber die rechtliche Situation im Klaren. Daher hier meine Frage an diejenigen, die sich diesbezuegilch im Verkehrsrecht auskennen:
1.) Ist es erlaubt, obige Konstruktion am Helm anzubringen ? (Ich weiss, dass man z.B. einen Irokesenkamm ankleben darf, aber vielleicht ist das ja sehr detailiert definiert)
2.) Duerfte ich die Platte auch am Helm verschrauben oder sind Modifikationen der Helmstruktur nicht zulaessig ?

Zu der genauen Umsetzung habe ich auch noch Fragen, aber da diese Fragen nicht in den Bereich Verkehrsrecht gehoeren, werde ich sie gesondert in einem neuen Thread in einem anderen Forumsteil stellen.

Vielen Dank fuer Eure Antworten,
-slowline-

hotblack

Mo24-Inventar

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2

Mittwoch, 3. Januar 2007, 10:22

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Moin Slowline,

ist ein bisschen knifflig. Man muss unterscheiden zwischen dem, was der Gesetzgeber vorgibt und dem, was die Versicherung im Falle eines Falles daraus macht.
Laut Gesetzgeber musst Du beim Motorradfahren einen Helm tragen, der eben dazu geeignet ist. Mit ner Kamera oben drauf wird er das immer noch sein.

Sollte es zu einem Schaden kommen, und eine Versicherung den Umbau mitbekommen, wird sicherlich der Versuch unternommen werden, diesen "Um- oder Anbau" als fahrlässig hinzustellen oder eventuell als unfallursächlich. Um sich halt vor Zahlungen zu drücken.

Ich denke aber, wie ich schon im anderen Fred schrub, dass Du mit einer nicht festen Verbindung der Kamera am Helm besser fahren würdest.

Ronin

Kurvenfetischist

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3

Mittwoch, 3. Januar 2007, 12:29

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Wenn kannst du eh nur kleben weil sachen wie verschrauben sind nicht möglich, den das fürt zur Instabilität des Helms was im schlimmsten Fall deinen Tot bedeuten kann.

Beim kleben besteht wieder das Problem das es sich bei hohen Außenkräften, sprich starkem Fahrtwind, lösen kann und z.B. ein Auto beschädigen kann oder einen anderen Biker vom Bock hollen.

4

Mittwoch, 3. Januar 2007, 13:24

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Danke schonmal fuer eure Antworten.

Die Sache mit der Versicherung ist natuerlich zu bedenken. Da hatte ich noch nicht dran gedacht.

Damit die Kamera garantiert haelt, suche ich halt nach einem wirklich guten Kleber (und habe daher auch den anderen Thread im "Benutzer helfen Benutzer" Forum eroeffnet). Ich denke aber, dass sich ein Kleber finden laesst, der ausreichend haelt. Die 300 kg/cm² des Epoxyd Klebers sollten zum Beispiel mehr als genug sein. Auch der Montagekleber hat eine so hohe Haftfaehigkeit, dass ich glaube, dass diese ausreichen wuerde.

Ich hatte vor kurzem "nur" das Gummiband (wie im anderen Thread abgebildet) benutzt und selbst bei 150 km/h war da kein Problem zu erkennen. Es wackelte halt nur ziemlich.

Mal schauen,
-slowline-

Howdy

Mo24-Fan

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5

Samstag, 6. Januar 2007, 02:38

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Hab in deinem anderen Thread ja auch schon was geschrieben, aber wollte hier nochmal was zum Thema verschrauben sagen:
Die Helme werden mit einer starken Spannung der Oberfläche hergestellt wenn ich mich nicht irre. Dadurch wird bei einem Aufprall der größte Teil der Kraft absorbiert indem diese Oberflächenspannung nachgibt. Deswegen sollte man nach einem Sturz wohl auch den Helm wechseln, weil der bei einem zweiten Sturz diese Aufprallkräfte nicht mehr absorbieren kann.
Wenn du nun eine Schraube da reindrehst, ist diese Spannung ebenfalls weg und somit auf die Sicherheit deines Helmes. Würde ich also nicht riskieren wenn ich ehrlich bin.

6

Samstag, 6. Januar 2007, 20:56

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

@Howdy,

nein, eine Verschraubung habe ich nie wirklich in Betracht gezogen. Wollte in dem Zusammenhang nur mal fragen, ob es ueberhaupt eine Option waere. Allerdings stoert mich daran, dass ich erstens einen Schraube direkt am Helm habe, die womoeglich auch noch genau in Richtung Kopf zeigt und zweitens ist das glaub ich ueberhaupt nicht erlaubt.

-slowline-

Howdy

Mo24-Fan

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7

Samstag, 6. Januar 2007, 22:34

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Ich kann mir nicht vorstellen dass irgendeine Veränderung am Helm erlaubt ist. Ich vermute auch, dass das fahren mit einer Kamera auf dem Kopf generell nicht erlaubt ist, da ich denke dass es deine Sicherheit beeinflusst.

Ronin

Kurvenfetischist

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8

Sonntag, 7. Januar 2007, 00:35

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Die Oberflächenspannung wird woll auch beim kleben verändert weil jeder Kleber in einer gewissen art die Oberflache angreift.
Ich hab sogar mal gehört man solle keine normalen Aufkleber auf den Helm kleben weil diese sogar den Helm schaden.

Fischi

Team MO24 - Technik

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9

Montag, 8. Januar 2007, 12:30

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Was sagt denn die Natur dazu

Saugnäpfe könnten helfen....viele viele kleine Saugnäpfe....

Da ist nichts geklebt, das ist ruckzuck wieder abgemacht...ob das allerdings auch hält ist ´ne ganz andere Geschichte...aber diese Hasenohren werden doch auch nicht anders befestigt...und halten...

Ansonsten schon mal viel Vergügen beim Nackenmuskulatur stärken, das wird nämlich gewaltig am Kopf reißen....

Alternativ gibt es aber noch die Möglichkeit sich einen Crosshelm zu kaufen der ein aufgeklipstes Sonnen-Schild trägt, dieses Schild kann man bedenkenlos anbohren und modifizieren....



PS: Die Spannung der Helmschale hängt aber davon ab was für einen Helm man hat, Fieberglas oder Carbon hat keine Spannung...das haben nur Polycarbonat Helme die tiefgezogen wurden...

Coyote

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10

Montag, 8. Januar 2007, 12:59

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

In Antwort auf:

Da ist nichts geklebt, das ist ruckzuck wieder abgemacht...ob das allerdings auch hält ist ´ne ganz andere Geschichte...aber diese Hasenohren werden doch auch nicht anders befestigt...und halten...




Das kann ich leider bestätigen. Hab mal 'ne PDA-Halterung gekauft mit Saugnapf für die Frontscheibe. Die war fets und ging nie ab - nichtmal, als ich es wollte. Irgendwann ist die Membrane eingerissen, dann war Ende, aber bis dahin hatte ich keine Chance sie abzubekommen.

Jetzt ab ich ne neue und trau mich kaum sie dranzumachen.

11

Montag, 8. Januar 2007, 13:39

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Hey Fischi, Spitzenidee. Danke fuer den Vorschlag.

Das mit der Nackenmuskulatur ist bei mir aber kein Thema. Die Kamera wiegt komplett nur 173 g und ist relativ stromlienenfoermig (Kann man hier sehen).
Bin gestern noch damit gefahren und habe wieder den Gummiriemen benutzt, der dabei ist, bei dessen Gebrauch die Kamera aber leider etwas wackelt. Da habe ich zwischendurch geglaubt, ich haette sie verloren. Ein Blick in den Spiegel hat zum Glueck das Gegenteil bewiesen
Ich war auch ganz kurz auf der Bahn und selbst da, habe ich nichts gemerkt.

Bei so riesen Aufbauten, wie sie professionelle Fallschirmspringer benutzen, ist das bestimmt was anderes. Da merkt man vermutlich ganz deutlich, dass da oben was dran befestigt ist.
z.B. so ein Kamerahelm

-slowline-

labete

Freiwilliger

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12

Montag, 8. Januar 2007, 14:31

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

Hi slowline,

vielleicht schaffst du es ja, einen solchen "Irokesen" an der Kamera zu befestigen. Bin mit so einem Kamm die ganze WM über gefahren und hatte danach noch Probleme das Ding überhaupt runter zu kriegen..

Und wenn du dann noch die Cam mit einem "Sicherungsseil" mit dem Kinnriemen oder sonstwo befestigt, kann eigentlich auch nichts wegfliegen und andere gefährden.

Vielleicht solltest du die Cam seitlich am Helm befestigen... aus optischen Gründen...



Werner

13

Montag, 8. Januar 2007, 15:09

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

labete, wie gross die "optische Belastung" der Umwelt ist, kannst Du ja bei unserer naechsten Tour selber erleben

Gruss,
-slowline-

labete

Freiwilliger

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14

Montag, 8. Januar 2007, 15:32

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

In Antwort auf:

... kannst Du ja bei unserer naechsten Tour selber erleben

Gruss,
-slowline-





Guckst du hier ...



Werner

15

Montag, 8. Januar 2007, 15:50

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

In Antwort auf:

In Antwort auf:

... kannst Du ja bei unserer naechsten Tour selber erleben

Gruss,
-slowline-





Guckst du hier ...



Werner



Oh, noch gar nicht gesehen. Bis ins Nordrheinwestfalen Forum habe ich es heute bisher noch nicht geschafft

Alles weitere in dem dementsprechenden Thread.

Gruss,
-slowline-

biboty

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16

Montag, 8. Januar 2007, 21:05

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

@Slowline

Ich habe DEN Vorschlag.
Bau dir deine Kamera an den Helm...such dir dann eine nette,kleine Verkehrskontrolle-und informier uns DANN über die rechtlichen Konsequenzen.

LG Sabine

17

Dienstag, 9. Januar 2007, 09:10

Re: Rechtliche Situation bei "Anklebungen" am Helm ?

@biboty:
Darf ich dafuer dann auch Deinen Perso und Fuehrerschein benutzen ?
So lange ich den Helm nicht abnehme faellt denen vielleicht gar nicht auf, dass ich nicht Sabine bin

Ach, neee: 159 cm Koerpergroesse wuerde doch direkt ins Auge fallen.
Und wahrscheinlich sehe ich auch etwas "zu fuellig" aus, fuer Dein vermutliches Fliegengewicht von 253 g

-slowline-

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